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  • Datenschutzerklärung zu Seagate Lyve Services
  • Lyve HIPAA-Zusatz für Geschäftspartner
  • Lyve Services – Datenschutzvereinbarung

LYVE SERVICES TERMS

  1. Lyve Cloud
    1. Lyve Cloud Object Storage Services
    2. Service-Level-Anforderungen NUR für Lyve Cloud Services
    3. Technischer Support NUR für Lyve Cloud Services
    4. Lyve Cloud Services – Informationssicherheit
    5. Lyve Cloud Services – Kündigungsverfahren und nicht bezahlte Servicekonten
    6. Nachtrag für den Lyve Cloud Infrequent Access Service
  2. Lyve Mobile- und Seagate System-Leasing
    1. Lyve Mobile Data Transfer Services
    2. Nachtrag für den Lyve Mobile Data Transfer Service mit Cloud Import
    3. Nutzungsbedingungen der Seagate Systems Leasing Services
    4. EULA für Lyve Mobile und Seagate Systems Leasing
  3. Zusätzliche Bedingungen
    1. Lyve – Internationale Handelsbestimmungen
    2. Lyve und Seagate Services – Berechtigte Länder

 

NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR LYVE CLOUD SERVICES

Diese Nutzungsbedingungen für die Lyve Cloud Services (im Folgenden als „Servicevereinbarung“ bezeichnet) werden zwischen der Einzelperson, dem Unternehmen oder einer anderen juristischen Person, die diesen Bedingungen zustimmt („Unternehmen“), und der folgenden Seagate-Vertragspartei, die je nach regionalem Standort bestimmt wird („Seagate“), abgeschlossen.

 

Standort der Erbringung von Lyve Services

Seagate-Partei

Nord- und Südamerika

Seagate Technology LLC
47488 Kato Rd., Fremont, CA, 94538, USA

EMEA

Seagate Technology (Netherlands) B.V.
Tupolevlaan 105, 1119 PA, Schiphol-Rijk, Niederlande

Japan

Nippon Seagate, Inc.
Tennoz Parkside Bldg., 2-5-8 Higashi-Shinagawa, Shinagawa-ku, Tokio, Japan

APAC (ausgenommen Japan)

Lyve (SG) Pte. Ltd.
90 Woodlands Avenue 7, Singapur 737911

 

Diese Servicevereinbarung regelt die Nutzung, den Zugriff auf, den Kauf und den Weiterverkauf der Lyve Cloud Services durch das Unternehmen. Der Weiterverkauf der Services erfordert eine vorherige Genehmigung durch Seagate. Der hier verwendete Begriff „Lyve Cloud Services“ bezieht sich auf die Softwareanwendungen, Tools, Programmierschnittstellen, Plattformen, Anschlüsse und Hardware, die Seagate seinen Kunden als Service zum Erfassen, Organisieren, Speichern, Hosten, Verarbeiten, Abrufen, Übertragen, Transportieren und Verwalten von elektronischen Daten bereitstellt. Die Lyve Cloud Services werden hier auch als „Lyve Cloud Object Storage“ und die „Services“ bezeichnet.

Durch Klicken auf „ICH STIMME ZU“ oder durch Zustimmung zu einer Vereinbarung oder einem Auftrag mit Seagate, die bzw. der diese Servicevereinbarung enthält, oder durch Zugriff auf die Services, deren Kauf, Weiterverkauf oder Nutzung stimmt das Unternehmen zu, an diese Servicevereinbarung gebunden zu sein und sie einzuhalten. Wenn das Unternehmen dieser Servicevereinbarung nicht zustimmt, nutzen Sie die Services bitte nicht und verkaufen Sie sie nicht weiter.

Diese Servicevereinbarung tritt zu dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem das Unternehmen diesen Bedingungen zustimmt, oder zu dem Zeitpunkt, an dem das Unternehmen zum ersten Mal auf die Services zugreift oder sie erwirbt, je nachdem, welcher Fall früher eintritt. Diese Servicevereinbarung bleibt bis zum Ablauf der Abonnementlaufzeit in Kraft (auch in Bezug auf Kundenbestellungen, die von Seagate während der Laufzeit der Kundenvereinbarung des Unternehmens angenommen wurden), es sei denn, sie wird gemäß den Bedingungen dieser Servicevereinbarung oder der Kundenvereinbarung vorzeitig gekündigt. Die Laufzeit der Services wird in der Bestellung der Services genannt und basiert auf den verfügbaren Optionen, die das Unternehmen auswählt (die „Abonnementlaufzeit“).

Durch die Annahme dieser Servicevereinbarung oder den Zugriff auf die Services, den Kauf, den Wiederverkauf oder die Nutzung der Services erklären Sie, dass Sie volljährig und in der Lage sind, einen verbindlichen Vertrag mit Seagate, auch im Namen des Unternehmens, abzuschließen. Wenn Sie ein autorisierter Benutzer gemäß der Definition des Begriffs in der Kundenvereinbarung sind, stimmen Sie zu, dass Sie sich an die Bedingungen dieser Nutzungsvereinbarung halten werden.

Das Unternehmen stimmt den folgenden Bedingungen in Bezug auf die vom Unternehmen bestellten Lyve Cloud Services zu. Diese Servicevereinbarung umfasst die folgenden Inhalte, die weiter unten aufgeführt sind.

  1. Lyve Cloud Object Storage Services
  2. Service-Level-Anforderungen
  3. Technischer Support
  4. Informationssicherheitsprogramm
  5. Kündigungsverfahren und nicht kostenpflichtige Servicekonten
  6. Nachtrag für den Lyve Cloud Infrequent Access Tier

 

LYVE CLOUD OBJECT STORAGE SERVICES

  1. Zugriff und Nutzung. Gemäß den Bedingungen dieser Servicevereinbarung gewährt Seagate dem Unternehmen ein nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, nicht ausschließliches, widerrufliches Recht auf Zugriff und Nutzung (und, wenn das Unternehmen ein autorisierter Lösungsanbieter ist, das Recht, die Services während der Abonnementlaufzeit (gemäß Definition in Absatz 2.1 unten) an die Kunden des Unternehmens in den berechtigten Ländern (siehe Absatz 8) weiterzuverkaufen, vorausgesetzt, der Weiterverkauf ist auf das in den Bedingungen des Lösungsanbieterplans festgelegte Gebiet beschränkt).
  2. Datenverschlüsselung. Wenn Unternehmensdaten unverschlüsselt sind, verschlüsselt Seagate die Unternehmensdaten mit den vom Unternehmen bereitgestellten Verschlüsselungscodes. Stellt das Unternehmen Seagate keine Verschlüsselungscodes bereit, so verschlüsselt Seagate die Unternehmensdaten mit Hilfe des Schlüsselmanagementsystems von Seagate und stellt dem Unternehmen die entsprechenden Schlüssel zur Verfügung. Nach der Verschlüsselung hat Seagate keine Möglichkeit mehr, auf die Inhalte der Unternehmensdaten zuzugreifen.
  3. Preisangaben. Der Preis des Unternehmens pro Terabyte („TB“) an Unternehmensdaten in Lyve Cloud Services wird im Warenkorb des Bezahlvorgangs im Portal angegeben. Die Gebühren für Lyve Cloud Services werden anhand des arithmetischen Mittels der täglichen maximalen TB an Unternehmensdaten an jedem Tag des jeweiligen Kalendermonats berechnet. Seagate kann die Preise pro TB für jeden Verlängerungszeitraum ändern, indem das Unternehmen mindestens 15 Tage vor Ablauf des ursprünglichen Servicezeitraums oder des dann aktuellen Verlängerungszeitraums des Servicezeitraums entsprechend informiert wird.
  4. Zahlung. Das Unternehmen zahlt nutzungsbasierte Servicegebühren (Pay-as-you-go-Tarif) des Vormonats jeden Monat nachträglich im Rahmen eines Umlageverfahrens. Das Unternehmen zahlt den Reserveanteil der Reservebestellungen jeden Monat im Voraus und das Unternehmen zahlt alle Überschüsse der Unternehmensdaten, die über den Reserveanteil des Vormonats hinausgehen, im Nachhinein. Seagate wird dem Unternehmen innerhalb der ersten 10 Tage des Folgemonats die Gebühren des Vormonats, wie oben dargelegt, rückwirkend in Rechnung stellen.
  5. Automatische Verlängerung. Für jeden Servicezeitraum, der monatlich ist, beginnt der Servicezeitraumzeitraum am Tag des Inkrafttretens der Bestellung und verlängert sich automatisch um eine unbegrenzte Anzahl zusätzlicher monatlicher Verlängerungszeiträume. Für jeden Servicezeitraum, der länger als ein Monat ist, beginnt der Servicezeitraum am Datum des Inkrafttretens der Bestellung und verlängert sich automatisch um eine unbegrenzte Anzahl zusätzlicher jährlicher Verlängerungszeiträume. Vorbehaltlich anderer in der Vereinbarung festgelegter Kündigungs- oder Aussetzungsrechte kann jede Partei eine solche automatische Verlängerung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei über die Nichtverlängerung mindestens (i) 15 Tage vor dem Ende des dann aktuellen monatlichen Leistungszeitraums oder (ii) 60 Tage vor dem Ende des dann nicht monatlichen Leistungszeitraums beenden.
  6. Datenschutzvereinbarung. Diese Servicevereinbarung umfasst die Lyve Datenschutzvereinbarung („Lyve DSV“), wenn die Nutzung der Services durch das Unternehmen oder seine Kunden die Verarbeitung personenbezogener Daten umfasst. Die Lyve Datenschutzvereinbarung ist unter https://www.seagate.com/legal/lyve/data-privacy-agreement verfügbar.
  7. Teilnahmeberechtigte Länder. Die Services stehen Kunden zur Verfügung, die in den unter https://www.seagate.com/legal/lyve/services-terms/#additional-terms-eligible-countries/ aufgeführten Ländern ansässig (gemeldet) sind.
  8. Lyve-Kundenvereinbarung und Lösungsanbieterplan. Diese Servicevereinbarung enthält durch Bezugnahme die Lyve-Kundenvereinbarung, die unter https://www.seagate.com/legal/lyve/customer-agreement/ („Kundenvereinbarung“) zu finden ist. Der Weiterverkauf der Services (einschließlich der Nutzung zum Zweck der Bereitstellung von Lösungen oder Services für Kunden des Unternehmens („Lösungen“)) ist an die Bedingung geknüpft, dass das Unternehmen die Bedingungen des Lösungsanbieterplans einhält, die für das Servicekonto des Unternehmens gelten. Die Standardbedingungen des Lösungsanbieterplans für den Service finden Sie unter: https://www.seagate.com/legal/lyve/customer-agreement/#solution-provider-plan/. Diese gelten für die Bestellungen und Aktivitäten des Unternehmens, die als Lösungsanbieter dieses Service durchgeführt werden, es sei denn, das Unternehmen stimmt einem separaten Lösungsanbieterplan mit Seagate für den Auftrag zu. Im Fall von Widersprüchen zwischen den Bedingungen der Kundenvereinbarung, dieser Servicevereinbarung und/oder den Bedingungen des Lösungsanbieter-Plans gilt die folgende Rangfolge der Maßgeblichkeit: die Bedingungen des Lösungsanbieter-Plans, dann diese Servicevereinbarung, dann die Kundenvereinbarung. Begriffe, die in der Kundenvereinbarung definiert werden, haben in dieser Nutzungsvereinbarung dieselbe Bedeutung, es sei denn, es wird hierin etwas anderes festgelegt.

 

SERVICE-LEVEL-ANFORDERUNGEN NUR FÜR LYVE CLOUD SERVICES

  1. Service-Level
    1. Service-Verpflichtung. Die Service-Level-Anforderungen bezüglich der Nutzungsdauer von Lyve Cloud Services werden hierin beschrieben. Hier werden sämtliche Rechtsmittel des Unternehmens und die Verpflichtungen von Seagate bei Leistungsproblemen der Dienste beschrieben.
      1. „Lyve Cloud Services“ sind die Dienste, die in direktem Zusammenhang mit Computersoftwareanwendungen, Tools, Programmierschnittstellen und Anschlüssen stehen, die von Seagate als Online-Plattform für die Datenspeicherung als Serviceangebot bereitgestellt werden, sowie die Programme, Portale, Tools, Software, Netzwerke und Geräte, die Seagate verwendet, um seinen Kunden diese Plattform für die Verarbeitung, das Hosting, die Berechnung, die Erfassung, die Aufzeichnung, die Organisation, die Strukturierung, die Speicherung, die Anpassung, die Abänderung, den Abruf, die Konsultation, die Nutzung, die Übertragung, die Weitergabe oder die anderweitige Bereitstellung, Angleichung, Kombination, Einschränkung, Löschung oder Vernichtung gespeicherter Daten zur Verfügung zu stellen.
      2. Monatliche Aktualisierung. Seagate berechnet am Ende eines jeden Monats die monatliche Nutzungsdauer.
      3. Anforderungen an die monatliche Nutzungsdauer. Am Ende jedes Monats berechnet Seagate die Servicegutschriften als Prozentsatz der Gesamtgebühren, die vom Unternehmen für die jeweiligen Services geschuldet werden – dies gilt für die jeweilige monatliche Nutzungsdauer, wie nachstehend aufgeführt.

        Die monatliche Nutzungsdauer der Lyve Cloud Services

        Servicegutschriften

        Weniger als 99,5 %, aber größer als oder gleich 99,0 %

        10 %

        Weniger als 99,0 %, aber größer als oder gleich 95,0 %

        25 %

        Weniger als 95,0 %

        100 %

    2. Berechnung der monatlichen Nutzungsdauer. Seagate berechnet die monatliche Nutzungsdauer (wie unten definiert) für jeden Service, indem der Durchschnitt der Fehlerrate für jedes 5-Minuten-Intervall im jeweiligen Monat von 100 % abgezogen wird. Für jeden der Dienste ermittelt Seagate die Fehlerrate als Prozentsatz für jedes 5-Minuten-Intervall im monatlichen Abrechnungszyklus. Wenn das Unternehmen innerhalb eines 5-Minuten-Intervalls keine Anfragen stellt, gilt für dieses Intervall eine Fehlerrate von 0 %.
      1. „Monatliche Nutzungsdauer“ bedeutet 100 % minus Fehlerrate %, jeweils für jeden der Dienste.
      2. „Fehlerrate %“ entspricht dem Quotienten aus dem Zähler „Anzahl der Fehler des Unternehmens, die von den betreffenden Diensten zurückgegeben werden“ und dem Nenner „Anzahl der Anfragen des Unternehmens für den jeweiligen Anfragetyp“.
      3. „Servicegutschriften“ bezeichnet den monatlichen Guthabenbetrag für einen bestimmten Monat, in dem Seagate die Services innerhalb der geltenden monatlichen Nutzungsdauer bereitstellt. Dieser Betrag errechnet sich aus dem prozentualen Anteil der Servicegutschriften für diese monatliche Nutzungsdauer multipliziert mit den Gebühren für diese Dienste (wie in der Bestellung angegeben) für diesen Monat. Beispiel: Wenn die monatliche Nutzungsdauer der Lyve Cloud Services im Monat X 96 % beträgt und die Gebühren für die Lyve Cloud Services im Monat X 10.000 US-Dollar betragen, so stellt Seagate dem Unternehmen 10.000 US-Dollar * 75 % = 7.500 US-Dollar in Rechnung.
    3. Anwendung von Servicegutschriften. Die Servicegutschriften werden von Seagate mit den Zahlungen verrechnet, die das Unternehmen für die jeweiligen Dienste schuldet. Mit den Servicegutschriften hat das Unternehmen keinen Anspruch auf eine Rückerstattung oder andere Zahlungen von Seagate. Die Servicegutschriften können nicht übertragen oder auf ein anderes Konto angewendet werden. Die Servicegutschriften sind das einzige Rechtsmittel des Unternehmens für den Fall, dass Seagate die Dienste nicht wie festgelegt bereitstellt.
    4. Antragsverfahren für Servicegutschriften. Wenn das Unternehmen eine Servicegutschrift erhalten möchte, muss es einen schriftlichen Antrag an Seagate stellen und in der Betreffzeile den Vermerk „Gutschriftantrag für Lyve Services“ angeben. Das Unternehmen muss den Antrag bis zum Ende des zweiten Monats nach dem Monat einreichen, in dem die Servicegutschrift angefallen ist. Der Antrag muss den Monat enthalten, für den das Unternehmen Servicegutschriften beansprucht, sowie die Daten und Uhrzeiten aller Vorfälle, die sich negativ auf die monatliche Nutzungsdauer des Dienstes ausgewirkt haben. Auch muss der Antrag die Anforderungsprotokolle des Unternehmens enthalten, in denen die geltend gemachten Vorfälle dokumentiert sind, wenn die Dienste den monatlichen Service-Level nicht eingehalten haben.
    5. Ausstellung der Gutschrift. Die tatsächliche monatliche Nutzungsdauer für den Antrag auf eine Servicegutschrift wird von Seagate bestätigt. Entsprechend der tatsächlichen monatlichen Nutzungsdauer stellt Seagate dem Unternehmen eine Servicegutschrift wie unten beschrieben aus. Die Servicegutschrift wird dem Unternehmen innerhalb eines Abrechnungszyklus nach der bestätigten Anfrage von Seagate ausgestellt. In diesem Dokument zu den Service-Level-Anforderungen werden die von Seagate im Rahmen der Vereinbarung bereitgestellte Wartung und der technische Support erläutert. Das einzige und exklusive Rechtsmittel des Unternehmens und die einzige und exklusive Verpflichtung von Seagate im Falle von Problemen mit der Nutzungsdauer oder dem Support sind in diesem Dokument mit den Service-Level-Anforderungen festgelegt.
  2. Ausschlüsse bei der monatlichen Nutzungsdauer
    1. Ausschlüsse bei der monatlichen Nutzungsdauer. Bei der monatlichen Nutzungsdauer sind Fehler in Verbindung mit einem der folgenden Ausschlüsse in diesem Abschnitt ausgeschlossen.
    2. Ereignisse jenseits der Kontrolle von Seagate. Die Anforderung der monatlichen Nutzungsdauer gilt nicht, sofern sie von Ereignissen beeinflusst wird, die außerhalb des Einflussbereichs von Seagate liegen – hierzu gehören Beschränkungen des Internetzugangs außerhalb des Abgrenzungspunkts der Services oder Ereignisse höherer Gewalt, wie in der Vereinbarung definiert.
    3. Ursachen aufseiten des Unternehmens oder Dritter. Die Anforderung der monatlichen Nutzungsdauer gilt nicht, sofern sie durch Handlungen oder Unterlassungen des Unternehmens oder eines Dritten beeinträchtigt wird oder sofern die monatliche Nutzungsdauer durch Geräte, Software oder andere Technologien des Unternehmens oder von Dritten beeinträchtigt wird (mit Ausnahme der Geräte von Dritten, die unter der direkten Kontrolle von Seagate stehen).
    4. Geplante Ausfallzeit. Die monatliche Nutzungsdauer gilt nicht während geplanter und angekündigter Ausfallzeiten für Services-Upgrades.
    5. Vorübergehende Unterbrechung. Während einer Aussetzung, eines Auslaufens oder einer Beendigung des Rechts des Unternehmens, die Dienste gemäß der Vereinbarung zu nutzen, gilt die Anforderung der monatlichen Nutzungsdauer nicht.
    6. Weitere Faktoren. Wird die monatliche Nutzungsdauer durch andere Faktoren als die von Seagate zur Berechnung der monatlichen Nutzungsdauer herangezogenen Faktoren beeinträchtigt, so kann Seagate dem Unternehmen nach eigenem Ermessen eine Servicegutschrift unter Berücksichtigung dieser Faktoren gewähren.
  3. Richtlinien zur angemessenen Verwendung
    1. Erfolgreicher Zugriff. Bei Seagate gibt es einen Richtlinienmechanismus zur angemessenen Verwendung – dieser stellt sicher, dass alle Kunden von Seagate unabhängig von den Belastungsbedingungen erfolgreich auf die Dienste zugreifen und diese nutzen können. Daher ist Seagate bestrebt, die übermäßige Nutzung der Dienste auf Kosten anderer Benutzer zu unterbinden.
    2. Dynamische Kontrollen. Für jedes Konto kontrolliert Seagate die Anzahl der gleichzeitigen API-Anfragen sowie die Ressourcen für das Hochladen, Herunterladen und die Dienste dynamisch.
    3. Ressourcenzuweisung. Die Zuweisung von Ressourcen für die einzelnen Konten hängt vom Speichervolumen ab. Beispielsweise erhält ein Konto mit 1 PB oder mehr Speicherplatz für Lyve Cloud Services eine höhere Ressourcenzuweisung als ein Konto mit 1 TB Speicherplatz für Lyve Cloud Services.

 

TECHNISCHER SUPPORT NUR FÜR LYVE CLOUD SERVICES

  1. Begriffsbestimmungen.
    1. „Vorfall“ bezeichnet eine außerplanmäßige Unterbrechung oder Verringerung der Dienstqualität der Services.
    2. „Support-Schnittstelle“ bezeichnet die von Seagate dem Unternehmen zur Verfügung gestellte Support-Schnittstelle, die einige oder alle der folgenden Elemente enthalten kann: eine Wissensdatenbank, Online-Fallverfolgung, häufig gestellte Fragen, eine Download-Seite für Aktualisierungen und Upgrades sowie eine Dokumentation.
    3. „Aktualisierungen und Upgrades“ bezeichnen später veröffentlichte Versionen der Services. Zu den Aktualisierungen und Upgrades zählen keine Produkte, die Seagate separat von den Services oder gegen eine zusätzliche Gebühr an Kunden von Seagate lizenziert.
    4. „Umgehungslösung“ bezeichnet eine Änderung oder einen Patch für eine bestimmte Version der Services oder eine Anleitung für das Unternehmen, die temporär oder übergangsweise sein kann und die Probleme vermeidet, korrigiert oder umgeht, die sich auf die Qualität des Dienstes auswirken. Seagate unterstützt alle Umgehungslösungen, bis eine endgültige Problembehebung gefunden ist.
  2. Wartung und Support. Gegen Bezahlung der entsprechenden Gebühren stellt Seagate Wartung und technischen Support zur Verfügung, wie im Folgenden beschrieben.
  3. Wartung. Es ist Aufgabe von Seagate, die Services in angemessenem Umfang zu warten, damit sie mit der festgelegten Dienstqualität funktionieren („Wartung“).
  4. Technischer Support
    1. Anspruch. Der technische Support (wie unten definiert) richtet sich an das Unternehmen. Andere Benutzer haben keinen Anspruch auf Unterstützung im Rahmen dieser Vereinbarung.
      1. Support. Entsprechend diesem Abschnitt 4.1 stellt Seagate den hier aufgeführten Support zur Verfügung, um das Unternehmen bei der Nutzung der Services zu unterstützen und Vorfälle im Rahmen der Dienste zu beheben („technischer Support“). Der technische Support steht weltweit rund um die Uhr (24x7x365) über die Support-Schnittstelle zur Verfügung.
    2. Wiederherstellung der Services. Bei Vorfällen, die vom Unternehmen verursacht werden, protokolliert und verfolgt Seagate diese und unternimmt angemessene, professionelle und fachkundige Maßnahmen, um die Services in der vereinbarten Servicequalität wiederherzustellen.
    3. Bestätigung. Seagate verpflichtet sich, mit angemessenen Maßnahmen die vom Unternehmen über die Support-Schnittstelle an Seagate gemeldeten Vorfälle zu bestätigen und Umgehungslösungen bereitzustellen. Die Bestätigungen werden von Seagate per E-Mail oder über die Support-Schnittstelle an das Unternehmen gesendet. Bei einem Vorfall des Schweregrads 1 wird es nicht genügen, nur eine automatisch generierte Bestätigung zu senden.
    4. Schweregrade von Vorfällen, Reaktionszeiten und Wiederherstellung. Hat das Unternehmen einen Vorfall an Seagate gemeldet, wird Seagate auf den Vorfall reagieren und/oder den Dienst innerhalb der in der nachstehenden Tabelle angegebenen Zeitspannen wiederherstellen.

      Schweregrad

      Geschäftliche Auswirkungen

      Beschreibung

      Begriffsbestimmungen

      Eskalation

      Reaktionszeit

      Nachlaufzeit

      Wiederherstellungszeit

      Schweregrad 1

      Sehr kritisch

      Ausfall des Produktionssystems

      Das Unternehmen hat seinen Geschäftsbetrieb eingestellt und die Benutzer sind nicht in der Lage, ihre täglichen Arbeiten auszuführen.

      Seagate informiert sofort das Support-Management des Unternehmens

      Unverzüglich oder innerhalb von 30 Minuten

      1 Stunde

      Seagate wird angemessene Maßnahmen ergreifen, um innerhalb von 8 Stunden eine Umgehungslösung bereitzustellen.

      Schweregrad 2

      Kritisch

      Schwerwiegender Funktionsverlust

      Das Unternehmen kann zentrale Geschäftsfunktionen nicht ausführen

      Seagate informiert sofort das Support-Management des Unternehmens

      Unverzüglich oder innerhalb von 30 Minuten

      4 Stunden

      Seagate wird angemessene Maßnahmen ergreifen, um innerhalb von 24 Stunden eine Umgehungslösung bereitzustellen.

      Schweregrad 3

      Wichtig

      Eingeschränkte Funktionsfähigkeit

      Dieses Problem beeinträchtigt untergeordnete Geschäftsvorgänge

      Die nächste geplante Patch-Veröffentlichung oder eine akzeptable Umgehungslösung

      12 Stunden

      24 Stunden

      Es werden angemessene Maßnahmen ergriffen, um dieses Problem mit der nächsten geplanten Patch-Veröffentlichung oder einer akzeptablen Umgehungslösung zu beheben.

      Schweregrad 4

      Geringfügig

      Problem, das nicht den Server betrifft, häufig gestellte Fragen oder Dokumentationsprobleme

      Dieses Problem hat minimale Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb

      Die nächste geplante Patch-Veröffentlichung oder eine akzeptable Umgehungslösung

      24 Stunden

      1 Woche

      Es werden angemessene Maßnahmen ergriffen, um dieses Problem mit der nächsten geplanten Patch-Veröffentlichung oder einer akzeptablen Umgehungslösung zu beheben.

 

LYVE CLOUD SERVICES – INFORMATIONSSICHERHEIT

Seagate ist verpflichtet, ein umfassendes schriftliches Informationssicherheitsprogramm zu implementieren, zu verwalten, zu überwachen und ggf. zu aktualisieren, das angemessene administrative, technische und physische Sicherheitsvorkehrungen umfasst, um gespeicherte Daten vor vorhersehbaren Bedrohungen oder Gefahren für deren Sicherheit, Vertraulichkeit oder Integrität zu schützen (wie z. B. vor unbefugtem Zugriff, Erfassung, Verwendung, Vervielfältigung, Änderung, Entsorgung oder Offenlegung, nicht autorisiertem, unrechtmäßigem oder versehentlichem Verlust, Zerstörung, Erhalt oder Beschädigung sowie vor jeder anderen nicht autorisierten Form der Verarbeitung) („Informationssicherheitsprogramm“).

Das Unternehmen erkennt an, dass das Informationssicherheitsprogramm technischen Fortschritten und Entwicklungen unterliegt und dass Seagate berechtigt ist, das Programm von Zeit zu Zeit zu aktualisieren oder zu modifizieren, vorausgesetzt solche Aktualisierungen oder Modifizierungen führen nicht zu einer Verschlechterung der Gesamtsicherheit der vom Unternehmen bezogenen Dienste. Unter Vorbehalt solcher Aktualisierungen und Änderungen umfasst das Informationssicherheitsprogramm die im Folgenden genannten Sicherheitskontrollen.

Für Daten, Inhalte oder Materialien, die über die Services erstellt, gespeichert oder zugänglich gemacht werden, wird von Seagate keine Überprüfung, Bearbeitung oder Verantwortung durchgeführt. Für daraus resultierende Schäden oder Haftungen übernimmt Seagate keine Verantwortung gegenüber dem Unternehmen oder den Benutzern.

Seagate behält sich das Recht vor, jeden Verstoß gegen das Informationssicherheitsprogramm oder die missbräuchliche Nutzung der Services zu untersuchen. Jegliche Aktivitäten, bei denen der Verdacht besteht, dass sie gegen ein Gesetz oder eine Vorschrift verstoßen, werden von Seagate an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden, Aufsichtsbehörden oder andere geeignete Drittparteien gemeldet; Seagate wird diese Parteien bei derartigen Untersuchungen unterstützen.

 

Informationssicherheitskontrollen für Lyve Cloud Services

 

Kategorie der Sicherheitskontrolle

Beschreibung

1. Governance

a. Zuweisung entsprechender Rollen und Verantwortlichkeiten an eine Person oder eine Gruppe von Personen für die Entwicklung, Koordinierung, Umsetzung und Verwaltung der administrativen, physischen und technischen Sicherheitsmaßnahmen von Seagate zum Schutz der Sicherheit, Vertraulichkeit und Integrität gespeicherter Daten

b. Beschäftigung von ausreichend geschultem, qualifiziertem und erfahrenem Datensicherheitspersonal, das seine Funktionen im Bereich der Informationssicherheit erfüllen kann

2. Risikobewertung

a. Regelmäßige Durchführung von Risikobewertungen zur Analyse bestehender Informationssicherheitsrisiken, zur Ermittlung potenzieller neuer Risiken und zur Bewertung der Effektivität bestehender Sicherheitskontrollen

b. Anwendung von Risikobewertungsprozessen zur Bewertung der Wahrscheinlichkeit eines Risikos und der wesentlichen potenziellen Auswirkungen, sofern Risiken auftreten

c. Dokumentation formaler Risikobewertungen

d. Prüfung und Genehmigung der formellen Risikobewertungen durch entsprechende Führungskräfte

3. Richtlinien für die Informationssicherheit

a. Schaffung von Informationssicherheitsrichtlinien, die von der Geschäftsleitung genehmigt, veröffentlicht und an alle Mitarbeiter weitergegeben werden.

b. Überprüfung der Richtlinien in festgelegten Abständen oder bei signifikanten Änderungen, um ihre fortwährende Eignung, Angemessenheit und Wirksamkeit sicherzustellen.

4. Sicherheit im Personalwesen

a. Anwendung von Richtlinien zur angemessenen Überprüfung des Hintergrunds aller neuen Mitarbeiter, die auf gespeicherte Daten oder Seagate-Systeme zugreifen können, je nach örtlicher Gesetzgebung

b. Regelmäßige und fortlaufende Schulung des Personals in Bezug auf Kontrollen und Richtlinien zur Informationssicherheit, die für ihre Geschäftsaufgaben relevant sind und sich auf ihre Rolle innerhalb der Organisation beziehen

5. Asset Management

a. Anwendung von Richtlinien für die Klassifizierung von Daten aufgrund ihrer Kritikalität und Sensibilität

b. Anwendung von Richtlinien zur Datenaufbewahrung und sicheren Vernichtung

c. Umsetzung von Verfahren zur eindeutigen Identifizierung von Inhalten und Zuweisung von Eigentumsrechten

6. Zugriffskontrollen

a. Identifizierung des Personals oder der Personalkategorien, die aufgrund ihrer Geschäftsfunktionen und Zuständigkeiten Zugriff auf gespeicherte Daten, Seagate-Systeme und die Geschäftsräume der Organisation benötigen

b. Anwendung von Kontrollen, die den Zugriff auf gespeicherte Daten, Seagate-Systeme und Einrichtungen mit Seagate-Systemen auf autorisiertes Personal beschränken

c. Regelmäßige Überprüfung der Zugriffsrechte von Mitarbeitern

d. Anwendung von physischen Zugriffskontrollen auf Einrichtungen, in denen sich Seagate-Systeme befinden, inklusive der Verwendung von Zugriffskarten oder -anhängern oder anderer relevanter physischer Zugriffsausrüstung, die Mitarbeitern von Seagate je nach Bedarf zur Verfügung gestellt wird

e. Anwendung von Richtlinien zur Beendigung des physischen und elektronischen Zugriffs auf gespeicherte Daten und Seagate-Systeme nach dem Ende der Beschäftigung eines Mitarbeiters

f. Implementierung von Zugriffskontrollen zur Authentifizierung von Benutzern und Begrenzung des Zugriffs auf Seagate-Systeme

g. Implementierung von Richtlinien zur Beschränkung des Zugangs zu den Einrichtungen des Rechenzentrums, in denen die Systeme von Seagate gehostet werden, auf zugelassenes Personal des Rechenzentrums sowie begrenztes und berechtigtes Personal von Seagate

h. Anwendung von Verfahren zur Multi-Faktor-Authentifizierung für Seagate-Mitarbeiter mit administrativen Zugriffsrechten auf Seagate-Systeme

7. Kryptographie

a. Implementierung von Verfahren zur Verwaltung von Verschlüsselungsschlüsseln

b. Verschlüsselung vertraulicher Daten mit mindestens AES/256-Bit-Verschlüsselung bei der Übertragung und im Ruhezustand

8. Physische Sicherheit

a. Erforderliche Zwei-Faktor-Kontrollen für den Zugang zu den Einrichtungen des Rechenzentrums

b. Anmeldung und Begleitung von Besuchern auf dem Gelände

9. Betriebliche Sicherheit

a. Regelmäßige Durchführung von Schwachstellentests für Netzwerke und Anwendungen mit Hilfe spezieller qualifizierter interner Ressourcen

b. Vergabe von Aufträgen an qualifizierte und unabhängige Dritte zur Durchführung regelmäßiger Penetrationstests von Netzwerken und Anwendungen

c. Implementierung von Prozessen zur Dokumentation und Behebung von Schwachstellen, die während der Schwachstellen- und Penetrationstests entdeckt wurden

10. Kommunikationssicherheit

a. Anwendung einer gesicherten Grenze durch Firewalls und Filterung des Netzwerkverkehrs

b. Erforderliche interne Segmentierung zur Isolierung kritischer Systeme von allgemeinen Netzwerken

c. Erforderliche regelmäßige Prüfungen und Tests der Netzwerkkontrollen

11. SDLC-Sicherheit (System Development Lifecycle)

a. Bereitstellung eines Frameworks zur Berücksichtigung von Sicherheitsbedenken durch Verwaltung, Überprüfung, Tests und Bewertung der Neuentwicklung von Systemen.

b. Risikominderung für Produktionsanwendungen und Infrastruktur

12. Beschaffung, Entwicklung und Wartung von Systemen

a. Festlegung der Verantwortung für Systemsicherheit, Systemänderungen und Wartung

b. Testen, Bewerten und Autorisieren wichtiger Systemkomponenten vor der Implementierung

13. Lieferantenbeziehungen

a. Regelmäßige Überprüfung verfügbarer Berichte zur Sicherheitsbewertung von Anbietern oder Auftragnehmern, die Seagate-Systeme hosten, zur Bewertung ihrer Sicherheitskontrollen sowie zur Analyse der in diesen Berichten dargelegten Ausnahmen

14. Verwaltung von Verstößen gegen die Informationssicherheit

a. Überwachung des Zugriffs, der Verfügbarkeit, der Kapazität und der Leistung der Seagate-Systeme sowie der zugehörigen Systemprotokolle und des Netzwerkverkehrs mittels verschiedener Überwachungssoftware und -dienste

b. Aufrechterhaltung von Verfahren zur Identifizierung, Meldung und Reaktion auf Datenvorfälle

c. Durchführung von Übungen zur Notfallreaktion zusammen mit Führungskräften und Verantwortlichen aus den verschiedenen Geschäftsbereichen

d. Implementierung eines Lösungsplans für die bei den Übungen entdeckten Lücken

e. Einrichtung eines interdisziplinären Teams für die Bekämpfung von Datenvorfällen

15. Business Continuity Management

a. Entwurf eines Programms zur Geschäftskontinuität mit dem Ziel, bestimmte RTO- und RPO-Anforderungen zu erfüllen

b. Jährliche Durchführung von szenariobasierten Tests

16. Einhaltung von Bestimmungen

a. Festlegung von Verfahren, die gewährleisten, dass alle geltenden gesetzlichen, behördlichen und vertraglichen Anforderungen eingehalten werden

 

LYVE CLOUD SERVICES – KÜNDIGUNGSVERFAHREN UND NICHT KOSTENPFLICHTIGE SERVICEKONTEN

 

  1. Die Parteien können die Services wie folgt kündigen:
    1. Vom Unternehmen eingeleitete Kündigung
      1. Der Kündigungsprozess wird eingeleitet, wenn Seagate die Kündigungsmitteilung vom Unternehmen erhält, wie es im Vertrag festgelegt ist.
      2. Das Unternehmen muss ein Supportticket auf der Supportoberfläche übermitteln, in dem es auf seinen Kündigungswunsch für die Services hinweist.
      3. Seagate antwortet dem Unternehmen, um die Rechtsgültigkeit des Supporttickets zu bestätigen.
      4. Seagate aktualisiert das Supportticket, um die Rechtsgültigkeit zu bestätigen.
      5. Wenn das Unternehmen die Services weiterhin nutzen möchte, bevor die Kündigung wirksam ist, muss es Seagate rechtzeitig benachrichtigen, damit Seagate die Services fortsetzen kann.
    2. Von Seagate eingeleitete Kündigung oder Ablauf
      1. Der Kündigungsprozess wird eingeleitet, wenn das Unternehmen die Kündigungsmitteilung von Seagate erhält, wie es im Vertrag festgelegt ist.
      2. Der Kündigungsprozess wird eingeleitet, wenn der Vertrag gemäß eigenen Bedingungen abläuft.
    3. Kündigungszeitplan
      1. Seagate kündigt das Konto des Unternehmens etwa 24 Stunden vor Kündigung der Services.
      2. Seagate löscht alle gespeicherten Daten von den Services etwa 30 Tage nach Wirksamkeit der Kündigung.
  2. Nicht kostenpflichtige Servicekonten.

    Seagate kann nicht kostenpflichtige Service-Evaluierungskonten anbieten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf „Evaluation“, „Proof of Concept“, „Trial“, „Try-to-buy“ oder ähnliche nicht kostenpflichtige Angebote (jeweils ein „nicht kostenpflichtiges Servicekonto“). Bereitstellungen von nicht kostenpflichtigen Servicekonten sind zeitlich begrenzt und können nach der angegebenen Evaluierungs- oder Testphase automatisch in bezahlte Abonnements umgewandelt werden, wie in der Bestellung oder dieser Vereinbarung beschrieben. Nach Ablauf oder Beendigung der Servicelaufzeit für ein nicht kostenpflichtiges Servicekonto ist das Unternehmen verpflichtet, entweder (1) ein Service-Ticket in die Benutzerkonsole für den Service einzugeben, um das nicht kostenpflichtige Servicekonto zu schließen und alle Benutzerdaten zu löschen, oder (2) mit der Bezahlung der Services zu beginnen.

    Nach Ablauf oder Beendigung einer Servicelaufzeit für ein nicht kostenpflichtiges Servicekonto behält sich Seagate das Recht vor, das Konto und den Zugriff des Unternehmens auf die Services oder die Nutzung der Services unter dem Konto sofort auszusetzen. Seagate löscht alle Unternehmensdaten aus dem nicht kostenpflichtigen Servicekonto etwa 30 Tage nach der Beendigung oder dem Ablauf, je nachdem, was zuerst eintritt. Nicht kostenpflichtige Servicekonten fallen nicht unter die Lyve Cloud Service-Level-Anforderungen.

Version: 10. Dezember 2024

 

NACHTRAG FÜR DEN LYVE CLOUD INFREQUENT ACCESS TIER

Dieser Nachtrag für den Lyve Cloud Infrequent Access Tier-Service („Nachtrag“) wird zwischen dem Unternehmen und Seagate geschlossen. Der Nachtrag regelt die Nutzung des, den Zugriff auf und den Kauf des Infrequent Access-Services durch das Unternehmen. In diesem Nachtrag werden per Bezugnahme die Bedingungen für die Lyve Cloud Services aufgenommen, die verfügbar sind unter: https://www.seagate.com/legal/lyve/services-terms/#lyve-cloud/.  Bei Widersprüchen zwischen dieser Ergänzung und den Lyve Cloud Services-Nutzungsbedingungen gilt dieser Nachtrag ausschließlich in Bezug auf den Infrequent Access-Service. Bitte lesen Sie diesen Nachtrag sorgfältig durch, bevor das Unternehmen den Service nutzt oder erwirbt. Durch Klicken auf „ICH STIMME ZU“ oder durch Zustimmung zu einer Vereinbarung oder einem Auftrag mit Seagate, die bzw. der diesen Nachtrag enthält, oder durch Zugriff auf den Infrequent Access-Service, Kauf oder Nutzung desselben stimmt das Unternehmen zu, an diesen Nachtrag gebunden zu sein und ihn einzuhalten. Wenn das Unternehmen diesem Nachtrag nicht zustimmt, nutzen Sie den Service bitte nicht.

  1. Definitionen und Schlüsselbegriffe
    1. „Infrequent Access“ oder „Service“ bezeichnet den Lyve Cloud Infrequent Access-Service, der aus einer dedizierten S3-Serviceebene des Lyve Cloud Object Storage besteht, die speziell für Daten ausgelegt ist, auf die nur selten zugegriffen wird und die lange Aufbewahrungszeiten bietet.
    2. „Auftrag“ hat dieselbe Definition wie in der Lyve-Kundenvereinbarung (siehe: https://www.seagate.com/legal/lyve/customer-agreement/). Seagate erteilt Aufträge zur Annahme und diese enthalten Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Preise, Startdaten und Dauer der Servicelaufzeit, Mindestnutzungszusagen und andere kommerzielle Details.
    3. „Objekt-Mindestaufbewahrungsdauer“ ist die Mindestzeit, die ein Datenobjekt unverändert in einem Speicherbereich des Services verbleiben muss. Wird das Objekt vor Ablauf der Mindestaufbewahrungsdauer gelöscht, wird dem Unternehmen die verbleibende Zeit in Rechnung gestellt.
    4. „Datenreplikationen“ bezeichnet die Datenrichtlinien, die das Unternehmen innerhalb seiner Instanz des Services festlegt, um Replikationen von Datenobjekten über mehrere Rechenzentren hinweg zu erstellen.
    5. Berechnung gespeicherter Daten. Seagate berechnet die TB der Unternehmensdaten, die tatsächlich im Rahmen des Services gespeichert werden, indem das arithmetische Mittel der täglichen maximalen TB der Unternehmensdaten, die im Rahmen des Services für jeden Tag des betreffenden Kalendermonats gespeichert werden, einschließlich Datenreplikationen, ermittelt wird.
  2. Preise und Mindestabnahme
    1. Die Preise für Infrequent Access werden auf dem Auftrag in Form von US-Dollar pro TB pro Monat Unternehmensdaten, einer Vorauszahlungsgebühr für die Nutzung des Services über einen bestimmten Zeitraum oder beidem angegeben. Sofern im entsprechenden Auftrag nicht anders angegeben, beträgt der Preis für Infrequent Access 3,75 USD/TB/Monat, ohne anfallende Umsatz-, Mehrwert-, Nutzungs- und ähnliche Steuern.
    2. Sofern im Auftrag nicht anders angegeben, wird für den Infrequent Access-Service für die Dauer der Servicevereinbarung ein Mindestvolumen von 5.000 TB pro Monat (oder gleichwertig) abgerechnet, unabhängig von der tatsächlich gespeicherten Datenmenge. Seagate stellt den oben angegebenen Preis (zuzüglich anfallender Steuern) für (a) jedes TB an Unternehmensdaten, die tatsächlich in den Services gespeichert sind, oder (b) die Mindestspeicherverpflichtung in Rechnung, je nachdem, welcher Wert höher ist. Diese Mindestverpflichtung gilt nur für den dedizierten Infrequent Access-Service und ist möglicherweise nicht in den Verpflichtungen der Standard-Serviceebene enthalten.
    3. Für Infrequent Access gilt eine Mindestaufbewahrungsfrist für Objekte von 180 Tagen. Objekte, die vor Ablauf der 180 Tage gelöscht werden, werden für den Rest der Objekt-Mindestaufbewahrungsdauer zu dem auf dem Auftrag angegebenen Preis abgerechnet. Wenn beispielsweise ein Objekt mit 1 TB an Tag 1 erstellt und am Tag 150 gelöscht wird, wird einem Kunden, der den Service für 3,75 USD/TB/Monat nutzt, eine Mindestgebühr von etwa 1 Monat (30 Tagen) multipliziert mit 1 TB, multipliziert mit 3,75 US-Dollar in Rechnung gestellt. Die Gebühren für die Mindestobjektaufbewahrung werden unabhängig von jeglichen Mindestnutzungszusagen berechnet.
    4. Sofern im Auftrag nichts anderes angegeben ist, gilt für den Infrequent Access-Service eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten.
  3. Tarife
    1. Monatstarif. Dem Unternehmen werden die Kosten für die Speicherung und die damit verbundenen Services auf der Grundlage der im Service gespeicherten Unternehmensdaten, einschließlich der oben genannten Mindestnutzungszusagen, monatlich am oder um den 1. des Kalendermonats in Rechnung gestellt. Monatliche Abrechnungen unterliegen einer Mindestlaufzeit, wie in der Bestellung oder oben angegeben. Zusätzliche monatliche Gebühren, einschließlich der Gebühren für die Mindestobjektaufbewahrung, können ebenfalls in der monatlichen Rechnung aufgeführt werden.
    2. Reserved-Tarif. Dem Unternehmen wird im Voraus die volle Servicelaufzeit in Rechnung gestellt, wie im Auftrag angegeben. Jede Nutzung über die Reservekapazität hinaus wird monatlich als Nutzungsüberschreitungsgebühr in Rechnung gestellt, die auf dem Auftrag angegeben wird.
    3. Angepasster Tarif. Dem Unternehmen kann ein individueller Tarif angeboten werden. Die Bedingungen, die Abrechnungsmethode und die Einzelheiten des Tarifs werden auf dem Auftrag angegeben.
  4. Nutzungsbeschränkungen und Richtlinien zur angemessenen Verwendung
    1. Mindestaufbewahrungsdauer für Objekte. Objekte müssen mindestens 180 Tage lang aufbewahrt werden. Für Objekte, die vor Ablauf von 180 Tagen gelöscht werden, fallen die in Abschnitt 2.3 genannten Gebühren an.
    2. Datenabrufbeschränkungen. Datenabrufvorgänge dürfen die durchschnittliche Gesamtzahl der Objekte, die innerhalb eines bestimmten Monats auf dem Infrequent Access-Service gespeichert wurden, nicht überschreiten. Datenabrufe, die den Grenzwert überschreiten, werden mit zusätzlichen Gebühren und Strafen oder einer Aussetzung des Services belegt. Seagate informiert das Unternehmen schriftlich mit einer Möglichkeit zur Nachbesserung innerhalb von 30 Tagen, bevor zusätzliche Gebühren erhoben oder der Zugriff auf den Service oder die Nutzung des Service ausgesetzt wird.
    3. Zugriffsgeschwindigkeit. Die Zugriffsgeschwindigkeit basiert auf der Systempriorität, wobei Datenvorgänge auf dem Lyve Cloud Object Storage Service der Standardebene gegenüber Datenvorgängen des Infrequent Access-Services für die Ausführung priorisiert werden. PUT- und POST-API-Vorgänge werden bei der Nutzung des Systems auf der Infrequent Access-Serviceebene gegenüber anderen Vorgängen priorisiert.
    4. Mindestdateigröße. Jedes mit dem Infrequent Access-Service gespeicherte Objekt muss mindestens 128 KB groß sein.
    5. Verfügbarkeit von Rechenzentren. Sofern von Seagate nicht schriftlich anderweitig angegeben, werden alle Daten auf der Infrequent Access-Ebene in von Seagate benannten Rechenzentren in den Regionen US-Central und APAC auf einem dedizierten Infrequent Access-Mandanten gespeichert. Die Datenreplikation zwischen Rechenzentren ist für den Infrequent-Access-Service nicht standardmäßig verfügbar, kann aber zum Tarif des Lyve Cloud Object Storage Services der Standardebene hinzugekauft werden.
    6. Richtlinien zur angemessenen Verwendung. Seagate möchte sicherstellen, dass alle Kunden von Seagate unabhängig von den Lastbedingungen erfolgreich auf die Services zugreifen und sie nutzen können, und möchte verhindern, dass Kunden die Services übermäßig auf Kosten anderer nutzen. Für jedes Infrequent Access-Konto steuert Seagate dynamisch die Anzahl der API-Anfragen sowie die Upload-, Download- und Serviceressourcen. Die Zuweisung von Ressourcen für die einzelnen Konten hängt sowohl vom Volumen der Unternehmensdaten als auch von der Serviceebene ab. Sofern für die Zuweisung von Ressourcen erforderlich, werden Ressourcen für Vorgänge auf der Standardebene des Lyve Cloud Object Storage gegenüber der Infrequent Access-Ebene priorisiert.
    7. Workload-Evaluierung. Seagate behält sich das Recht vor, die vom Unternehmen vorgeschlagene Daten-Workload zu prüfen und zu bestimmen, ob die Workload in die Parameter der Infrequent Access-Ebene fällt. Seagate kann jede Anfrage oder Bestellung für den Service ablehnen, wenn festgestellt wird, dass die Workload die Parameter für Infrequent Access überschreitet. Des Weiteren behält sich Seagate das Recht vor, die aktive Workload des Unternehmens zu überwachen. Wenn das Unternehmen, einschließlich seiner autorisierten Benutzer (und seiner Kunden, wenn das Unternehmen ein Lösungsanbieter ist), die in diesem Anhang (einschließlich der Lyve Cloud Servicebedingungen) festgelegten Nutzungsrechte und -beschränkungen überschreitet oder verletzt, kann Seagate nach eigenem Ermessen die Preise auf den Standard-Servicelevel zurücksetzen, zusätzliche Gebühren und Strafen erheben und/oder den Service aussetzen.
  5. Service-Level-Vereinbarung
    1. Der Infrequent Access-Service unterliegt den Service-Level-Anforderungen unter https://www.seagate.com/legal/lyve/services-terms/#lyve-cloud-service-levels.
  6.  

    Version: 10. Dezember 2024

 

LYVE MOBILE UND SEAGATE SYSTEMS LEASING

 

NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR LYVE MOBILE DATA TRANSFER

Diese Servicebedingungen für den Lyve Mobile Data Transfer Service (im Folgenden als „Servicevereinbarung“ bezeichnet) werden zwischen der Einzelperson, dem Unternehmen oder der anderen juristischen Person, die diesen Bedingungen zustimmt („Unternehmen“), und der folgenden Vertragspartei von Seagate, die je nach regionalem Standort bestimmt wird („Seagate“), geschlossen.

 

Standort der Erbringung von Lyve Services

Seagate-Partei

Nord- und Südamerika

Seagate Technology LLC
47488 Kato Rd., Fremont, CA, 94538, USA

EMEA

Seagate Technology (Netherlands) B.V.
Tupolevlaan 105, 1119 PA, Schiphol-Rijk, Niederlande

Japan

Nippon Seagate, Inc.
Tennoz Parkside Bldg., 2-5-8 Higashi-Shinagawa, Shinagawa-ku, Tokio, Japan

APAC (ausgenommen Japan)

Lyve (SG) Pte. Ltd.
90 Woodlands Avenue 7, Singapur 737911

 

Diese Servicevereinbarung regelt die Nutzung, den Zugriff auf, den Kauf und den Weiterverkauf der Lyve Mobile Data Transfer Services durch das Unternehmen. Der Weiterverkauf der Services erfordert eine vorherige Genehmigung durch Seagate.

„Lyve Mobile Data Transfer Services“ bezeichnet Datenübertragung von Seagate als Service und skalierbare modulare Edge-Speicherlösung mit hoher Kapazität, mit der Unternehmen Daten schnell und effizient ansammeln, speichern, verschieben und nutzen können. Die Lyve Mobile Data Transfer Services werden hier auch als „Lyve Mobile Services“ und „Services“ bezeichnet.  

Bitte lesen Sie diese Servicevereinbarung sorgfältig durch, bevor das Unternehmen die Services nutzt, erwirbt oder weiterverkauft. Durch Klicken auf „ICH STIMME ZU“ oder durch Zustimmung zu einer Vereinbarung oder einem Auftrag mit Seagate, die bzw. der diese Servicevereinbarung enthält, oder durch Zugriff auf die Services, deren Kauf, Weiterverkauf oder Nutzung stimmt das Unternehmen zu, an diese Servicevereinbarung gebunden zu sein und sie einzuhalten. Wenn das Unternehmen dieser Servicevereinbarung nicht zustimmt, nutzen Sie die Services bitte nicht und verkaufen Sie sie nicht weiter.

Diese Servicevereinbarung tritt zu dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem das Unternehmen diesen Bedingungen zustimmt, oder zu dem Zeitpunkt, an dem das Unternehmen zum ersten Mal auf die Services zugreift oder sie erwirbt, je nachdem, welcher Fall früher eintritt. Diese Servicevereinbarung bleibt bis zum Ablauf der Abonnementlaufzeit in Kraft (auch in Bezug auf Kundenbestellungen, die von Seagate während der Laufzeit der Kundenvereinbarung des Unternehmens angenommen wurden), es sei denn, sie wird gemäß den Bedingungen dieser Servicevereinbarung oder der Kundenvereinbarung vorzeitig gekündigt.

Durch die Annahme dieser Servicevereinbarung oder den Zugriff auf die Services, den Kauf, den Wiederverkauf oder die Nutzung der Services erklären Sie, dass Sie volljährig und in der Lage sind, einen verbindlichen Vertrag mit Seagate, auch im Namen des Unternehmens, abzuschließen. Wenn Sie ein autorisierter Benutzer gemäß der Definition des Begriffs in der Kundenvereinbarung sind, stimmen Sie zu, dass Sie sich an die Bedingungen dieser Nutzungsvereinbarung halten werden.

Das Unternehmen stimmt den folgenden Bedingungen in Bezug auf die vom Unternehmen bestellten Lyve Mobile Services zu. Diese Nutzungsvereinbarung umfasst die folgenden Inhalte, einschließlich der nachstehenden Vorgaben.

  1. Lyve Mobile Data Transfer Services
  2. Nachtrag für Lyve Mobile mit Cloud-Import
  3. Endbenutzer-Lizenzvereinbarung für Lyve Mobile und Seagate Systems Leasing

 

  1. NUTZUNGSBEDINGUNGEN
    1. Lyve-Kundenvereinbarung und Lösungsanbieterplan. Diese Servicevereinbarung enthält durch Bezugnahme die Lyve-Kundenvereinbarung, die unter https://www.seagate.com/legal/lyve/customer-agreement/ („Kundenvereinbarung“) zu finden ist. Der Weiterverkauf der Services (einschließlich der Nutzung zum Zweck der Bereitstellung von Lösungen oder Services für Kunden des Unternehmens („Lösungen“)) ist an die Bedingung geknüpft, dass das Unternehmen die Bedingungen des Lösungsanbieterplans einhält, die für das Servicekonto des Unternehmens gelten. Die Standardbedingungen des Lösungsanbieterplans für den Service finden Sie unter: https://www.seagate.com/legal/lyve/customer-agreement/#solution-provider-plan/. Diese gelten für die Bestellungen und Aktivitäten des Unternehmens, die als Lösungsanbieter dieses Service durchgeführt werden, es sei denn, das Unternehmen stimmt einem separaten Lösungsanbieterplan mit Seagate für den Auftrag zu. Im Fall von Widersprüchen zwischen den Bedingungen der Kundenvereinbarung, dieser Servicevereinbarung und/oder den Bedingungen des Lösungsanbieter-Plans gilt die folgende Rangfolge der Maßgeblichkeit: die Bedingungen des Lösungsanbieter-Plans, dann diese Servicevereinbarung, dann die Kundenvereinbarung. Die in der Kundenvereinbarung definierten Begriffe haben in dieser Servicevereinbarung dieselbe Bedeutung, sofern hierin nicht anders definiert. Lösungsanbieterpläne und -services, die zuvor von Seagate für Lösungsanbieter im Rahmen einer Lösungsanbieter-Version der Kundenvereinbarung (im Allgemeinen als „Lösungsanbieter-Vereinbarung“ oder ähnlich bezeichnet) bereitgestellt wurden, unterliegen nun der Kundenvereinbarung. Alle Verweise in dieser Servicevereinbarung auf „Kunden des Unternehmens“ oder auf „Kunden“ gelten nur insoweit, als das Unternehmen ein von Seagate autorisierter Lösungsanbieter ist, der die Services für die Kunden des Unternehmens gemäß dem Lösungsanbieterplan bereitstellt.
    2. Lyve Datenschutzvereinbarung und Zusatz für Geschäftspartner. Diese Servicevereinbarung umfasst die Lyve Datenschutzvereinbarung („Lyve DSV“), wenn die Nutzung der Services durch das Unternehmen oder seine Kunden die Verarbeitung personenbezogener Daten umfasst. Die Lyve DSV kann hier eingesehen werden: https://www.seagate.com/legal/lyve/data-privacy-agreement/. Falls das Unternehmen oder seine Kunden im Rahmen der Nutzung der Services durch das Unternehmen oder seine Kunden personenbezogene Daten erheben, speichern, verarbeiten oder übertragen, muss das Unternehmen oder sein Kunde rechtlich angemessene Datenschutzhinweise bereitstellen und alle erforderlichen Einwilligungen einholen und über eine rechtmäßige Grundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Rahmen der Nutzung der Services verfügen.
    3. Zugang und Nutzung. Gemäß den Bedingungen dieser Servicevereinbarung gewährt Seagate dem Unternehmen ein nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, nicht ausschließliches, widerrufliches Recht auf Zugang und Nutzung (und, wenn das Unternehmen ein autorisierter Lösungsanbieter ist, das Recht, die Services in den berechtigten Ländern (siehe Absatz 8.2 unten) während der Abonnementlaufzeit (wie in Absatz 2.1 unten definiert) an die Kunden des Unternehmens weiterzuverkaufen, vorausgesetzt, der Weiterverkauf ist auf das in den Bedingungen des Lösungsanbieterplans festgelegte Gebiet beschränkt). Die Rechte und Verantwortlichkeiten des Unternehmens in Bezug auf die Endnutzung von Software, die in den Services inbegriffen ist oder als Teil derselben zur Verfügung gestellt wird, unterliegen separaten Lizenzvereinbarungen für Endbenutzer. Das Unternehmen hat sich an die Bedingungen aller Lizenzvereinbarungen für Endbenutzer zu halten, die in dieser Nutzungsvereinbarung, der Bestellung oder den begleitenden Services („EULAs“) für Software, auf die das Unternehmen zugreift, oder die ein Endbenutzer im Zusammenhang mit den Services nutzt, enthalten sind. Die Endbenutzer-Lizenzvereinbarung für Services („EULA“) finden Sie unter https://www.seagate.com/legal/lyve/services-terms/#lyve-mobile-systems-leasing-eula/. Im Fall von Widersprüchen zwischen den Bedingungen dieser Servicevereinbarung und der EULA ist die EULA nur in Bezug auf den Vereinbarungsgegenstand der EULA maßgebend.
    4. Weitere Services. Unter Umständen stehen dem Unternehmen oder seinen Kunden weitere Services zur Verfügung. Alle weiteren Services unterliegen den für den jeweiligen Service geltenden Bedingungen und Gebühren.
    5. Upgrades. Das Unternehmen ist verpflichtet, alle Upgrades, Patches, Fehlerbehebungen oder sonstigen Wartungsarbeiten an den Services, die Seagate bereitstellt, unverzüglich anzuwenden bzw. zu nutzen.
    6. Einhaltung der Servicespezifikationen. Das Unternehmen hat sich an die Anweisungen, das Benutzerhandbuch und die Spezifikationen für die jeweiligen Services und den Weiterverkauf derselben zu halten.
    7. Servicetarife. Das Unternehmen kann einen „Projektplan“ oder einen „Vorauszahlungsplan“ für die Services auswählen. Die von Seagate bereitgestellten Services und Servicepläne sind nicht für den persönlichen, familiären oder haushaltsbezogenen Gebrauch oder andere Zwecke außerhalb von Handel oder Industrie vorgesehen und das Unternehmen verpflichtet sich, die Services nicht für solche Zwecke zu nutzen oder an Endkunden weiterzuverkaufen.
    8. Verbotene Nutzung. Das Unternehmen ist nicht berechtigt und darf es Dritten, Kunden oder autorisierten Benutzern nicht gestatten, das Portal oder die Services zu Zwecken der Kryptowährung oder sonstiger verteilter Technologie, einschließlich Plotting, Creating Ash, Mining, Farming, Pooling, Coining oder damit zusammenhängender Aktivitäten, zu nutzen.
  2. PROJEKTPLAN
    1. Mindestlaufzeit. Die Laufzeit der Services wird in der Bestellung der Services genannt und basiert auf den verfügbaren Optionen, die das Unternehmen auswählt (die „Abonnementlaufzeit“). Die Bedeutung des Begriffs „Abonnementlaufzeit“, wie er in dieser Servicevereinbarung verwendet wird, entspricht der Bedeutung des Begriffs „Servicezeitraum“ in der Kundenvereinbarung. Die Laufzeit von Projektplan-Abonnements wird in der Bestellung angegeben; die Mindestlaufzeit liegt bei 10 Tagen, sofern in Ihrer Bestellung nicht etwas anderes angegeben ist. Das Abonnement wird ausgehend von dem geschätzten Ankunftsdatum der an die Lieferanschrift versandten Hardware, zuzüglich eines Tages, aktiviert.
    2. Verlängerungen. Mit Ablauf der Abonnementlaufzeit werden die Services automatisch um weitere monatliche Laufzeiten verlängert, es sei denn, das Unternehmen oder dessen Kunde: (1) initiieren während der Abonnementlaufzeit eine Rücksendung der Hardware über das Portal oder kontaktieren einen für die Services zuständigen Kundenbetreuer oder Vertreter von Seagate und (2) senden die Hardware in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Nutzungsvereinbarung an Seagate zurück.
    3. Kündigung. Das Unternehmen kann eine Abonnementlaufzeit jederzeit auf eigene Rechnung (oder auf Rechnung des Kunden des Unternehmens, wenn es als dessen Lösungsanbieter auftritt) kündigen und die Rückgabe der Hardware über das Konto-Dashboard im Portal oder durch Kontaktaufnahme mit einem Seagate-Supportmitarbeiter im Portal veranlassen. Seagate erstellt ein Versandetikett und die weiteren benötigten Unterlagen für die Rücksendung der Hardware. Seagate berechnet die Gebühren für den letzten Servicemonat anteilig nach Tagen und die Abonnementlaufzeit endet an dem Datum, zu dem die Hardware an die von Seagate benannte Einrichtung zurückgesandt wird (vorbehaltlich des Eingangs der gesamten Ausstattung in funktionsfähigem Zustand). Dem Unternehmen werden weiterhin Services auf wiederkehrender Basis in Rechnung gestellt, bis die Hardware, einschließlich aller damit zusammenhängenden Komponenten und Zubehörteile, zurückgeschickt wurde.
  3. VORAUSZAHLUNGSPLÄNE
    1. „Vorauszahlungspläne“. Für ausgewählte Services besteht ggf. die Möglichkeit der Vorauszahlung für festgelegte Abonnementzeiträume. Die unter den Vorauszahlungsplänen angebotenen Services können nach Ablauf der Abonnementlaufzeit verlängert werden.
    2. Mindestlaufzeit. Die Laufzeit des Abonnements wird in der Bestellung festgelegt. Die Abonnementlaufzeit beginnt an dem geschätzten Ankunftsdatum der an den Kunden versandten Hardware, zuzüglich eines Tages. Die Abonnementlaufzeit des Halbjahresplans endet sechs volle Monate nach dem Datum der Aktivierung; die Abonnementlaufzeit des Jahresplans endet zwölf volle Monate nach dem Datum der Aktivierung.
    3. Verlängerungen. Das Unternehmen (oder dessen Kunde) kann die Services über das Portal oder per Kontaktaufnahme zu einem für die Services zuständigen Vertriebsmitarbeiter von Seagate um eine weitere Abonnementlaufzeit verlängern. Als Bedingung für eine Verlängerung kann Seagate zu Diagnose-, Update-, Reparatur- und Wiederaufbereitungszwecken ggf. die Rücksendung und den Ersatz der gesamten Hardware oder einiger Teile davon verlangen. In einem solchen Fall sendet Seagate zu Beginn der neuen Abonnementlaufzeit, als Ersatz für die vorhandene Hardware, andere Hardware mit gleicher oder besserer Leistung. Wenn das Unternehmen oder dessen Kunde das Serviceabonnement nicht verlängert, hat das Unternehmen ab dem letzten Tag der Abonnementlaufzeit 7 Tage Zeit, sämtliche Hardware (einschließlich damit verbundener Peripheriegeräte) zurückzusenden. Wenn das Unternehmen (oder dessen Kunde) die Hardware nicht innerhalb von 7 Tagen zurücksendet, stellt Seagate dem Unternehmen die aktuelle monatliche Gebühr für den Projektplan zum Listenpreis (abzüglich laufzeit- oder kundenbasierter Rabatte) eines verlängerten monatlichen Abonnements in Rechnung. Das Abonnement wird weiterhin monatlich verlängert, bis das Unternehmen (oder dessen Kunde) es in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Nutzungsvereinbarung kündigt und Seagate bestätigen kann, dass sämtliche Hardware in funktionsfähigem Zustand zurückgesandt wurde. Hardware-Verlustgebühren gelten für den Verlust und die Beschädigung von Hardware, wie in Paragraf 6.5 weiter unten aufgeführt.
    4. Stornierung. Das Unternehmen (oder dessen Kunde) hat nach Bestellung eines Halbjahres- oder Jahresplans die Möglichkeit, innerhalb des ersten vollen Monats der Abonnementlaufzeit, die Hardware zurückzusenden und das Abonnement zu kündigen. Wenn das Unternehmen (oder dessen Kunde) von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, erhält das Unternehmen von Seagate, nach vollständiger Rücksendung sämtlicher Hardware, eine Rückerstattung in Form einer anteiligen Kontogutschrift entsprechend der Restlaufzeit des Abonnements. Nach Ablauf des ersten vollen Monats der Abonnementlaufzeit hat das Unternehmen (oder dessen Kunde) die Möglichkeit, jederzeit die Hardware zurückzusenden und das Abonnement für einen Halbjahres- oder Jahresplan zu kündigen. Getätigte Vorauszahlungen sind jedoch nicht erstattungsfähig. Die Kündigung tritt erst dann in Kraft, sobald sämtliche Hardware zurückgesandt wurde. Die Gebühr für den Projektplan wird dem Unternehmen für jeden weiteren Monat der Servicenutzung oder den Teil, auf den dies zutrifft in Rechnung gestellt, bis die Hardware an Seagate zurückgeschickt wurde (abzüglich laufzeit- oder kundenbasierter Rabatte).
    5. Änderung durch Hochstufung. Das Unternehmen oder dessen Kunde kann, vorbehaltlich der Zahlung zusätzlicher Abonnement- und Versandgebühren, verschiedene Hardware über das Portal unter den Vorauszahlungsplänen ergänzen oder austauschen;
  4. PREISE UND ZAHLUNGEN
    1. Preise. Die Preise und Gebühren für Services basieren auf den Preisen, die in der Serviceauswahl und im Bestellvorgang im Portal und in der Bestellung angezeigt werden.
    2. Erste Abrechnung. Die erste Rechnung wird mit dem Datum der Serviceaktivierung nach dem Versand der Hardware erstellt und kann einmalige Gebühren wie Versandgebühren und andere anfallende Vorabgebühren umfassen, wie in der Bestellung angegeben. Sofern in dieser Nutzungsvereinbarung oder der Bestellung nichts anderes angegeben ist, ist die Zahlung der ersten Rechnung nicht erstattungsfähig.
    3. Abrechnungszyklus. Die Abrechnung erfolgt monatlich rückwirkend für alle wiederkehrend in Rechnung gestellten Services, es sei denn, das Unternehmen (oder dessen Kunde) hat sich für einen Vorauszahlungsplan entschieden und/oder die Bestellung enthält andere Angaben. Rechnungen werden monatlich am Tag der Aktivierung des ersten bei Seagate bestellten Serviceabonnements des Unternehmens ausgestellt. Das Unternehmen kann Seagate kontaktieren, um ein anderes Rechnungsdatum anzufordern. Je nach dem Datum der Serviceaktivierung kann die erste Rechnung (und letzte Rechnung, wo zutreffend) anteilig für einen Teilmonat erstellt werden.
    4. Zusätzliche Gebühren. Sofern in der Bestellung des Unternehmens nichts anderes angegeben ist, wird dem Unternehmen eine einmalige Gebühr für den Standardversand von Hardwareeinheiten in Rechnung gestellt. Versandgebühren können je nach Region, Art der Hardware-Ausstattung, Versandmethode und anderen Faktoren variieren. Darüber hinaus kann das Unternehmen verpflichtet sein, Gebühren oder Strafen in Bezug auf professionelle Dienstleistungen, Sonderversandvorkehrungen oder Verlust oder Beschädigung von Hardware, einschließlich Gehäuse, zu zahlen.
  5. HARDWAREBEDINGUNGEN
    1. Versandbedingungen. Sofern in der Bestellung des Unternehmens nichts anderes angegeben ist, versendet Seagate die gesamte Hardware DAP ( (geliefert benannter Ort, Incoterms 2020), vorausgesetzt Seagate übernimmt die Verantwortung für die Einfuhr-Zollabwicklung bei Seagate-Sendungen von Hardware in die in Anhang 1 zu dieser Nutzungsvereinbarung benannten berechtigten Länder (sofern nicht etwas anderes schriftlich zwischen Seagate und dem Unternehmen vereinbart wird) und das Unternehmen übernimmt die Verantwortung für das Verlustrisiko, wie in nachfolgender Klausel 5.3 vorgesehen. Unbeschadet des Vorstehenden stimmt das Unternehmen in Bezug auf Sendungen von Hardware in die Schweiz zu, der verantwortliche Einführer für die Zollabwicklung der Waren bei der Einfuhr zu sein und alle Einfuhrkosten, einschließlich aller Abgaben, Steuern oder Zölle, zu zahlen. Geplante Versanddaten sind lediglich Schätzangaben.
    2. Pflege und Wartung. Sämtliche Hardware ist (auf Kosten und in finanzieller Verantwortung des Unternehmens) in dem Zustand zu bewahren, in dem sie ursprünglich von Seagate empfangen wurde (ausgenommen der normalen Abnutzung, die sich aus der üblichen Nutzung ergibt). Das Unternehmen und dessen Kunden haben sich an die bereitgestellten Anweisungen, das Benutzerhandbuch und die Spezifikationen für die Hardware zu halten. Das Unternehmen und dessen Kunden sind verpflichtet, dasselbe Maß an Sorgfalt im Umgang mit der Hardware walten zu lassen, das das Unternehmen auch bei seinem Eigentum ähnlicher Art anwendet, jedoch mindestens angemessene Sorgfalt. Das Unternehmen informiert Seagate (und verlangt dies auch von seinen Kunden) über das Portal (oder einen anderen, von Seagate für die Services bereitgestellten Kontaktweg), um technische oder betriebliche Probleme mit der Hardware zu melden und Seagate oder seinen benannten Servicevertreter in die Lage zu versetzen, Support-Dienstleistungen oder sonstige Wartungs- oder Austauscharbeiten in Bezug auf die Hardware auszuführen.
    3. Verlustrisiko. Das Unternehmen trägt das Risiko (auch für seine Kunden) für Verlust oder Schäden an der Hardware sowie anderen Gegenständen, die von Seagate bereitgestellt werden, darunter das gesamte verbundene Zubehör wie Versandbehälter, Netzteile und Kabel sowie Verbindungsstücke, ab dem Zeitpunkt der Lieferung derselben durch Seagate an das Unternehmen, bis das Unternehmen die Hardware ordnungsgemäß verpackt zur Rücksendung an Seagate an den Frachtführer von Seagate übergibt. Wenn Hardware verloren geht oder beschädigt wird, hat das Unternehmen eine Verlustgebühr in Höhe bis zu der in Paragraf 6.5 (Hardware-Verlustgebühr) genannten Gebühren zu zahlen. Darüber hinaus ist das Unternehmen in dem Fall, dass Hardware konfisziert wird oder zusätzliche Abgaben oder Gebühren anfallen, weil das Unternehmen oder seine Kunden die Hardware am Zustellungsort nicht angenommen haben oder weil das Unternehmen die Hardware entgegen dieser Nutzungsvereinbarung genutzt hat, verpflichtet, die angemessenen Kosten bis zur Höhe der genannten Hardware-Verlustgebühr zu übernehmen, die Seagate für die Wiederinbesitznahme der Hardware entstehen. Das Unternehmen ist verantwortlich für Personen- oder Sachschäden, die aus der Nutzung oder dem Besitz der Hardware entstehen. Seagate haftet nicht für Verluste oder Personen- oder Sachschäden, die aus der Nutzung oder dem Besitz der Hardware entstehen.
    4. Rechtsanspruch und Eigentum. Das Unternehmen und seine Kunden sind berechtigt, die Hardware im Rahmen der Services zu nutzen, jedoch verbleiben alle Rechte, Ansprüche und Interessen an der Hardware und der damit verbundenen Firmware bei Seagate. Seagate verkauft, least, vermietet oder überträgt die Rechte oder Interessen an der Hardware nicht an/auf das Unternehmen oder seine Kunden, mit Ausnahme der in dieser Nutzungsvereinbarung ausdrücklich ausgeführten beschränkten Nutzungsrechte. Das Unternehmen (oder dessen Kunden) ist nicht berechtigt, Etiketten oder Kennzeichnungen, die die Hardware als Eigentum von Seagate kennzeichnen, zu entfernen oder unkenntlich zu machen. Das Unternehmen muss alle Dokumente, Instrumente, Aufzeichnungen oder Einreichungen unterzeichnen, die Seagate anfordert, um seine Ansprüche an der Hardware zu wahren. Das Unternehmen muss mit Seagate bei der Ergreifung aller angemessenen Maßnahmen zum Schutz der Ansprüche von Seagate an der Hardware kooperieren. Das Unternehmen ist nicht berechtigt zu versuchen, Rechtsansprüche an der Hardware auf Dritte zu übertragen.
    5. Schutz vor Belastungen. Das Unternehmen darf nicht zulassen, dass die Hardware Ansprüchen, Pfandrechten oder Belastungen durch Dritte, die Ansprüche gegen das Unternehmen geltend machen, unterworfen wird. Das Unternehmen ist verpflichtet, Seagate gegen alle Ansprüche, Pfandrechte oder Belastungen Dritter oder Beschlagnahmen der Hardware durch Dritte, die Ansprüche gegen das Unternehmen geltend machen, zu verteidigen und schadlos zu halten. Seagate ist berechtigt, alle verfügbaren Rechtsmittel zur Durchsetzung seiner Rechte aus dieser Nutzungsvereinbarung auszuüben, einschließlich der Vollendung eines Sicherungsanspruchs an der Hardware, der Wiederinbesitznahme der Hardware oder der Ausübung anderer nach geltendem Recht ausübbarer Rechte.
    6. Installierte Hardware. Seagate ist jederzeit berechtigt, Hardware-Komponenten, die als Service installiert wurden, zu erweitern, zu modifizieren, zu ersetzen, auszutauschen oder zu entfernen. Nähere Angaben zur Rücksendung, Sperrung und Deaktivierung von Hardware sind nachfolgend ausgeführt.
    7. Anforderungen an Internetverbindungen und Hardware-Zugangscodes. Gemäß den von Seagate bereitgestellten begleitenden Anweisungen sind das Unternehmen oder dessen Kunden verpflichtet, eine Internetverbindung herzustellen, die es der Hardware ermöglicht, den Host und die Zugangsdaten des Unternehmens (oder seiner Kunden) zu authentifizieren und dem Unternehmen (oder seinen Kunden) den Zugang zu den Services zu ermöglichen (in Form von vertraulichen, einmaligen Zugangsschlüsseln oder -codes) sowie den Standort, die Nutzung, die Diagnose- und die Telemetriedaten an Seagate zu melden. Die Zugangsdaten, mit denen Ihnen Zugang zu den Services gewährt wird, laufen nach 30 Tagen ab, sofern sie nicht wiederhergestellt werden, während eine Verbindung zum Internet besteht oder wie zuvor über die Benutzerrechte, die im Portal-Konto eingestellt wurden, definiert. Demzufolge muss das Unternehmen (oder sein Kunde, falls zutreffend) mindestens alle 30 Tage eine Internetverbindung herstellen, um den Zugang zu der Hardware und den Services zu wahren. Geschieht dies nicht, so kann dies zur Aussetzung der Zugriffs- oder Nutzungsrechte in Bezug auf die Services und die entsprechende Hardware führen, bis das Unternehmen (oder dessen Kunde, falls zutreffend) eine Internetverbindung herstellt, die ausreicht, um die Zugangsdaten zu validieren. Das Unternehmen bleibt verantwortlich für alle Zahlungsverpflichtungen in Bezug auf Services, selbst wenn der Zugang des Unternehmens oder der Zugang des Kunden ausgesetzt wird, weil keine Verbindung zum Internet hergestellt wird. Das Unternehmen und sein Kunde sind verpflichtet, sich an alle von Seagate vorgegebenen zusätzlichen Anmeldevorgänge zu halten, damit die Hardware die Verbindung zu den Servern von Seagate herstellen kann. Das Unternehmen erkennt an, dass elektronische Kommunikation die Übertragung über das Internet umfasst, die auch Netzwerke betrifft, die im Eigentum von Seagate stehen oder von Seagate betrieben werden. Seagate ist nicht verantwortlich für die Zuverlässigkeit oder Leistung von Internetverbindungen oder Netzwerken, die Eigentum von Seagate sind und nicht von Seagate betrieben werden.
    8. Nutzungsumfeld und Installationsanforderungen. Bei jeder Nutzung oder Interaktion mit der Hardware muss das Unternehmen und dessen Kunde vor der Installation der Hardware alle Spezifikationen und Wartungsleitlinien für die Hardware einhalten, einschließlich aller Anforderungen an Strom, Energieversorgung, physische Lagerung und physische Sicherheit. Das Unternehmen ist nicht berechtigt, die Hardware zu modifizieren, ohne dass hierzu die vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Seagate vorliegt. Das Unternehmen und sein Kunde dürfen von Seagate bereitgestellte Firmware- und Software-Updates installieren.
    9. Nutzung durch Dritte. Ausschließlich autorisierte Benutzer dürfen die Hardware nutzen, die über ein Portal-Konto oder eine Bestellung bereitgestellt wird.
    10. Einhaltung der internationalen Handelsbestimmungen. Das Unternehmen verpflichtet sich, an die Bestimmungen zur Einhaltung der internationalen Handelsbestimmungen unter https://www.seagate.com/legal/trade-compliance/international-trade-compliance/ gebunden zu sein.
    11. Bewegung von Hardware. Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Nutzungsvereinbarung, einschließlich der in vorstehender Klausel 5.10 erwähnten internationalen Handelsbestimmungen, darf das Unternehmen (und dessen Kunde) die Hardware auf jeweils eigenes Risiko und auf eigene Kosten zu anderen Standorten, die sich unter der Kontrolle des Unternehmens (oder der seines Kunden) befinden, transportieren. In diesem Fall ist das Unternehmen verantwortlich (und hat dafür zu sorgen, dass auch seine Kunden diese Verantwortung übernehmen) für die Einholung von Import-/Exportlizenzen, die Einhaltung aller anwendbaren lokalen Gesetze in Bezug auf die Nutzung durch das Unternehmen, alle Produkt- oder Herstellerregistrierungen gemäß den anwendbaren Gesetzen (einschließlich gemäß den geltenden Richtlinien für Elektro- und Elektronik-Altgeräte „WEEE“) sowie die Zahlung aller damit zusammenhängenden Steuern oder Gebühren (einschließlich aller WEEE-Registrierungsgebühren). Seagate übernimmt keinerlei Verantwortung für Verluste, Schäden, Diebstahl oder Beschlagnahmung der Hardware oder der Daten des Unternehmens oder der des Kunden des Unternehmens. Bevor das Unternehmen die Hardware an Seagate zurückschickt, muss das Unternehmen sie zurück in das Land der ursprünglichen Installation transportieren (und sicherstellen, dass der Kunde des Unternehmens entsprechend handelt), es sei denn, das Unternehmen erhält von Seagate eine ausdrückliche Bestätigung in schriftlicher Form. In diesem Fall können zusätzliche Versandgebühren anfallen. In jedem Fall muss die Hardware von einem der berechtigten Länder aus an Seagate zurückgeschickt werden. Die Fähigkeit von Seagate zur Bereitstellung von Rechtsmitteln im Fall eines Ausfalls der beschränkten Funktionsgewährleistung kann beschränkt oder nicht verfügbar sein, wenn die Hardware an einen anderen, vom ursprünglichen Versandland abweichenden Standort verbracht wird. Seagate schließt die beschränkte Funktionsgewährleistung in Bezug auf Hardware, die an einen anderen, vom ursprünglichen Versandland abweichenden Standort verbracht wurde, aus. Das Unternehmen ist verpflichtet, unverzüglich auf unsere Anfragen zum Standort und Status von Hardware zu reagieren (und auch dafür zu sorgen, dass der Kunde des Unternehmens dies tut).
  6. RÜCKSENDEVORGANG
    1. Rücksendung auf Aufforderung, Rücksendebenachrichtigung. Am Ende der Abonnementlaufzeit ist das Unternehmen (oder dessen Kunde) verpflichtet, die Hardware auf Aufforderung von Seagate zurückzuschicken. Seagate kann die Rücksendung der Hardware außerdem zu jedem beliebigen Zeitpunkt verlangen. Sobald das Unternehmen (oder sein Kunde) die Absicht zur Kündigung der Services mitgeteilt hat oder falls Seagate die Rücksendung von Hardware verlangt, erteilt Seagate Versandanweisungen über das Portal oder einen Vertreter von Seagate.
    2. Rücksendebedingungen. Um Hardware zurückzusenden, kontaktiert das Unternehmen (oder dessen Kunde) unverzüglich die Kundenbetreuung über das Portal, um (a) die Rücksendung der Hardware zu initiieren (weitere Informationen im Hardware-Rücksendungsmenü zur Selbstnutzung im Portal), um Rücksendeinformationen und Anweisungen zu erhalten, (b) die Hardware in Übereinstimmung mit den angemessenen Versandanweisungen von Seagate an Seagate zurückzusenden, (c) sicherzustellen, dass alle auf der Hardware gespeicherten Informationen vollständig entfernt wurden, und (d) Seagate schriftlich zu bestätigen, dass die Daten des Unternehmens von der Hardware gelöscht wurden, sobald die vollständige Löschung der Daten des Unternehmens abgeschlossen ist. Details zur Löschung müssen über das Portal (oder einen Seagate-Kundenbetreuer) angegeben werden. Durch die Bereitstellung der Bestätigung der Datenlöschung von Seagate im Namen des Kunden des Unternehmens garantiert das Unternehmen, dass es eine solche Bestätigung der Datenlöschung von seinem Kunden erhalten hat. Spezifische ergänzende Lyve Mobile Services unterliegen unterschiedlichen Rücksendevorgängen. Die Bestellung des Unternehmens, das Portal und alle ergänzenden Servicebedingungen, denen das Unternehmen für den ergänzenden Service zustimmt, geben die geltenden Rücksendeverfahren an, insofern diese von diesem Paragrafen abweichen.
    3. Keine Verantwortung für die Daten des Unternehmens. Seagate haftet dem Unternehmen, dessen Kunden oder Dritten gegenüber nicht für Daten des Unternehmens oder Informationen, die auf an Seagate zurückgeschickter Hardware verblieben sind. Seagate ist berechtigt, die Daten des Unternehmens und alle sonstigen Informationen auf der Hardware zu löschen und zu vernichten.
    4. Inspektion. Seagate oder seine Vertreter können routinemäßige Hardware-Inspektionen und -Instandsetzungen nach dem Eingang zurückgeschickter Hardware durchführen. Seagate informiert das Unternehmen über alle Reparatur- oder angemessenen Austauschkosten im Zusammenhang mit Schäden an der Hardware, während diese sich im Besitz oder unter der Kontrolle des Unternehmens (oder im Besitz oder unter der Kontrolle seiner Kunden) befindet (abgesehen von normaler Abnutzung).
    5. Rücksendefristen und Hardware-Verlustgebühren. Die letzte Abrechnung des Unternehmens erfolgt anteilig nach Tagen, ausgehend von dem Datum der Rücksendung und vorbehaltlich der Bestätigung von Seagate, dass die gesamte Hardware in funktionsfähigem Zustand und in Übereinstimmung mit dieser Nutzungsvereinbarung zurückgeschickt wurde. Seagate kann Ihren Zugang zur Hardware aus der Ferne aussetzen oder beenden, auch bei nicht erfolgter Rücksendung der Hardware auf Aufforderung von Seagate. Wenn Seagate nicht alle Komponenten der Hardware erhält, ist Seagate berechtigt, dem Unternehmen weiterhin die Abonnement- oder Servicegebühren zu berechnen, bis die Hardware vollständig bei Seagate eingegangen ist. Wenn die Hardware nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der entsprechenden schriftlichen Aufforderung von Seagate oder innerhalb von 30 Tagen nach der Kündigung oder dem Ablauf der Abonnementlaufzeit an Seagate zurückgeschickt wird, kann Seagate Ihnen die Hardware-Verlustgebühr (einschließlich Gebühren für nicht zurückgeschickte Hardware-Zubehörteile) in Höhe der nachfolgend genannten Beträge berechnen. Die Zahlung der Hardware-Verlustgebühr führt nicht zum Verkauf oder zur Übertragung des Eigentumsanspruchs an der Hardware. Die gesamte Hardware verbleibt im Eigentum von Seagate und Seagate behält alle Rechte, Ansprüche und Interessen an der Hardware. Das Unternehmen oder dessen Kunde verfügen über keinerlei Option zum Kauf der Hardware. Selbst wenn die Hardware-Verlustgebühr vollumfänglich gezahlt wird, erwerben weder das Unternehmen noch seine Kunden damit das Eigentum an der Hardware und sind nicht berechtigt, die Hardware zu nutzen oder weiterzuverkaufen.

      Hardware-Typ

      Hardware-Verlustgebühr (US-Dollar)

      Lyve Mobile Protective Case

      500 $

      Lyve Mobile Shuttle (16 TB HDD)

      5.500 $

      Lyve Mobile Shuttle (8 TB SSD)

      6.500 $

      Lyve Mobile Array – 60 TB HDD)

      25.000 $

      Lyve Mobile Array (96 TB HDD)

      30.000 $

      Lyve Mobile Array (46 TB SSD)

      40.000 $

      Lyve Mobile Array (92 TB SSD)

      70.000 $

      Lyve Mobile Rackmount Receiver (alle Modelle)

      5.000 $

      PCIe-Adapter

      500 $

      Autohalterung

      500 $

      Zubehör (je Einheit)

      bis zu 800 $

  7. SUPPORT UND WARTUNG
    1. Service- und Wartungsanfragen. Das Unternehmen (oder dessen Kunde) ist verpflichtet, Seagate unverzüglich zu informieren, wenn die Hardware beschädigt ist oder nicht ordnungsgemäß funktioniert. Das Unternehmen (und dessen Kunde) ist nicht berechtigt, Komponenten der Hardware zu modifizieren oder zu entfernen. Keine anderen Parteien als Seagate oder seine Servicevertreter sind berechtigt, Wartungs- oder Servicearbeiten an der Hardware durchzuführen.
    2. Zugang zu Standort und Ausstattung. Das Unternehmen kooperiert mit Seagate und seinem Kunden, um Seagate oder seinem benannten Servicevertreter physischen Zugang zur Hardware sowie zur benötigten Strom- und/oder Internetverbindung zu gewähren.
    3. Reaktion auf Supportanfragen. Seagate oder sein Vertreter werden das Unternehmen bezüglich des vom Unternehmen gemeldeten Problems mit der Hardware kontaktieren. Seagate kann dem Unternehmen (oder dessen Kunden) unter Umständen Support in Bezug auf die Hardware anbieten, während sich diese auf dem Gelände des Unternehmens (oder dem des Kunden) befindet oder Seagate sendet dem Unternehmen (oder dem Kunden, sofern zutreffend) Hardware als Ersatz zur Lösung des Problems und stellt dem Unternehmen Anweisungen und Materialien für die an Seagate zurückzuschickende Hardware bereit.
    4. Software- und Firmware-Upgrades. Seagate kann die Software und/oder Firmware der Hardware regelmäßig aus der Ferne aktualisieren. Das Unternehmen (und sein Kunde) stellen sicher, dass die Hardware mit den neuesten Software-/Firmware-Versionen und Sicherheits-Upgrades, die von Seagate zur Verfügung gestellt werden, aktualisiert wird.
    5. Drittanbieter. Seagate kann einen Dritten mit der Instandhaltung oder Wartung der Hardware beauftragen (darunter Remote-Leistungen im Dauerbetrieb oder andere Instandhaltungsmaßnahmen vor Ort, je nach Verfügbarkeit). Dritte, die nicht von Seagate als Servicevertreter beauftragt wurden, dürfen mit der Hardware oder der mit dem Mobile Service bereitgestellten Software oder Firmware nicht interagieren oder Servicearbeiten durchführen.
    6. Vorabaustausch und Ersatzbeschaffung von Hardware. Falls Seagate zur Rücksendung der Hardware während einer Abonnementlaufzeit zum Support oder aufgrund von technischen Problemen auffordert, wird dem Unternehmen unter Einhaltung einer angemessenen Vorlauffrist Ersatz-Hardware zur Verfügung gestellt, damit es seine Daten übertragen kann. Wird von Seagate ein Vorabaustausch angeboten, muss die zurückzugebende Hardwareeinheit („Rückgabeeinheit“) innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Vorabaustausch-Hardwareeinheit („AR-Einheit“) durch das Unternehmen (oder dessen Kunden) an den von Seagate angegebenen Standort zurückgegeben werden. Sollte die Rückgabeeinheit nicht innerhalb von 30 Tagen zurückgegeben werden, wird dem Konto des Unternehmens die standardmäßige monatliche Abonnementgebühr für die Rückgabeeinheit berechnet, bis das Unternehmen diese zurückgibt. Zusätzlich kann Seagate eine Gebühr für verlorene Hardware erheben, wie oben beschrieben. Das Unternehmen und seine Kunden sind verantwortlich für die Sicherung und Übertragung aller Daten von der Hardware, bevor die Hardware zurückgeschickt oder deaktiviert wird. Wenn nicht ausdrücklich anders von Seagate angewiesen, befolgen Sie die Rückgabeanweisungen in Abschnitt 6, wenn Sie Ersatzhardware benötigen.
    7. Telemetrie. Das Unternehmen (und sein Kunde) akzeptieren und stimmen zu, dass die Versandmaterialien und das Gehäuse der Hardware ggf. ein Gerät zur Sendungsverfolgung enthalten, welches den Standort und dazugehörige Informationen zur Hardware als Teil der Telemetriedaten an Seagate übermittelt. Das Unternehmen (und seine Kunden) sind nicht befugt, das Verfolgungsgerät zu entfernen, zu modifizieren oder zu deaktivieren, es sei denn, Sie erhalten von Seagate entsprechende Anweisungen.
  8. ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN
    1. Verbotene Nutzung. Zusätzlich zu den Vorgaben zur verbotenen Nutzung in der Kundenvereinbarung stimmt das Unternehmen zu, dass es nicht berechtigt ist und es Dritten, Kunden oder autorisierten Benutzern nicht gestatten darf, das Portal oder die Services zu Zwecken der Kryptowährung oder sonstiger verteilter Technologie, einschließlich Plotting, Creating Ash, Mining, Farming, Pooling, Coining oder damit zusammenhängender Aktivitäten, zu nutzen.
    2. Teilnahmeberechtigte Länder. Die Services stehen Kunden zur Verfügung, die in den unter https://www.seagate.com/legal/lyve/services-terms/#additional-terms-eligible-countries/. aufgeführten Ländern ansässig (gemeldet) sind.
  9.  

    Version: 10. Dezember 2024

 

NACHTRAG FÜR DEN LYVE MOBILE DATA TRANSFER SERVICE MIT CLOUD-IMPORT

Dieser Nachtrag für den Lyve Mobile Data Transfer Service mit Cloud-Import (nachfolgend „Nachtrag“) wird zwischen dem Unternehmen und Seagate geschlossen.

Der Nachtrag regelt die Nutzung der, den Zugriff auf und den Kauf der Cloud-Import-Services durch das Unternehmen. „Cloud-Import-Services“ bezeichnet die Datenimportservices, die als Ergänzung zu den Lyve Mobile Data Transfer Services bereitgestellt werden.

Bitte lesen Sie diesen Nachtrag sorgfältig durch, bevor das Unternehmen die Cloud-Import-Services nutzt oder erwirbt. Durch Klicken auf „ICH STIMME ZU“ und durch Zustimmung zu einer Vereinbarung oder einem Auftrag mit Seagate, die bzw. der diesen Nachtrag enthält, oder durch Zugriff auf die Cloud-Import-Services, deren Kauf oder Nutzung stimmt das Unternehmen zu, an diesen Nachtrag gebunden zu sein und ihn einzuhalten. Wenn das Unternehmen diesem Nachtrag nicht zustimmt, dürfen Sie die Services nicht nutzen.

Dieser Nachtrag tritt an dem Tag in Kraft, an dem das Unternehmen diesen Bedingungen zustimmt oder an dem das Unternehmen erstmals auf die Cloud-Import-Services zugreift oder diese erwirbt, je nachdem, welches Datum früher liegt. Dieser Nachtrag bleibt bis zum Ablauf des in diesem Nachtrag und der Bestellung festgelegten Zeitraums für den Cloud-Import-Service in Kraft.

Durch die Annahme dieses Nachtrags und durch den Zugriff auf die Services, deren Kauf oder Nutzung erklären und garantieren Sie, dass Sie volljährig und in der Lage sind, einen verbindlichen Vertrag mit Seagate, auch im Namen des Unternehmens, abzuschließen..

 

  1. NUTZUNGSBEDINGUNGEN
    1. Lyve Mobile Service, Hardware und Servicebedingungen. Das Unternehmen bestätigt, dass die Cloud-Import-Services in Verbindung mit Lyve Mobile Services und Hardware genutzt werden. Dieser Nachtrag enthält einen Verweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Lyve Mobile Services unter https://www.seagate.com/legal/lyve/services-terms/#lyve-mobile/ („Lyve Mobile-Nutzungsbedingungen“) und ergänzt diese. Bei Widersprüchen zwischen den Lyve Mobile-Nutzungsbedingungen und diesem Nachtrag hat dieser Nachtrag in Bezug auf Cloud-Import-Services Vorrang. Begriffe, die in den Lyve Mobile-Nutzungsbedingungen definiert sind, haben in diesem Nachtrag dieselbe Bedeutung, sofern sie hierin nicht anders definiert sind.
    2. Datenschutzvereinbarung. Dieser Nachtrag enthält die Lyve-Datenschutzvereinbarung („Lyve-DPA“), wenn die Nutzung der Cloud-Import-Services durch das Unternehmen die Verarbeitung personenbezogener Daten (wie in den Lyve Mobile-Nutzungsbedingungen definiert) umfasst. Die Lyve DSV kann hier eingesehen werden: https://www.seagate.com/legal/lyve/data-privacy-agreement/.
  2. CLOUD-IMPORT-SERVICES. Seagate und das Unternehmen stimmen den Cloud-Import-Services wie in diesem Nachtrag beschrieben zu. Seagate nutzt verfügbare Technologien, um Unternehmensdaten (wie in den Lyve Mobile-Bedingungen definiert) in das Cloud-Service-Ziel zu importieren, das vom Unternehmen im Bestellprozess durch URL und Namen („Cloud-Ziel“) von der Lyve Mobile-Hardware angegeben wurde, für die das Unternehmen Cloud-Import-Services („Hardware“) erwirbt. Das Unternehmen muss Seagate oder seinem Vertreter Zugriff auf das Cloud-Ziel gewähren, um den Import von Unternehmensdaten zu ermöglichen.
  3. VERFAHREN UND PFLICHTEN
    1. Das Unternehmen ist allein dafür verantwortlich, Unternehmensdaten für die Cloud-Import-Services auszuwählen und sicherzustellen, dass die Unternehmensdaten: (i) vor der Übermittlung an Seagate oder der Nutzung des Cloud-Import-Service ordnungsgemäß gesichert und dann ordnungsgemäß auf der Hardware gespeichert und formatiert werden und (ii) vom Unternehmen während des Validierungszeitraums (wie unten definiert) nach dem Hochladen in das Cloud-Ziel validiert werden. Seagate übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für Datenverlust, Validierung, Datenformatierung, Kompatibilitätsprobleme oder jegliche spezifische Nutzung oder Ergebnisse im Cloud-Ziel.
    2. Das Unternehmen ist allein dafür verantwortlich, alle Anweisungen und Spezifikationen für die Cloud-Import-Services zu überprüfen und einzuhalten und die Kompatibilität zwischen Unternehmensdaten, den Systemen und Angeboten des Unternehmens, der Hardware, dem Cloud-Import-Service und der Cloud-Zielumgebung zu überprüfen.
    3. Voraussetzungen vor dem Versand der Hardware. Das Unternehmen muss:
      1. den Lyve Mobile Data-Transfer-as-a-Service mit Cloud-Import-Services im Lyve Portal (https://lyve.seagate.com/) bestellen oder ein förmliches Angebot von Seagate für Cloud-Import-Services annehmen.
      2. das automatisierte Formular mit allen erforderlichen Informationen gemäß den Anweisungen im Lyve Management Portal ausfüllen, um die Bestellung zu konfigurieren, einschließlich der Angabe des Cloud-Ziels des Unternehmens.
      3. sich beim Cloud-Zielkonto des Unternehmens anmelden und einen Speichercontainer oder -bucket sowie Berechtigungen für die Dauer des Projekts erstellen.
      4. Das Unternehmen wird benachrichtigt, wenn der erforderliche Zugang nicht bestätigt werden kann.
    4. Voraussetzungen vor der Rückgabe der Geräte und dem Cloud-Import. Das Unternehmen:
      1. meldet sich im Lyve Portal an und folgt den Anweisungen, um den „Importplan“ zu initiieren.
      2. erreicht eine erfolgreiche Validierung der Anmeldeinformationen und Berechtigungen und erhält als Resultat ein Versandetikett, mit dem das Unternehmen die Lyve Mobile Hardware an Seagate für den Cloud-Import senden kann.
    5. Das Unternehmen wird von Seagate über das Lyve-Portal benachrichtigt, nachdem die Hardware eingegangen ist und die in der Bestellung angegebenen Cloud-Import-Services verarbeitet wurden („Abschlussmitteilung“). Das Unternehmen muss den Upload von Unternehmensdaten in die Cloud innerhalb von 120 Stunden nach der Abschlussmitteilung („Validierungszeitraum“) validieren. Das Unternehmen autorisiert Seagate, Unternehmensdaten nach Ablauf des Validierungszeitraums von der Hardware zu löschen. Das Abonnement des Unternehmens für die Lyve Mobile Services endet erst am „Abschlussdatum“ (und Seagate behält sich das Recht vor, dem Unternehmen weiterhin zusätzliche Tage in Rechnung zu stellen, an denen Unternehmensdaten auf der Hardware verbleiben). Das Abschlussdatum ist der frühere der folgenden Termine: (i) der Tag, an dem das Unternehmen Seagate gegenüber das Hochladen der Unternehmensdaten von der Hardware in das Cloud-Ziel bestätigt; oder (ii) der Tag nach Ablauf des Validierungszeitraums, an dem Seagate das Unternehmen schriftlich (über das Portal oder per E-Mail) darüber informiert, dass die Cloud-Import-Services abgeschlossen sind und die Unternehmensdaten von der Hardware entfernt wurden. Seagate wird die Hardware nicht an das Unternehmen zurückgeben (auch nicht nach Abschluss des Uploads) und die auf der Hardware gespeicherten Unternehmensdaten sind nach der kryptografischen Löschung nicht mehr zugänglich oder wiederherstellbar.
    6. Wenn der „Cloud-Import-Zyklustyp“ in der Bestellung für die Cloud-Import-Services unter diesem Nachtrag als „Mehrere Importzyklen“ angegeben ist, wird Seagate nach der Rücksendung einer Hardwareeinheit an Seagate für Cloud-Import-Services und der Validierung der vollständigen Datenübertragung in das Cloud-Ziel anschließend eine Hardwareeinheit an den vom Unternehmen angegebenen Lieferort bereitstellen, wobei das aktuelle Abonnement weiterhin aktiv bleibt. Das Lyve Mobile-Abonnement bleibt aktiv, bis das Unternehmen (1) Seagate schriftlich oder über das Lyve-Verwaltungsportal über die Kündigung des Abonnements informiert und (2) die Rückgabe der Lyve Mobile-Hardwareeinheiten und aller Abschlussmitteilungen, die für die Entfernung der Unternehmensdaten von der Hardware erforderlich sind, abgeschlossen hat; es sei denn, das Abonnement wird gemäß diesem Nachtrag und der Lyve Mobile-Nutzungsbedingungen von Seagate früher gekündigt.
  4. BEZAHLUNG. Seagate berechnet eine einmalige Gebühr für den Cloud-Import-Service in der Höhe, die auf dem von Seagate ausgestellten Projektangebot oder der Bestellung angegeben ist, für jedes Lyve Mobile Hardwaregerät, für das das Unternehmen den Cloud-Import-Service erwirbt. Die Gebühr für den Cloud-Import-Service wird auf der ersten Rechnung nach der Aktivierung des Services für Lyve Mobile mit Cloud-Import-Service ausgewiesen. Die Gebühr für die Cloud-Import-Services wird dem Unternehmen (oder dem Haupt-Reseller für das Konto des Unternehmens, wenn das Unternehmen Cloud-Import-Services über einen Reseller erwirbt) in Rechnung gestellt. Das Unternehmen verpflichtet sich, alle Gebühren für Cloud-Import-Services zu zahlen, die dem Unternehmen gemäß diesem Nachtrag in Rechnung gestellt werden. Diese Gebühr erscheint auf der ersten Rechnung für den Cloud-Import-Service bei Aktivierung des Services. Es gelten zusätzlich die Standard-Nutzungsgebühren für die Ausrüstung des Lyve Mobile-Datentransferdienstes.
  5. ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN
    1. Die Servicelaufzeit für die Cloud-Import-Services, die im Rahmen dieses Nachtrags bereitgestellt werden, beginnt, wenn Seagate die Lyve Mobile Hardware zurückerhält, die das Unternehmen für Cloud-Import-Services zurückgegeben hat, und endet mit Ende des Abschlussdatums („Zeitraum für den Cloud-Import-Service“), sofern sie nicht gemäß der Vereinbarung früher beendet wird. Alle im Voraus fälligen Zahlungen sind nicht erstattungsfähig. Die Stornierung eines Cloud-Import-Service-Projekts oder die Stornierung des zugrunde liegenden Lyve Mobile Service, der für die Nutzung mit den Cloud-Import-Services erworben wurde, entbindet das Unternehmen nicht von seiner Verpflichtung, für die bis zum Kündigungstermin erbrachten Services zu zahlen, noch von im Voraus fälligen Zahlungen.
    2. Das Unternehmen gewährt Seagate und seinen Vertretern die erforderlichen Rechte zur Ausführung der Cloud-Import-Services während des Zeitraums des Cloud-Import-Service, einschließlich des Rechts auf (i) Zugriff auf und Verarbeitung von Unternehmensdaten, die auf der Hardware gespeichert sind, und Übertragung von Unternehmensdaten an das Cloud-Ziel; und (ii) Zugriff auf und Nutzung der bereitgestellten Informationen des Cloud-Ziels zum Import von Unternehmensdaten.
    3. Das Unternehmen sichert zu, dass (i) es alle Rechte, die das Unternehmen Seagate gewährt, erworben und bezahlt hat und (ii) die Unternehmensdaten allen Gesetzen (einschließlich der Gesetze des Ursprungs- und Zielortes und anderer geltender Gerichtsbarkeiten) entsprechen, die für die Nutzung, Verarbeitung und Übertragung von Unternehmensdaten mit den Cloud-Import-Services gelten. Falls das Unternehmen im Rahmen seiner Nutzung der Cloud-Import-Services personenbezogene Daten erhebt, speichert, verarbeitet oder übermittelt, hast das Unternehmen rechtlich angemessene Datenschutzhinweise vorzulegen sowie alle erforderlichen Einwilligungen einzuholen und über rechtmäßige Gründe für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten über die Services zu verfügen.
    4. Das Unternehmen garantiert ferner, dass (i) die auf dem Gerät gespeicherten Daten keinen Exportkontrollgesetzen oder -anforderungen unterliegen, die die Übertragung der Daten des Unternehmens an Seagate verbieten oder verhindern, oder dass sie Beschränkungen oder Kontrollen unterliegen, die im Rahmen eines militärischen oder verteidigungspolitischen Sicherheitsprogramms auferlegt werden (z. B., ohne Einschränkung des Vorstehenden, die U.S. International Traffic in Arms Regulations); und (ii) der Besitz oder der Zugriff auf die Daten erfordert nicht, dass Seagate eine besondere oder spezifische Sicherheitsfreigabe von einer Regierung, einschließlich ihrer Behörden oder Abteilungen, erhält oder innehat (zum Beispiel, ohne das Vorstehende einzuschränken, Sicherheitsfreigaben, die im Rahmen des United States National Industrial Security Program erteilt wurden).
    5. Das Unternehmen verpflichtet sich, Seagate von allen Ansprüchen, Verlusten, Verbindlichkeiten, Schäden und Kosten freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus (i) einem Verstoß des Unternehmens gegen eine Zusicherung oder Gewährleistung gemäß diesem Nachtrag und (ii) der Nutzung des Cloud-Ziels für Cloud-Import-Services wie hierin beschrieben ergeben.

 

Version: 10. Dezember 2024

 

NUTZUNGSBEDINGUNGEN DES SEAGATE SYSTEMS LEASING SERVICE

Diese Servicebedingungen für das Leasing von Seagate-Systemen (im Folgenden als „Servicevereinbarung“ bezeichnet) werden zwischen der Einzelperson, dem Unternehmen oder der anderen juristischen Person, die diesen Bedingungen zustimmt („Unternehmen“), und der folgenden Seagate-Vertragspartei, die je nach regionalem Standort bestimmt wird („Seagate“), abgeschlossen.

 

Standort der Erbringung von Services

Seagate-Partei

Nord- und Südamerika

Seagate Technology LLC
47488 Kato Rd., Fremont, CA, 94538, USA

EMEA

Seagate Technology (Netherlands) B.V.
Tupolevlaan 105, 1119 PA, Schiphol-Rijk, Niederlande

 

Diese Servicevereinbarung regelt die Nutzung, den Zugriff auf und den Kauf der Seagate Systems Leasing Services durch das Unternehmen. „Seagate Systems Leasing Services“ ist definiert als das Angebot von Seagate, das aus einem Leasingvertrag (einschließlich Installation, Wartung und/oder Deinstallation durch Seagate oder seinen Vertreter, falls zutreffend) von Seagate-Hardwaresystemen besteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Seagate® Exos® 4U106, Seagate Exos 5U84 und Seagate Exos Corvault-Systeme. Die Seagate Systems Leasing Services werden hier auch als „Services“ bezeichnet.

Bitte lesen Sie diese Servicevereinbarung sorgfältig durch, bevor das Unternehmen die Services nutzt, erwirbt oder weiterverkauft. Durch Klicken auf „ICH STIMME ZU“ oder durch Zustimmung zu einer Vereinbarung oder einem Auftrag mit Seagate, die bzw. der diese Servicevereinbarung enthält, oder durch Zugriff auf die Services, deren Kauf, Weiterverkauf oder Nutzung stimmt das Unternehmen zu und erklärt sich bereit, an diese Servicevereinbarung gebunden zu sein und sie einzuhalten. Wenn das Unternehmen dieser Servicevereinbarung nicht zustimmt, nutzen Sie die Services bitte nicht und verkaufen Sie sie nicht weiter.

Diese Servicevereinbarung tritt mit dem Datum in Kraft, an dem das Unternehmen erstmals auf die in einer Bestellung angegebenen Services zugreift oder diese erwirbt. Diese Servicevereinbarung bleibt bis zum Ende der Leasinglaufzeit in Kraft (auch in Bezug auf Kundenbestellungen, die von Seagate während der Laufzeit der Kundenvereinbarung des Unternehmens angenommen wurden), es sei denn, sie wird gemäß den Bedingungen dieser Servicevereinbarung oder der Kundenvereinbarung vorzeitig gekündigt.

Indem Sie in diese Servicevereinbarung eintreten und auf die Services zugreifen oder sie erwerben oder nutzen, sichern Sie zu und gewährleisten, dass Sie volljährig und für den Abschluss verbindlicher Verträge mit Seagate im Namen Ihres Unternehmens geschäftsfähig sind. Wenn Sie ein autorisierter Benutzer gemäß der Definition des Begriffs in der Kundenvereinbarung sind, stimmen Sie zu, dass Sie sich an die Bedingungen dieser Nutzungsvereinbarung halten werden.

Diese Servicevereinbarung umfasst die folgenden Inhalte, die weiter unten aufgeführt sind.

  1. Seagate Systems Leasing Service
  2. Lizenzvereinbarung für Endbenutzer

 

  1. NUTZUNGSBEDINGUNGEN
    1. Kunden- und Lyve Portal-Vereinbarung. In diese Servicevereinbarung wird per Bezugnahme die Kundenvereinbarung eingeschlossen, die sich hier befindet: https://www.seagate.com/legal/lyve/customer-agreement/ („Kundenvereinbarung“). Im Fall von Widersprüchen zwischen den Bedingungen dieser Nutzungsvereinbarung und der Kundenvereinbarung ist diese Nutzungsvereinbarung maßgebend in Bezug auf die in dieser Nutzungsvereinbarung genannten Services. Der Weiterverkauf der Services (einschließlich der Nutzung zum Zweck der Bereitstellung von Lösungen oder Services für Kunden des Unternehmens („Lösungen“)) ist an die Bedingung geknüpft, dass das Unternehmen die Bedingungen des Lösungsanbieterplans einhält, die für das Servicekonto des Unternehmens gelten. Die Standardbedingungen des Lösungsanbieterplans für den Service finden Sie unter: https://www.seagate.com/legal/lyve/customer-agreement/#solution-provider-plan/. Diese gelten für die Bestellungen und Aktivitäten des Unternehmens, die als Lösungsanbieter dieses Service durchgeführt werden, es sei denn, das Unternehmen stimmt einem separaten Lösungsanbieterplan mit Seagate für den Auftrag zu. Im Fall von Widersprüchen zwischen den Bedingungen der Kundenvereinbarung, dieser Servicevereinbarung und/oder den Bedingungen des Lösungsanbieter-Plans gilt die folgende Rangfolge der Maßgeblichkeit: die Bedingungen des Lösungsanbieter-Plans, dann diese Servicevereinbarung, dann die Kundenvereinbarung. Die in der Kundenvereinbarung definierten Begriffe haben in dieser Servicevereinbarung dieselbe Bedeutung, sofern hierin nicht anders definiert. Lösungsanbieterpläne und -services, die zuvor von Seagate für Lösungsanbieter im Rahmen einer Lösungsanbieter-Version der Kundenvereinbarung (im Allgemeinen als „Lösungsanbieter-Vereinbarung“ oder ähnlich bezeichnet) bereitgestellt wurden, unterliegen nun der Kundenvereinbarung. Alle Verweise in dieser Servicevereinbarung auf „Kunden des Unternehmens“ oder auf „Kunden“ gelten nur insoweit, als das Unternehmen ein von Seagate autorisierter Lösungsanbieter ist, der die Services für die Kunden des Unternehmens gemäß dem Lösungsanbieterplan bereitstellt.
    2. Lyve Datenschutzvereinbarung und Zusatz für Geschäftspartner. Diese Servicevereinbarung umfasst die Lyve Datenschutzvereinbarung („Lyve DSV“), wenn die Nutzung der Services durch das Unternehmen oder seine Kunden die Verarbeitung personenbezogener Daten umfasst. Die Lyve DSV kann hier eingesehen werden: https://www.seagate.com/legal/lyve/data-privacy-agreement. Falls das Unternehmen oder seine Kunden im Rahmen der Nutzung der Services durch das Unternehmen oder seine Kunden personenbezogene Daten erheben, speichern, verarbeiten oder übertragen, muss das Unternehmen oder sein Kunde rechtlich angemessene Datenschutzhinweise bereitstellen und alle erforderlichen Einwilligungen einholen und über eine rechtmäßige Grundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Rahmen der Nutzung der Services verfügen.
    3. Zugriff und Nutzung. Gemäß den Bedingungen dieser Servicevereinbarung gewährt Seagate dem Unternehmen ein nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, nicht ausschließliches, widerrufliches Recht auf Zugang und Nutzung (und, wenn das Unternehmen ein autorisierter Lösungsanbieter ist, das Recht, die Services in den berechtigten Ländern (siehe Absatz 8.1 unten) während der Leasinglaufzeit (wie in Absatz 2.1 unten definiert) an die Kunden des Unternehmens weiterzuverkaufen, vorausgesetzt, der Weiterverkauf ist auf das in den Bedingungen des Lösungsanbieterplans festgelegte Gebiet beschränkt). Die Rechte und Verantwortlichkeiten des Unternehmens in Bezug auf die Endnutzung von Software, die in den Services inbegriffen ist oder als Teil derselben zur Verfügung gestellt wird, unterliegen separaten Lizenzvereinbarungen für Endbenutzer. Das Unternehmen hat sich an die Bedingungen aller Lizenzvereinbarungen für Endbenutzer zu halten, die in dieser Nutzungsvereinbarung, der Bestellung oder den begleitenden Services („EULAs“) für Software, auf die das Unternehmen zugreift, oder die ein Endbenutzer im Zusammenhang mit den Services nutzt, enthalten sind. Die Endbenutzer-Lizenzvereinbarung für die Services („EULA“) finden Sie unter https://www.seagate.com/legal/lyve/services-terms/#lyve-mobile-seagate-systems-leasing-eula/. Im Fall von Widersprüchen zwischen den Bedingungen dieser Servicevereinbarung und der EULA ist die EULA nur in Bezug auf den Vereinbarungsgegenstand der EULA maßgebend.
    4. Weitere Services. Unter Umständen stehen dem Unternehmen oder seinen Kunden weitere Services zur Verfügung. Alle weiteren Services unterliegen den für den jeweiligen Service geltenden Bedingungen und Gebühren.
    5. Upgrades. Das Unternehmen ist verpflichtet, alle Upgrades, Patches, Fehlerbehebungen oder sonstigen Wartungsarbeiten an den Services, die Seagate bereitstellt, unverzüglich anzuwenden bzw. zu nutzen.
    6. Einhaltung der Servicespezifikationen. Das Unternehmen (und dessen Kunden) haben sich an die Anweisungen, das Benutzerhandbuch und die Spezifikationen für die jeweiligen Services zu halten.
    7. Kommerzielle Nutzung. Die von Seagate (einschließlich auf dem Portal) bereitgestellten Services sind weder für den persönlichen, familiären oder haushaltsbezogenen Gebrauch oder Zwecke vorgesehen, und das Unternehmen verpflichtet sich, die Services nicht für solche Zwecke zu nutzen oder an Endkunden weiterzuverkaufen.
  2. SERVICEPLAN
    1. Geschäftsbedingungen. Die Laufzeit der Services wird in der Bestellung der Services genannt und basiert auf den verfügbaren Optionen, die das Unternehmen auswählt (die „Leasinglaufzeit“). Die Bedeutung des Begriffs „Leasinglaufzeit“, wie er in dieser Servicevereinbarung verwendet wird, entspricht der Bedeutung des Begriffs „Servicezeitraum“ in der Kundenvereinbarung. Die Leasinglaufzeit für die Services beträgt 3 Jahre. Die Services werden am Lieferdatum plus einen Tag aktiv (es sei denn, das Unternehmen hat Hardware-Installationsservices von Seagate bestellt. In diesem Fall gilt das frühere Datum: Abschluss der Installationsservices von Seagate oder eine Woche nach Lieferung) und enden drei Jahre nach dem Lieferdatum.
    2. Ende der Leasinglaufzeit. Nach Ablauf der Leasingdauer enden die Services und das Unternehmen (oder ggf. sein Kunde) ist verpflichtet: (1) die Rücksendung der Hardware über das Portal oder einen Seagate-Supportmitarbeiter zu veranlassen und (2) sicherzustellen, dass die Hardware gemäß den Bedingungen dieser Servicevereinbarung an Seagate zurückgegeben wird. Wenn das Unternehmen und Seagate einer neuen oder erneuerten Bestellung zur Verlängerung oder Erneuerung einer Leasinglaufzeit (vor Ablauf der bestehenden Leasinglaufzeit) zustimmen, kann das Unternehmen (oder sein Kunde) (nur mit schriftlicher Genehmigung von Seagate) die gleiche Hardware wie für die endende Leasinglaufzeit ohne erforderliche Rückgabe nach Ablauf der endenden Leasinglaufzeit weiter nutzen.
    3. Stornierung. Das Unternehmen kann eine Leasinglaufzeit auf eigene Rechnung (oder auf Rechnung seines Kunden, wenn es als dessen Lösungsanbieter auftritt) mit einer Kündigungsfrist von 180 Tagen kündigen, wobei jedoch alle Gebühren für die Leasinglaufzeit anfallen. Das Unternehmen (oder sein Kunde) kann die Rückgabe der Hardware über das Konto-Dashboard im Portal oder durch Kontaktaufnahme mit einem Seagate-Supportmitarbeiter im Portal veranlassen. Geleistete Vorauszahlungen sind nicht erstattungsfähig. Seagate kann dem Unternehmen nach Erhalt einer Stornierung durch das Unternehmen (oder seines Kunden) eine Rücksendegebühr pro Hardwareeinheit berechnen. Seagate stellt Informationen zur Deinstallation bereit und entsendet gegebenenfalls ein Deinstallationsteam, um die Hardware zu entfernen. Seagate stellt dem Unternehmen die Gebühren für die gesamte Leasinglaufzeit in Rechnung, sobald die Hardware deinstalliert und an die von Seagate angegebene Einrichtung zurückgesendet wurde (vorbehaltlich des Erhalts aller funktionsfähigen Geräte). Dem Unternehmen werden die Services weiterhin in regelmäßigen Abständen in Rechnung gestellt, bis die Hardware zurückgegeben und als funktionsfähig bestätigt wurde, einschließlich aller zugehörigen Komponenten und Zubehörteile.
    4. Änderung durch Hochstufung. Das Unternehmen oder sein Kunde können über das Portal im Rahmen der Servicevereinbarung zusätzliche Hardware hinzufügen oder durch andere Hardware ersetzen, wobei zusätzliche Abonnement- und Versandkosten anfallen.
  3. PREISE UND ZAHLUNGEN
    1. Preise. Die Preise und Gebühren für Services basieren auf den Preisen, die in der Serviceauswahl, im Bestellvorgang und in der Bestellung angezeigt werden.
    2. Erste Abrechnung. Die erste Rechnung wird mit dem Datum der Serviceaktivierung nach dem Versand der Hardware erstellt und kann einmalige Gebühren wie Versandgebühren und andere anfallende Vorabgebühren umfassen, wie in der Bestellung angegeben. Sofern in der Bestellung nichts anderes angegeben ist (d. h. für etwaige Vorabgebühren), werden dem Unternehmen Abonnements, die Hardware beinhalten, erst einen Tag nach Lieferung der Hardware in der Bestellung in Rechnung gestellt (es sei denn, das Unternehmen hat Installationsservices von Seagate bestellt. In diesem Fall werden dem Unternehmen die Kosten erst in Rechnung gestellt, wenn die Installationsservices von Seagate abgeschlossen sind oder eine Woche nach Lieferung). Die Zahlung der ersten Rechnung ist nicht erstattungsfähig.
    3. Abrechnungszyklus. Sie erhalten eine monatliche rückwirkende Rechnung für alle wiederkehrenden Gebühren für Services, es sei denn, in der Bestellung ist etwas anderes angegeben. Rechnungen für die Services werden monatlich erstellt, jeweils zum oder um den ersten Kalendertag eines jeden Monats. Das Unternehmen kann Seagate kontaktieren, um ein anderes Rechnungsdatum anzufordern. Je nach dem Datum der Serviceaktivierung kann die erste Rechnung anteilig für einen Teilmonat erstellt werden.
    4. Zusätzliche Gebühren. Wenn dies auf der Bestellung angegeben ist, zahlt das Unternehmen eine einmalige Gebühr für die Lieferung und Installation von Hardwareeinheiten. Bei der Rücksendung von Hardwareeinheiten an Seagate wird dem Unternehmen eine Gebühr für die Rücksendung und Deinstallation berechnet. Versandgebühren können je nach Region, Art der Hardware-Ausstattung, Versandmethode und anderen Faktoren variieren. Darüber hinaus kann das Unternehmen verpflichtet sein, Gebühren oder Strafen in Bezug auf professionelle Dienstleistungen, Sonderversandvorkehrungen oder Verlust oder Beschädigung von Hardware, einschließlich Gehäuse, zu zahlen.
  4. HARDWAREBEDINGUNGEN
    1. Versandbedingungen. Seagate versendet die gesamte Hardware DAP (geliefert benannter Ort, Incoterms 2020), vorausgesetzt Seagate übernimmt die Verantwortung für die Einfuhr-Zollabwicklung bei Seagate-Sendungen von Hardware in die in Anhang zu dieser Nutzungsvereinbarung benannten berechtigten Länder (sofern nicht etwas anderes schriftlich zwischen Seagate und dem Unternehmen vereinbart wird) und das Unternehmen übernimmt die Verantwortung für das Verlustrisiko, wie in nachfolgender Klausel 4.3 vorgesehen. Geplante Versanddaten sind lediglich Schätzangaben.
    2. Pflege und Wartung. Sämtliche Hardware ist (auf Kosten und finanzielle Verantwortung des Unternehmens und seiner Kunden) in dem Zustand zu bewahren, in dem sie ursprünglich von Seagate empfangen wurde (ausgenommen der normalen Abnutzung, die sich aus der üblichen Nutzung ergibt). Das Unternehmen und dessen Kunden haben sich an die bereitgestellten Anweisungen, das Benutzerhandbuch und die Spezifikationen für die Hardware zu halten. Das Unternehmen und dessen Kunden sind verpflichtet, dasselbe Maß an Sorgfalt im Umgang mit der Hardware walten zu lassen, das das Unternehmen auch bei seinem Eigentum ähnlicher Art anwendet, jedoch mindestens angemessene Sorgfalt. Das Unternehmen informiert Seagate (und verlangt dies auch von seinen Kunden) über das Portal (oder einen anderen in der Bestellung genannten Kontaktweg), um technische oder betriebliche Probleme mit der Hardware zu melden und Seagate oder seinen benannten Servicevertreter in die Lage zu versetzen, Support-Dienstleistungen oder sonstige Wartungs- oder Austauscharbeiten in Bezug auf die Hardware auszuführen.
    3. Verlustrisiko. Das Unternehmen trägt das Risiko für Verlust oder Schäden an der Hardware sowie anderen Gegenständen, die dem Unternehmen von Seagate bereitgestellt werden, darunter das gesamte verbundene Zubehör wie Versandbehälter, Netzteile und Kabel sowie Verbindungsstücke, ab dem Zeitpunkt der Lieferung derselben durch Seagate an das Unternehmen, bis das Unternehmen die Hardware zur ordnungsgemäßen Verpackung und Rücksendung an Seagate an das Deinstallationsteam von Seagate übergibt. Wenn Hardware verloren geht oder beschädigt wird, hat das Unternehmen eine Verlustgebühr in Höhe bis zu der in Paragraf 5.6 (Hardware-Verlustgebühr) genannten Gebühren zu zahlen. Darüber hinaus ist das Unternehmen in dem Fall, dass Hardware konfisziert wird oder zusätzliche Abgaben oder Gebühren anfallen, weil das Unternehmen oder seine Kunden die Hardware am Zustellungsort nicht angenommen haben oder weil das Unternehmen die Hardware entgegen dieser Nutzungsvereinbarung genutzt hat, verpflichtet, die angemessenen Kosten bis zur Höhe der genannten Hardware-Verlustgebühr zu übernehmen, die Seagate für die Wiederinbesitznahme der Hardware entstehen. Das Unternehmen ist verantwortlich für Personen- oder Sachschäden, die aus der Nutzung oder dem Besitz der Hardware entstehen. Seagate haftet nicht für Verluste oder Personen- oder Sachschäden, die aus der Nutzung oder dem Besitz der Hardware entstehen.
    4. Rechtsanspruch und Eigentum. Das Unternehmen und seine Kunden sind berechtigt, die Hardware im Rahmen der Services zu nutzen, jedoch verbleiben alle Rechte, Ansprüche und Interessen an der Hardware und der damit verbundenen Firmware bei Seagate. Seagate verkauft, least, vermietet oder überträgt die Rechte oder Interessen an der Hardware nicht an/auf das Unternehmen oder seine Kunden, mit Ausnahme der in dieser Nutzungsvereinbarung ausdrücklich ausgeführten beschränkten Nutzungsrechte. Das Unternehmen (oder dessen Kunden) ist nicht berechtigt, Etiketten oder Kennzeichnungen, die die Hardware als Eigentum von Seagate kennzeichnen, zu entfernen oder unkenntlich zu machen. Das Unternehmen muss alle Dokumente, Instrumente, Aufzeichnungen oder Einreichungen unterzeichnen, die Seagate anfordert, um seine Ansprüche an der Hardware zu wahren. Das Unternehmen muss mit Seagate bei der Ergreifung aller angemessenen Maßnahmen zum Schutz der Ansprüche von Seagate an der Hardware kooperieren. Das Unternehmen ist nicht berechtigt zu versuchen, Rechtsansprüche an der Hardware auf Dritte zu übertragen.
    5. Schutz vor Belastungen. Das Unternehmen darf nicht zulassen, dass die Hardware Ansprüchen, Pfandrechten oder Belastungen durch Dritte, die Ansprüche gegen das Unternehmen geltend machen, unterworfen wird. Das Unternehmen ist verpflichtet, Seagate gegen alle Ansprüche, Pfandrechte oder Belastungen Dritter oder Beschlagnahmen der Hardware durch Dritte, die Ansprüche gegen das Unternehmen geltend machen, zu verteidigen und schadlos zu halten. Seagate ist berechtigt, alle verfügbaren Rechtsmittel zur Durchsetzung seiner Rechte aus dieser Nutzungsvereinbarung auszuüben, einschließlich der Vollendung eines Sicherungsanspruchs an der Hardware, der Wiederinbesitznahme der Hardware oder der Ausübung anderer nach geltendem Recht ausübbarer Rechte.
    6. Installierte Hardware. Seagate ist jederzeit berechtigt, Hardware-Komponenten, die als Service installiert wurden, mit einer Vorlaufzeit von 60 Tagen zu erweitern, zu modifizieren, zu ersetzen, auszutauschen oder zu entfernen. Nähere Angaben zur Rücksendung, Sperrung und Deaktivierung von Hardware sind nachfolgend ausgeführt.
    7. Nutzungsumfeld und Installationsanforderungen. Bei jeder Nutzung oder Interaktion mit der Hardware muss das Unternehmen und dessen Kunde vor der Installation der Hardware alle Spezifikationen und Wartungsleitlinien für die Hardware einhalten, einschließlich aller Anforderungen an Strom, Energieversorgung, physische Lagerung, Standortvorgaben und physische Sicherheit. Das Unternehmen ist nicht berechtigt, die Hardware zu modifizieren, ohne dass hierzu die vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Seagate vorliegt. Das Unternehmen und seine Kunden können von Seagate bereitgestellte Firmware- und Software-Updates installieren.
    8. Nutzung durch Dritte. Ausschließlich autorisierte Benutzer dürfen die Hardware nutzen, die über ein Portal-Konto oder eine Bestellung bereitgestellt wird.
    9. Einhaltung der internationalen Handelsbestimmungen. Das Unternehmen verpflichtet sich, an die Bestimmungen zur Einhaltung der internationalen Handelsbestimmungen unter https://www.seagate.com/legal/trade-compliance/international-trade-compliance/ gebunden zu sein.
    10. Bewegung von Hardware. Das Unternehmen (und seine Kunden) dürfen die Hardware nicht an andere Orte unter ihrer Kontrolle oder der eines Dritten transportieren. Seagate übernimmt keinerlei Verantwortung für Verluste, Schäden, Diebstahl oder Beschlagnahmung der Hardware oder der Unternehmensdaten. Seagate schließt die beschränkte Funktionsgewährleistung in Bezug auf Hardware, die an einen anderen, vom ursprünglichen Versandland abweichenden Standort verbracht wurde, aus. Das Unternehmen ist verpflichtet, unverzüglich auf unsere Anfragen zum Standort und Status von Hardware zu reagieren (und auch dafür zu sorgen, dass die Kunden des Unternehmens dies tun).
  5. RÜCKSENDEVORGANG
    1. Rücksendung auf Aufforderung, Rücksendebenachrichtigung. Das Unternehmen (oder sein Kunde) muss die Hardware am Ende der Leasinglaufzeit gemäß den Anforderungen von Seagate zurückgeben. Darüber hinaus kann Seagate jederzeit die Rückgabe der Hardware verlangen, wobei eine Frist von 60 Tagen einzuhalten ist. Sobald das Unternehmen (oder sein Kunde) seine Absicht mitgeteilt hat, die Services zu kündigen, oder wenn Seagate die Rückgabe der Hardware verlangt, stellt Seagate über das Portal oder über einen Seagate-Vertreter Anweisungen für die Rücksendung zur Verfügung. Seagate kann über das Portal oder über einen Seagate-Vertreter ein Deinstallationsteam entsenden, wenn Deinstallationsdienste verfügbar sind und angefordert werden.
    2. Vorgehensweise bei Rücksendungen. Um Hardware zurückzusenden, muss das Unternehmen (oder sein Kunde): (a) sich unverzüglich an den Seagate-Support im Portal wenden, um die Rückgabe der Hardware (ggf. über ein Deinstallationsteam) zu veranlassen; (b) sicherstellen, dass alle auf der Hardware gespeicherten Informationen vollständig entfernt werden; und (c) Seagate schriftlich bestätigen, dass die Unternehmensdaten von der Hardware gelöscht wurden, sobald die Löschung der Unternehmensdaten vollständig abgeschlossen ist. Die Einzelheiten zur Löschung werden über das Portal (oder einen Seagate-Supportmitarbeiter) bereitgestellt. Durch die Bereitstellung der Bestätigung der Datenlöschung von Seagate im Namen seines Kunden garantiert das Unternehmen, dass es eine solche Bestätigung der Datenlöschung von seinem Kunden erhalten hat.
    3. Keine Verantwortung für die Daten des Unternehmens. Seagate haftet dem Unternehmen, dessen Kunden oder Dritten gegenüber nicht für Daten des Unternehmens oder Informationen, die auf an Seagate zurückgeschickter Hardware verblieben sind. Seagate ist berechtigt, die Daten des Unternehmens und alle sonstigen Informationen auf der Hardware zu löschen und zu vernichten.
    4. Inspektion. Seagate oder seine Vertreter können routinemäßige Hardware-Inspektionen und -Instandsetzungen nach dem Eingang zurückgeschickter Hardware durchführen. Seagate informiert das Unternehmen über alle Reparatur- oder angemessenen Austauschkosten im Zusammenhang mit Schäden an der Hardware, während diese sich im Besitz oder unter der Kontrolle des Unternehmens (oder im Besitz oder unter der Kontrolle seiner Kunden) befindet (abgesehen von normaler Abnutzung).
    5. Rücksendefristen. Die letzte Abrechnung des Unternehmens erfolgt anteilig nach Tagen, ausgehend von dem Datum der Rücksendung und vorbehaltlich der Bestätigung von Seagate, dass die gesamte Hardware in funktionsfähigem Zustand und in Übereinstimmung mit dieser Nutzungsvereinbarung zurückgeschickt wurde. Seagate kann das Unternehmen jederzeit auffordern, die Hardware zurückzuschicken; die Rücksendefrist ist in Klausel 5.6 vorgegeben. Seagate kann den Zugang zur Hardware aus der Ferne aussetzen oder beenden, auch bei nicht erfolgter Rücksendung der Hardware. Wenn Seagate nicht alle Komponenten der Hardware erhält, ist Seagate berechtigt, dem Unternehmen weiterhin die Servicegebühren zu berechnen, bis die Hardware vollständig bei Seagate eingegangen ist.
    6. Hardware-Verlustgebühr. Wenn die Hardware nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der entsprechenden schriftlichen Aufforderung von Seagate oder innerhalb von 30 Tagen nach der Kündigung oder dem Ablauf der Leasinglaufzeit an Seagate zurückgeschickt wird, kann Seagate eine Hardware-Verlustgebühr (einschließlich Gebühren für nicht zurückgeschickte Hardware-Zubehörteile) in Höhe der nachfolgend genannten Beträge berechnen. Die Zahlung der Hardware-Verlustgebühr führt nicht zum Verkauf oder zur Übertragung des Eigentumsanspruchs an der Hardware. Die gesamte Hardware verbleibt im Eigentum von Seagate und Seagate behält alle Rechte, Ansprüche und Interessen an der Hardware. Es besteht keine Möglichkeit für das Unternehmen oder seine Kunden, die Hardware im Rahmen dieser Servicevereinbarung zu erwerben. Selbst wenn die Hardware-Verlustgebühr vollumfänglich gezahlt wird, erwerben weder das Unternehmen noch seine Kunden damit das Eigentum an der Hardware und sind nicht berechtigt, die Hardware zu nutzen oder weiterzuverkaufen.

      Hardware-Typ

      Hardware-Verlustgebühr (US-Dollar)

      Speicherknoten (pro Einheit)

      $75.000

  6. SUPPORT UND WARTUNG
    1. Supportverträge, Service- und Wartungsanfragen. Das Unternehmen kann über eine Bestellung einen Supportvertrag erwerben, der die Wartung umfasst. Das Unternehmen (oder sein Kunde) muss Seagate jederzeit unverzüglich benachrichtigen, wenn die Hardware beschädigt ist oder nicht ordnungsgemäß funktioniert. Das Unternehmen (und dessen Kunde) ist nicht berechtigt, Komponenten der Hardware zu modifizieren oder zu entfernen. Keine anderen Parteien als Seagate oder seine Servicevertreter sind berechtigt, Wartungs- oder Servicearbeiten an der Hardware durchzuführen.
    2. Zugang zu Standort und Ausstattung. Das Unternehmen kooperiert mit Seagate und seinem Kunden, um Seagate oder seinem benannten Servicevertreter physischen Zugang zum Standort der Hardware sowie zur benötigten Strom- und/oder Internetverbindung zu gewähren.
    3. Reaktion auf Supportanfragen. Seagate oder sein Vertreter werden das Unternehmen bezüglich des vom Unternehmen gemeldeten Problems mit der Hardware kontaktieren. Seagate kann unter Umständen Support in Bezug auf die Hardware anbieten, während sich diese auf dem Gelände des Unternehmens (oder seines Kunden) befindet, wenn das Unternehmen einen Supportvertrag erworben hat; oder Seagate kann dem Unternehmen (oder seinem Kunden) Ersatz-Hardware senden, um das Problem zu beheben, und Anweisungen und Materialien für die Rücksendung der Hardware an Seagate bereitstellen.
    4. Software- und Firmware-Upgrades. Seagate kann die Software und/oder Firmware der Hardware regelmäßig aus der Ferne aktualisieren. Das Unternehmen stellt sicher, dass die Hardware mit den neuesten Software-/Firmware-Versionen und Sicherheits-Upgrades, die von Seagate zur Verfügung gestellt werden, aktualisiert wird.
    5. Drittanbieter. Seagate kann einen Dritten mit der Instandhaltung oder Wartung der Hardware beauftragen (darunter Remote-Leistungen im Dauerbetrieb oder andere Instandhaltungsmaßnahmen vor Ort, je nach Verfügbarkeit). Dritte, die nicht von Seagate als Servicevertreter beauftragt wurden, dürfen mit der Hardware oder der mit dem Service bereitgestellten Software oder Firmware nicht interagieren oder Servicearbeiten durchführen.
    6. Ersatz-Hardware. Falls Seagate zur Rücksendung der Hardware während der Leasinglaufzeit zum Support oder aufgrund von technischen Problemen auffordert, wird unter Einhaltung einer angemessenen Vorlauffrist Ersatz-Hardware zur Verfügung gestellt, damit die auf der Hardware gespeicherten Daten übertragen werden können. Das Unternehmen und seine Kunden sind verantwortlich für die Sicherung und Übertragung aller Daten von der Hardware, bevor die Hardware zurückgeschickt oder deaktiviert wird.
  7. VERSICHERUNG. Das Unternehmen muss eine All-Risk-Sachversicherung für alle Risiken abschließen und aufrechterhalten, denen die Hardware ausgesetzt ist, während sie sich im Besitz, in der Obhut oder unter der Kontrolle des Unternehmens befindet, und zwar in einer Höhe, die ausreicht, um die Haftung des Unternehmens im Rahmen dieser Servicevereinbarung (einschließlich etwaiger Gebühren für den Verlust von Hardware, wie in dieser Servicevereinbarung festgelegt, pro Hardwareeinheit) abzudecken. Damit Seagate die Hardware versenden kann, muss das Unternehmen einen Versicherungsnachweis vorlegen, in dem Seagate als zusätzlicher Versicherter und Zahlungsempfänger bei Verlust der Hardware aufgeführt ist. Das Unternehmen benachrichtigt Seagate über jede Änderung seiner Versicherung. Der Kauf oder das Versäumnis des Unternehmens, die in diesem Absatz geforderte Versicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten, entbindet das Unternehmen nicht von seiner Haftung oder seinen Verpflichtungen aus dieser Servicevereinbarung.
  8. ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN
    1. Teilnahmeberechtigte Länder. Die Services stehen Kunden zur Verfügung, die in den unter https://www.seagate.com/legal/lyve/services-terms/#addtional-terms-eligible-countries/ aufgeführten Ländern ansässig (gemeldet) sind.
  9. Version: 10. Dezember 2024

 

EULA FÜR LYVE MOBILE UND SEAGATE SYSTEMS LEASING

Bitte lesen Sie diese Lizenzvereinbarung für Endbenutzer („EULA“) sorgfältig durch. Die Lyve Mobile Services und Seagate Systems Leasing Services werden in dieser EULA jeweils als ein „Service“ bezeichnet. Durch Klicken auf „ICH STIMME ZU“ oder durch jegliche Handlung zum Download, zur Einrichtung, Installation oder Verwendung des Service oder eines Teils davon (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die Software, die Firmware und damit verbundene Dateien, einschließlich Software und Dateien für den Zugriff oder die Verwendung mit einem anderen Computer oder Arbeitsplatz (die „Software“), Hardware, Array(s), Receiver, Festplatte(n) oder CD-ROM(s) oder andere Speichermedien (die „Hardware“)), stimmen Sie, das Unternehmen oder eine andere juristische Person, die in diese Vereinbarung eintritt, (das „Unternehmen) sämtlichen Bedingungen dieser EULA zu. Falls Sie als Einzelperson diese Software für Ihr Unternehmen erwerben, bestätigen Sie hiermit, dass Sie ein autorisierter Vertreter Ihres Unternehmens sind, der berechtigt ist, Ihr Unternehmen rechtlich an diese EULA zu binden. Falls das Unternehmen nicht zustimmt, klicken Sie nicht auf „ICH STIMME ZU“ und unterlassen Sie es, die Software herunterzuladen, einzurichten, zu installieren darauf zuzugreifen oder sie zu verwenden.

  1. Eigentum. Diese EULA gilt für die Software von Seagate Technology LLC und den verbundenen Unternehmen, die von Seagate Technology LLC kontrolliert werden, unter gemeinsamer Kontrolle stehen oder Seagate Technology LLC kontrollieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf verbundene Unternehmen, die unter dem Namen oder der Marke Lyve operieren (zusammenfassend „Seagate“, „wir“, „uns“, „unser/e“). Seagate und seine Zulieferer sind Eigentümer aller Rechte, Titel und Interessen im Zusammenhang mit der Software, einschließlich sämtlicher geistigen Eigentumsrechte. Die Software wird lizenziert, nicht käuflich erworben. Struktur, Organisation und Code der Software sind wertvolle Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Informationen von Seagate und seinen Herstellern. Die Software ist durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge sowie durch Gesetze und Verträge zu geistigem Eigentum geschützt, einschließlich und ohne Beschränkung auf die Urheberrechtsgesetze der USA und anderer Länder. Der Begriff „Software“ bezieht sich nicht auf die „Software von Drittanbietern“ und schließt diese nicht mit ein. Der Begriff „Software von Drittanbietern“ bezeichnet bestimmte Software, die von Dritten an Seagate lizenziert wird und die mit der spezifischen Software, die das Unternehmen lizenziert hat, bereitgestellt werden kann, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf kostenlose und Open-Source-Softwarekomponenten, falls vorhanden. Software von Drittanbietern unterliegt im Allgemeinen nicht den nachfolgenden Bedingungen, sondern anderen Bedingungen, die von den Lizenzgebern solcher Software auferlegt wurden. Die Nutzung der Software von Drittanbietern durch das Unternehmen unterliegt und richtet sich nach den entsprechenden Lizenzbedingungen, jedoch gelten auch die Klauseln 1, 5 und 6 dieser Vereinbarung für die Nutzung einer solchen Software von Drittanbietern durch das Unternehmen. Die relevanten Lizenzen und/oder Hinweise zu der Software eines Drittanbieters für die Software, die das Unternehmen in Übereinstimmung mit dieser EULA erhalten hat, können unter http://www.seagate.com/support/by-topic/downloads/ / eingesehen werden. Das Unternehmen stimmt zu, sämtliche Softwarelizenzbedingungen des Drittanbieters im Hinblick auf die entsprechende Software des Drittanbieters einzuhalten. Die URLs für die Websites, auf denen das Unternehmen Quellcodes für die Software des Drittanbieters erhält, befinden sich unter http://www.seagate.com/support/by-topic/downloads/.
  2. Softwarelizenz. Vorbehaltlich der Einhaltung der Bedingungen dieser EULA durch das Unternehmen gewährt Seagate dem Unternehmen eine einfache, nicht übertragbare, beschränkte Lizenz zur Installation und Verwendung der Software mit der Hardware und ausschließlich für den internen geschäftlichen Zugriff und für die Nutzung des Service in Übereinstimmung mit den Bedingungen der Vereinbarung(en) des Unternehmens mit Seagate, die für den Service gelten, sowie mit der damit zusammenhängenden Benutzerdokumentation. Die Nutzung von Software von Drittanbietern, die in der Hardware inbegriffen ist oder mit dem Service zur Verfügung gestellt wird, unterliegt möglicherweise den Bedingungen einer separaten Lizenzvereinbarung, die eventuell in der „Read Me“-Datei auf den der Hardware oder dem Service beiliegenden Medien zu finden ist. Die Software enthält Komponenten, mit denen das Unternehmen auf bestimmte Dienstleistungen von Drittanbietern („Dienstleistungen von Drittanbietern“) zugreifen und diese nutzen kann. Die Nutzung solcher Dienstleistungen von Drittanbietern durch das Unternehmen unterliegt der Vereinbarung des Unternehmens mit dem entsprechenden Drittanbieter. Außer wenn hierin ausdrücklich angegeben, gewährt diese EULA dem Unternehmen keinerlei geistige Eigentumsrechte an der Software oder dem Service. Alle hier nicht ausdrücklich gewährten Rechte sind Seagate und seinen Herstellern vorbehalten. Implizierte Rechte sind nicht vorhanden.
    1. Software. Das Unternehmen ist nicht berechtigt, die Software zu ändern oder ein neues Installationsprogramm für die Software zu erstellen. Die Software wird von Seagate unter dieser EULA zur Nutzung im Zusammenhang mit den Services lizenziert und bereitgestellt und Seagate gibt keine Zusicherungen, Gewährleistungen oder Zusagen unter dieser EULA in Bezug auf die Interoperabilität oder Kompatibilität (oder den Mangel derselben) oder die Nutzung der Software mit Angeboten oder Hardware von Drittanbietern ab und schließt jede Haftung in diesem Zusammenhang aus.
  3. Einschränkungen. Das Unternehmen ist nicht berechtigt:
    1. ableitende Arbeiten von der Software oder einem Teil derselben zu erstellen;
    2. die Software oder Teile derselben, außer wie in Klausel 10 explizit autorisiert, an Dritte zu verkaufen, abzutreten, zu lizenzieren, offenzulegen oder anderweitig zu übertragen;
    3. die Software oder Teile derselben zu verändern, zu übersetzen, zu dekompilieren oder zu versuchen, den Quellcode zu entschlüsseln, außer und ausschließlich in demjenigen Umfang, in dem derartige Handlungen gemäß geltendem Recht ungeachtet dieses vertraglichen Verbots gestattet sind;
    4. jegliche Schritte zu unternehmen, die die Software einer Open-Source-Lizenzvereinbarung unterstellen würden (falls sie einer solchen Vereinbarung nicht bereits unterliegt).
    5. Schutzvermerke oder Kennzeichnungen der Software zu entfernen oder zu ändern und
    6. Benchmark- oder Vergleichstestergebnisse für die Software zu veröffentlichen oder zur Verfügung zu stellen, ohne dass hierzu die vorherige Genehmigung von Seagate vorliegt.
  4. Aktualisierungen. Alle Updates und Upgrades oder neue Versionen der Software (jeweils ein „Update“), die dem Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, unterliegen den Bedingungen dieser EULA. Wenn das Unternehmen ein Update erhält, ist es verpflichtet, mit Erhalt des Updates im Zusammenhang mit der Nutzung der Hardware oder des Services davon abzusehen, vorherige Versionen der Software, die sich in seinem Besitz, unter seiner Verfügungsgewalt oder unter seiner Kontrolle befinden, zu nutzen und darf nur noch die Update-Version der Software mit der Hardware und dem Service nutzen, es sei denn, Seagate hat schriftlich einer anderen Regelung zugestimmt. Sämtliche Verpflichtungen seitens Seagate bezüglich der Unterstützung vorheriger Versionen ab Verfügbarkeit der Aktualisierung erlöschen. Seagate ist im Rahmen dieser EULA nicht verpflichtet, Support, Wartung, Aktualisierungen oder Modifikationen anzubieten.
  5. Keine Garantie. Die Software und die Software des Drittanbieters werden in der vorliegenden Form und ohne ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung angeboten. Seagate und seine Zulieferer schließen ausdrücklich jede gesetzliche, ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung aus, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die stillschweigenden Gewährleistungen in Bezug auf die Marktfähigkeit, die Eignung für einen bestimmten Zweck und die Nichtverletzung. Seagate stellt die Dienstleistungen des Drittanbieters nicht zur Verfügung und übernimmt in Bezug auf die Dienstleistungen des Drittanbieters keinerlei Gewährleistungen. Die Nutzung der Dienstleistungen des Drittanbieters erfolgt auf eigene Verantwortung des Unternehmens.
  6. Ausschluss von Neben-, Folge- sowie anderweitigen Schäden. Soweit gesetzlich zulässig, haften Seagate und seine Lizenzgeber oder Zulieferer in keinem Fall für besondere, zufällige, indirekte Schäden, Schadenersatzansprüche oder Folgeschäden (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Schäden durch entgangene Gewinne oder verlorene vertrauliche oder sonstige Informationen, Geschäftsunterbrechungen, Personenschäden, Datenschutzverletzungen, Pflichtverletzungen, wozu auch Pflichten nach Treu und Glauben oder im Rahmen der angemessenen Sorgfalt zählen, Fahrlässigkeit oder sonstige Verluste beliebiger Art), die sich aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung der Software oder eines Teils derselben oder der Dienstleistung eines Drittanbieters oder der Software eines Drittanbieters oder anderweitig aus oder im Zusammenhang mit einer Bestimmung der EULA ergeben; dies gilt selbst dann, wenn ein Fehler, eine unerlaubte Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), eine Falschdarstellung, eine Erfolgshaftungsverpflichtung, eine Vertragsverletzung oder ein Gewährleistungsverstoß auf Seiten von Seagate oder seinen Lizenzgebern oder Zulieferern vorliegt und selbst wenn Seagate oder seine Lizenzgeber oder Zulieferer von der Möglichkeit der Entstehung solcher Schäden Kenntnis hatten und unbeschadet der Nichterfüllung des Zwecks dieser Vereinbarung oder etwaiger Rechtsmittel.
  7. Beschränkung der Haftung. Soweit gesetzlich zulässig und ungeachtet jeglicher Schäden, die dem Unternehmen entstehen können, ist die gesamte Haftung seitens Seagate im Zusammenhang mit der Software und das alleinige Rechtsmittel des Unternehmens unter diesen Klauseln im maximal rechtlich zulässigen Umfang auf die Lizenzgebühren beschränkt, die der Lizenznehmer für die Software an Seagate gezahlt hat; die kumulative Schadenersatzverpflichtung von Seagate übersteigt diesen Betrag in keinem Fall. Auch die Lizenzgeber und Zulieferer von Seagate haften in keinem Fall für Schäden jedweder Art.
  8. Schadloshaltung. Durch Anklicken von „ICH STIMME ZU“ oder indem es Schritte ergreift, um die Software oder einen Teil derselben herunterzuladen, einzurichten, zu installieren oder zu nutzen, stimmt das Unternehmen zu, Seagate, seine leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter, Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen und sonstigen Partner schadlos zu halten gegen alle indirekten, zufälligen, besonderen, Folge- oder Beispielschäden, die aus oder im Zusammenhang mit dem Zugriff auf die oder die Nutzung der Software durch das Unternehmen entstehen, einschließlich und ohne Beschränkung auf die Nutzung der Dienstleistungen des Drittanbieters.
  9. Einhaltung internationaler Handelsbestimmungen. Die Software und alle zugehörigen technischen Daten, die im Rahmen dieser EULA zum Download zur Verfügung gestellt werden, unterliegen Zoll- und Exportkontrollgesetzen und -vorschriften, einschließlich derjenigen der Vereinigten Staaten. Sie bestätigen, dass Sie die geltenden „Customer Trade Compliance Legal Commitments“ (Handelsbestimmungen für Kunden) von Seagate einhalten werden (siehe: https://www.seagate.com/legal/trade-compliance/customer-legal-commitments/). Des Weiteren bestätigen Sie, dass Sie kein Bürger, Staatsangehöriger oder Einwohner eines Landes sind, das einem Embargo unterliegt, und nicht der Kontrolle der Regierungen von Ländern unterliegen, die auf der Seagate-Webseite „Embargoed Country Notice“ (Embargo-Länder) (siehe https://www.seagate.com/support/warranty-and-replacements) aufgeführt sind.
  10. Allgemeines. Diese EULA zwischen dem Unternehmen und Seagate unterliegt den Gesetzen des Bundesstaates Kalifornien und wird auch entsprechend ausgelegt; die Kollisionsnormen finden keine Anwendung. Diese EULA stellt die ungeteilte Vereinbarung zwischen Seagate und dem Unternehmen in Bezug auf die Software dar und regelt die Nutzung der Software durch das Unternehmen; diese EULA ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen zwischen dem Unternehmen und Seagate in Bezug auf den Vereinbarungsgegenstand. Aus Gründen der Klarheit wird darauf hingewiesen, dass diese EULA ausschließlich für die Software gilt; die Bedingungen, die den Zugriff auf den und die Nutzung des Service und der Hardware durch das Unternehmen regeln, unterliegen den Bedingungen einer separaten Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und Seagate. Falls eine Bestimmung dieser EULA von einem zuständigen Gericht für nicht zulässig erklärt wird, wird diese Bestimmung dahingehend abgeändert und ausgelegt, dass sie gemäß geltendem Recht im größtmöglichen Rahmen die Aussage der ursprünglichen Bestimmung widerspiegelt. Die Gültigkeit und Vollstreckbarkeit der übrigen Bestimmungen der EULA bleiben hiervon unberührt. Die Software und jegliche zugehörigen technischen Daten werden mit eingeschränkten Rechten bereitgestellt. Die Verwendung, Duplizierung oder Veröffentlichung durch die Regierung der USA unterliegt den Einschränkungen gemäß Unterabschnitt (c)(1)(iii) der DFARS 252.227-7013 (The Rights in Technical Data and Computer Product) oder der Unterabschnitte (c)(1) und (2) der 48 CFR 52.227-19 (Commercial Computer Product – Restricted Rights), je nach Anwendbarkeit. Der Hersteller ist Seagate. Das Unternehmen ist nicht berechtigt, diese EULA oder seine Rechte unter dieser EULA zu übertragen oder abzutreten, mit der Ausnahme, dass von Seagate autorisierte Reseller von Services berechtigt sind, die Services in Übereinstimmung mit ihrem Services Reseller Agreement mit Seagate an ihre Endkunden wiederzuverkaufen (und ihren Kunden die Software zur Verfügung zu stellen). Jegliche versuchte Abtretung unter Nichtbeachtung dieses Abschnitts ist ungültig. Seagate, Lyve und ihre jeweiligen Logos und Namen sind Warenzeichen von Seagate.

 

Version: 10. Dezember 2024

 

ZUSATZBEDINGUNGEN FÜR LYVE SERVICES

Die folgenden Punkte sind in diesen Zusatzbedingungen zu den Lyve Services enthalten. Auf Zusatzbedingungen wird in den Servicevereinbarungen von Lyve, der Kundenvereinbarung von Lyve oder anderen Lyve-Vereinbarungen verwiesen oder sie sind in diesen enthalten.

  1. Lyve Internationale Handelsbestimmungen
  2. Seagate und Lyve-Services berechtigte Länder

 

Lyve Internationale Handelsbestimmungen

Das Unternehmen hält sich an alle geltenden Export- und Reexportkontrollen, Embargos sowie Wirtschafts- und Handelssanktionsgesetze und -vorschriften, einschließlich derjenigen der Vereinigten Staaten („Exportgesetze“), und holt alle erforderlichen US-amerikanischen und lokalen Genehmigungen, Erlaubnisse oder Lizenzen ein. Das Unternehmen sichert zu, dass die Lyve-Dienste und die Hardware (jeweils wie in der Lyve-Kundenvereinbarung definiert, siehe www.seagate.com/legal/lyve/customer-agreement/), nicht: (i) von einer eingeschränkten Partei oder einer Partei, die im Besitz oder unter der Kontrolle einer oder mehrerer eingeschränkter Parteien auf der Consolidated Screening List (trade.gov) für die Vereinigten Staaten (siehe https://www.trade.gov/data-visualization/csl-search) oder der Konsolidierten Sanktionsliste der EU für Europa (siehe https://webgate.ec.europa.eu/fsd/fsf/public/files/pdfFullSanctionsList/content?token=dG9rZW4tMjAxNw); (ii) exportiert, reexportiert (einschließlich fiktiver Exporte), versandt, vertrieben, geliefert, verkauft, weiterverkauft, geliefert oder anderweitig, direkt oder indirekt, an eine eingeschränkte Partei oder anderweitig in einer Weise, die gegen die Exportgesetze verstößt, weitergegeben werden; (iii) für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Massenvernichtungswaffen verwendet werden, einschließlich des Entwurfs, der Entwicklung, der Herstellung oder des Einsatzes von nuklearen, chemischen oder biologischen Waffen, Materialien oder Einrichtungen oder Tätigkeiten im Zusammenhang mit Raketen oder der Unterstützung von Raketenprojekten; (iv) für andere militärische oder militärische nachrichtendienstliche Tätigkeiten verwendet werden (einschließlich der Verarbeitung technischer Daten, die gemäß den U. S. International Traffic in Arms Regulations) oder den Gesetzen anderer Länder über militärische oder militärisch-nachrichtendienstliche Endverwendungen kontrolliert werden; (v) in der Halbleiterherstellung oder für Supercomputing-Endverwendungen in China, Macau oder einem anderen Land oder einer Region mit Beschränkungen, einschließlich der in der Ländergruppe D5 des US-Handelsministeriums aufgeführten Länder (siehe https://www.bis.doc.gov/index.php/documents/regulation-docs/2255-supplement-no-1-to-part-740-country-groups-1/file) verwendet werden; oder (vi) in Bestimmungsländern verwendet werden, die einem umfassenden US-Embargo unterliegen, einschließlich Kuba, Iran, Nordkorea, Syrien und der Krim-Region oder anderer besetzter Gebiete der Ukraine, oder in Embargoländern, wie in den Gesetzen anderer Länder festgelegt, die die Dienste betreffen.. In den Servicebedingungen für den jeweiligen Lyve-Dienst sind zusätzliche internationale Handelsbestimmungen für bestimmte Dienste festgelegt. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Klausel (oder gegen die internationalen Handelsanforderungen aus den Nutzungsbedingungen) stellt einen Grund für die sofortige Aussetzung oder Beendigung der Bereitstellung der Services durch Seagate dar. Das Unternehmen stellt Seagate und seine Tochterunternehmen in vollem Umfang von allen Kosten, Schäden, Ausgaben, Gebühren (einschließlich Anwaltsgebühren), Verlusten, Haftungen und Strafen frei, die sich daraus ergeben, dass das Unternehmen oder seine autorisierten Benutzer oder Kunden die Verpflichtungen des Unternehmens zur Einhaltung des internationalen Handels gemäß diesem Absatz oder den Servicebedingungen nicht einhalten.

 

Version: 10. Dezember 2024

 

Seagate und Lyve-Services berechtigte Länder

Services stehen für Kunden zur Verfügung, die in den folgenden Ländern vertreten (ansässig) sind. Umfasst der Service das Abonnement oder Leasing von Hardware, versendet Seagate die Hardware ausschließlich an Kunden und Kundenadressen in diesen Ländern:

 

Lyve Cloud

Lyve Mobile

Seagate Systems Leasing1

 

Nord- und Südamerika

 

USA

 USA

 USA

 

EMEA: In bestimmten Gebieten dieser Region gelten gesonderte Ust-Regelungen wie im Folgenden beschrieben.

 

 

Österreich

 

 

 

 

Belgien

 

 

 

 

Bulgarien

 

 

 

 

Kroatien

 

 

 

 

Zypern

 

 

 

 

Tschechische Republik*

 

 

 

 

Dänemark

 

 

 

 

Estland

 

 

 

 

Finnland

 

 

 

 

Frankreich

 

 

 

Deutschland

Deutschland

 

 

 

 

Griechenland

 

 

 

 

Irland*

 

 

 

 

Italien

 

 

 

 

Lettland

 

 

 

 

Litauen

 

 

 

 

Malta

 

 

 

 

Niederlande

Niederlande

 

 

 

Norwegen

 

 

 

 

Polen*

 

 

 

 

Portugal

 

 

 

 

Rumänien

 

 

 

 

Slowakei

 

 

 

 

Slowenien

 

 

 

 

Spanien*

 

 

 

 

Schweden

 

 

 

 

Schweiz

 

 

 

Großbritannien

Großbritannien

Großbritannien

 

 

APAC

 

Singapur

Singapur

 

 

 

Japan

Japan

 

 

 

Obige Tabelle bezieht sich nur auf die genannten Standardservices. Bestimmte Zusatzservices oder Serviceerweiterungen sind möglicherweise nicht in allen berechtigten Ländern als Basisservices verfügbar.

1 Informationen zur Verfügbarkeit erhalten Sie von einem Seagate-Vertriebsmitarbeiter.

* Erfordert die Angabe bestimmter Produktregistrierungsnummern und Vorschriften zur Batterienrücknahme: Irland WEEE-Registrierung Nr. 3447WB; Spanien WEEE-Registrierung Nr. 7783, WEEE- und Batterienregistrierung Nr. 000579663, Spanien Batterienregistrierung Nr. 2308; Seagate ist beim ECOBAT-Rücknahmeprogramm der Tschechischen Republik registriert (siehe www.ecobat.cz) und Seagate erfüllt seine rechtlichen Verpflichtungen zur Batterienrücknahme. In Übereinstimmung mit Abschnitt 14(2) der Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (siehe https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32012L0019) müssen Sie Hardware am Ende der Abonnementlaufzeit gemäß Abschnitt 6 dieser Servicevereinbarung zurückgeben.

Gebiete mit gesonderten USt-Regelungen.... Die unten aufgeführten Gebiete gelten als außerhalb des Anwendungsbereichs der Richtlinie 2006/112/EC zum allgemeinen Umsatzsteuersystem („Ust“) der Europäischen Union. Um an diesen Orten Services zu nutzen oder Hardware liefern zu lassen, benötigen Sie im Voraus eine ausdrückliche Genehmigung von Seagate, dass Seagate gemäß den lokalen USt-Anforderungen dazu in der Lage ist.

  • Die Alandinseln (Finnland)
  • Die französischen Übersee-Départements (Frankreich)
  • Berg Athos (Griechenland)
  • Helgoland (Deutschland)
  • Büsingen (Deutschland)
  • Livigno (Italien)
  • Campione d'Italia (Italien)
  • Die italienische Seefläche des Luganersees (Italien)
  • Die Kanaren (Spanien)
  • Ceuta (Spanien)
  • Melilla (Spanien)
  • Die Kanalinseln (Vereinigtes Königreich)

 

LISTE DER VERTRAGSORGANISATIONEN

Aus folgender Liste geht hervor, welches Seagate-Tochterunternehmen die Vertragspartei für die jeweilige Region ist, in der Services erbracht werden:

 

Ort der Serviceerbringung

Seagate-Partei

Nord- und Südamerika

Seagate Technology LLC
47488 Kato Rd., Fremont, CA, 94538, USA

APAC (ausgenommen Japan)

Lyve (SG) PTE. Ltd.
90 Woodlands Avenue 7, Singapur 737911

EMEA

Seagate Technology (Netherlands) B.V.
Tupolevlaan 105, 1119 PA, Schiphol-Rijk, Niederlande

Japan

Nippon Seagate, Inc.
Tennoz Parkside Bldg., 2-5-8 Higashi-Shinagawa, Shinagawa-ku, Tokio, Japan

 

Version: 10. Dezember 2024

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