![]() |
|||
|
Seagate Technology PLC: Richtlinien für wirksame Unternehmensführung Der Vorstand von Seagate Technology PLC (das „Unternehmen“) setzt solide Praktiken für wirksame Unternehmensführung ein, um seiner Verantwortung gegenüber den Aktionären gerecht zu werden. Der Vorstand wendet die folgenden Richtlinien an, um zu klären, wie er seine Kompetenzen ausübt. Des Weiteren zeigen diese Richtlinien, dass der Vorstand über die notwendigen Befugnisse und Praktiken verfügt, um bei Bedarf die Geschäftstätigkeiten des Unternehmens zu prüfen und zu bewerten sowie unabhängig von der Unternehmensleitung Entscheidungen zu fällen. Diese Richtlinien bilden gemeinsam mit den Satzungen der Vorstandsausschüsse den Rahmen für die wirksame Führung des Unternehmens. Der Vorstand wird die Eignung und Wirksamkeit dieser Richtlinien fortwährend prüfen und es steht ihm frei, diese bei Bedarf im besten Interesse des Unternehmens oder aufgrund von geltenden Gesetzen und Bestimmungen zu ändern. Das Nominating and Corporate Governance Committee prüft diese Richtlinien mindestens einmal im Jahr und schlägt dem Vorstand bei Bedarf Änderungen vor. Zu folgenden Abschnitten wechseln: Vorstandsübersicht I. Vorstandsübersicht. Die Mitarbeiter des Unternehmens leiten den Tagesbetrieb unter der Führung des Chief Executive Officer (CEO) und der Unternehmensleitung zur Steigerung des Unternehmenswerts. Der von den Aktionären gewählte Vorstand übernimmt eine Aufsichtsrolle mit dem Ziel, den langfristigen Wert für die Aktionäre zu verbessern und dafür zu sorgen, dass die langfristigen Interessen der Aktionäre gewahrt werden. Sowohl dem Vorstand als auch der Unternehmensleitung ist bewusst, dass die langfristigen Interessen des Unternehmens auch in Zukunft gewahrt werden, indem verantwortungsvoll auf die Personen aus anderen Bereichen, darunter Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten, sowie auf das Umfeld, in dem das Unternehmen Geschäfte tätigt, eingegangen wird. II. Kompetenzen des Vorstands. Die Aktionäre wählen den Vorstand, damit dieser die Unternehmensleitung beaufsichtigt und dafür sorgt, dass die Interessen der Aktionäre gewahrt werden. Im Besonderen übernimmt der Vorstand einige nützliche Funktionen, die im Folgenden näher beschrieben werden. A. Prüfung und Genehmigung der strategischen Ausrichtung des Unternehmens, des jährlichen Betriebsplans und wesentlicher Maßnahmen des Unternehmens. Jedes Jahr diskutieren und genehmigen der Vorstand und die Unternehmensspitze je nach Bedarf wichtige langfristige Strategien sowie finanzielle und andere Ziele und Pläne. Der Vorstand prüft und genehmigt mindestens einmal jährlich einen Betriebsplan für das Unternehmen, bewertet die Risiken für das Unternehmen und prüft Strategien zur Risikominderung. Der Vorstand prüft und genehmigt alle wesentlichen Maßnahmen des Unternehmens. Außerdem prüft der Vorstand politische, gesetzliche und wirtschaftliche Trends und Entwicklungen, die Auswirkungen auf das Unternehmen haben könnten. B. Überwachung der Unternehmensleistung. Der Vorstand überwacht ganzjährig die Unternehmensleistung und vergleicht sie mit dessen jährlichem Betriebsplan und der Leistung seiner Konkurrenten. Der Vorstand prüft regelmäßig auf Meetings und durch regelmäßige Updates die Finanzleistung des Unternehmens, wobei er diese insbesondere mit seinen Konkurrenten und der Wettbewerbssituation vergleicht. Diese Prüfberichte enthalten sowohl die Ansichten der Unternehmensleitung als auch jene wichtiger Investoren und Wertpapieranalysten. C. Bewertung der Leistung des Unternehmens und des CEO. Der CEO ist das höchste Mitglied der Unternehmensleitung. Er/Sie ist gegenüber dem Vorstand für die Leitung und Leistung des Unternehmens verantwortlich. Der CEO trifft sich jährlich mit dem Nominating and Corporate Governance Committee, um über die Gesamtleistung und die Ausrichtung des Unternehmens zu sprechen. Die nicht der Unternehmensleitung angehörenden Direktoren treffen sich unabhängig mindestens einmal im Jahr, um die Ausrichtung und Leistung des Unternehmens zu bewerten und die individuelle Leistung des CEO nach einer Bewertung des Compensation Committee zu beurteilen. Die Ergebnisse dieser Bewertung werden dem CEO zur Verfügung gestellt. D. Prüfung und Genehmigung der Planung der Nachfolge des CEO und der Unternehmensspitze. Dem Vorstand ist die Bedeutung einer systematischen Nachfolgeplanung innerhalb des Unternehmens bewusst. Das Compensation Committee führt eine jährliche Beurteilung der Planung zur Nachfolge des CEO und der Unternehmensspitze sowie der aktuellen Entwicklungspläne durch, um potenzielle Nachfolger zu finden. Das Nominating and Corporate Governance Committee bewertet außerdem die Krisenpläne für die vorläufige Nachfolge des CEO und CFO im Falle eines unerwarteten Ereignisses. E. Beratung der Unternehmensleitung. Die Beratung der Unternehmensleitung erfolgt sowohl durch formelle Meetings des Vorstands und seiner Ausschüsse als auch durch informelle Gespräche einzelner Direktoren mit dem CEO und anderen Mitgliedern der Unternehmensleitung auf unterschiedlichen Ebenen im gesamten Unternehmen. F. Aufsicht über die Einhaltung ethischer und gesetzlicher Bestimmungen. Der Vorstand beaufsichtigt auf direktem Wege und über seine Ausschüsse die Einhaltung ethischer und gesetzlicher Bestimmungen und sorgt dafür, dass die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um die Integrität im gesamten Unternehmen aufrechtzuerhalten. Dies beinhaltet auch die Integrität der Finanzberichte und die Integrität der Einhaltung gesetzlicher und ethischer Bestimmungen sowie des Verhaltens- und Ethikkodex des Unternehmens. G. Aufsicht über das Risikomanagement. Dem Vorstand obliegt direkt und über seine Ausschüsse die Aufsicht über die Prozesse und Programme des Unternehmens zum Risikomanagement einschließlich finanzieller und betrieblicher Risiken und prüft mindestens zweimal im Jahr die Maßnahmen, die die Unternehmensleitung zur Überwachung und Kontrolle der Risiken anhand von Bestimmungen zur Risikofreude unternimmt oder unternommen hat. III. Zusammensetzung des Vorstands/Mitgliedschaftskriterien. Im Folgenden wird beschrieben, wie das Unternehmen die Größe seines Vorstands und die Mitgliedschaftskriterien bestimmt. A. Größe und Unabhängigkeit des Vorstands. Die Anzahl der Mitglieder, die den Vorstand bilden, darf nicht weniger als zwei und nicht mehr als zwölf (wobei diese Obergrenze von den Aktionären erhöht oder gesenkt werden kann) betragen. Die endgültige Anzahl wird durch Beschluss des Vorstands oder von den Aktionären bei der Hauptversammlung festgelegt (wobei etwaige Kündigungen von Mitgliedern berücksichtigt werden). Die Aktionäre des Unternehmens wählen jedes Vorstandsmitglied jährlich für die Amtsdauer von einem Jahr. Der Vorstand ist der Ansicht, dass er als Zeichen guter Unternehmensführung sowie unter Einhaltung geltender Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen aus einer deutlichen Mehrheit an unabhängigen Mitgliedern bestehen sollte. Der Vorstand besteht unter keinen Umständen aus einer nicht der Mehrheit entsprechenden Zahl unabhängiger Mitglieder. Ein Vorstandsmitglied gilt für die Arbeit im Vorstand und seinen Ausschüssen als unabhängig, falls der Vorstand zu dem Schluss gekommen ist, dass das Mitglied die Definition eines „unabhängigen Vorstandsmitglieds“ gemäß den Notierungsnormen des NASDAQ Stock Market LLC („NASDAQ“) erfüllt. Um gemäß den NASDAQ-Notierungsnormen als unabhängig zu gelten, darf ein Vorstandsmitglied keine Beziehung zum Unternehmen haben (etwa ein Mitarbeiter des Unternehmens sein) und zudem keine Beziehung haben, die laut Ansicht des Vorstands seine unabhängige Beurteilung bei der Ausübung der Kompetenzen eines Vorstandsmitglieds beeinträchtigen könnte. B. Mitgliedschaftskriterien des Vorstands. Jeder Direktor wird auf der Basis seiner beruflichen Erfahrung, der anerkannten Leistung in seinem jeweiligen Tätigkeitsfeld und der Bereitschaft, die nötige Zeit und Mühe zu investieren, als Kandidat zur Wahl in den Vorstand aufgestellt. Jeder Direktor sollte über ein gutes Urteilsvermögen, Charakterstärke und eine eigene Meinung verfügen. Jeder Direktor muss zudem einen guten Ruf hinsichtlich Integrität sowie eine gesunde Einstellung zu persönlicher und beruflicher Ethik besitzen. Für den Vorstand ist keine Amtszeitbeschränkung festgelegt. Obwohl Amtszeitbeschränkungen einige Vorteile bieten, vertritt der Vorstand die Ansicht, dass allen Vorteilen der Nachteil des Verlusts erfahrener Mitglieder entgegensteht, die bereits wertvolle Einblicke in das Unternehmen, seine Geschäfte, seine Strategien und sein Potenzial gewonnen haben. Als Alternative zu den Amtszeitbeschränkungen prüft das Nominating and Corporate Governance Committee, ob die Qualifikationen und Beiträge jedes Mitglieds zu einer Wiederwahl in den Vorstand berechtigen, und empfiehlt dem Vorstand, ob sich der jeweilige Direktor den Aktionären erneut zur Wahl stellen sollte. C. Leitung des Vorstands. Chairman of the Board. Der Vorstand ist der Ansicht, dass die Ämter des Chairman und des CEO zur besseren Aufsicht der Unternehmensleitung von zwei verschiedenen Personen ausgeübt werden sollten, es sei denn, es liegt im Interesse des Unternehmens, dass beide Ämter von ein und derselben Person ausgeübt werden. Am 12. Januar 2009 wurde der Chairman of the Board Stephen J. Luczo zum President und CEO ernannt. Ungeachtet der allgemeinen Vorstandsbestimmungen ist der Vorstand der Ansicht, dass die Interessen des Unternehmens momentan am besten vertreten werden, wenn Herr Luczo sowohl das Amt des Chairman als auch das des CEO ausübt. Lead Independent Director. Wenn der Chairman of the Board kein unabhängiges Vorstandsmitglied ist, muss vom Corporate Governance Committee aus den unabhängigen Vorstandsmitgliedern des Unternehmens ein Lead Independent Director nominiert und von den unabhängigen Vorstandsmitgliedern bei ihrer ersten Sitzung nach jeder Jahresversammlung der Aktionäre gewählt werden. Der Lead Independent Director koordiniert die Aktivitäten der nicht der Unternehmensleitung angehörenden Direktoren, leitet die Sitzungen des Vorstands, bei denen der Chairman of the Board nicht zugegen ist, sowie sämtliche Sitzungen der Geschäftsführung, fungiert als Bindeglied zwischen dem Chairman of the Board und den unabhängigen Mitgliedern, genehmigt Sitzungstermine und Tagesordnungen für den Vorstand, kann Meetings der unabhängigen Mitglieder einberufen, und steht zur Verfügung für Beratung und direkte Kommunikation, wenn dies von Hauptaktionären gewünscht wird. Wenn es der Vorstand als angemessen erachtet, kann das Amt des Lead Independent Director übertragen werden. D. Dienst der Mitglieder für andere Vorstände und andere Audit Committees. Vorstände anderer öffentlicher Unternehmen: Die Vorstandsmitglieder verpflichten sich, den Chairman des Nominating and Corporate Governance Committee zu informieren, bevor sie einem Vorstand eines anderen öffentlichen Unternehmens beitreten, damit potenzielle Konflikte oder sonstige Probleme sorgfältig erwogen werden können. Das Nominating and Corporate Governance Committee prüft dabei insbesondere die Auswirkungen auf die Verpflichtungen des jeweiligen Mitglieds gegenüber dem Unternehmen. Das Unternehmen erwartet von allen Direktoren, dass sie ihren Pflichten als Mitglied des Unternehmensvorstands ausreichend Zeit und Mühe widmen. Dieser Faktor wird bei der jährlichen Bewertung der einzelnen Mitglieder berücksichtigt. Nicht zur Unternehmensleitung gehörende Direktoren: Die nicht der Unternehmensleitung angehörenden Direktoren dürfen neben ihrem Amt im Vorstand des Unternehmens ausschließlich in vier weiteren Vorständen öffentlicher Unternehmen vertreten sein. Audit Committees anderer öffentlicher Unternehmen: Generell sollten die nicht an der Unternehmensleitung beteiligten Direktoren in nicht mehr als drei Audit Committees arbeiten. Dienst des CEO für andere Vorstände: Unser CEO darf neben seinem bzw. ihrem Amt im Vorstand des Unternehmens in ausschließlich einem weiteren Vorstand eines öffentlichen Unternehmens vertreten sein. Vor Annahme einer Position im Vorstand eines anderen öffentlichen Unternehmens muss der CEO das Nominating and Corporate Governance Committee informieren. Der CEO darf im Vorstand eines anderen Unternehmens in keiner Position tätig sein, die bereits von einem Direktor des Unternehmens ausgeübt wird. E. Direktoren und wesentliche Stellenwechsel. Jeder Direktor, der sich aus seinem aktuellen Amt zurückzieht oder einen wesentlichen Stellenwechsel durchläuft, muss einen Antrag auf Rücktritt vom Board to the Nominating and Corporate Governance Committee einreichen. Daraufhin beurteilt das Nominating and Corporate Governance Committee, ob die Person angesichts ihrer neuen beruflichen Stellung die Mitgliedschaftskriterien des Vorstands auch weiterhin erfüllt, und richtet eine Empfehlung an den Vorstand, der letztendlich entscheidet, ob der Rücktritt des Direktors genehmigt wird oder nicht. IV. Vorstandsausschüsse.Der Vorstand überwacht alle im Unternehmen getroffenen Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung. Zur Vertiefung einzelner Angelegenheiten hat der Vorstand vier ständige Ausschüsse eingerichtet: das Audit Committee, das Compensation Committee, das Nominating and Corporate Governance Committee und das Finance Committee. Laut Bestimmung des Vorstands müssen die Mitglieder des Audit, des Compensation Committee und des Nominating and Corporate Governance Committee die in den NASDAQ-Notierungsnormen dargelegten Unabhängigkeitsnormen erfüllen. Die Bestimmungen des Vorstands sehen außerdem vor, dass die Mitglieder des Audit Committee die in den NASDAQ-Notierungsnormen dargelegten hohen Unabhängigkeitsstandards für solche Mitglieder erfüllen. Jeder Ausschuss muss dem Vorstand regelmäßig Bericht erstatten. Der Vorstand kann gelegentlich zusätzliche Ausschüsse hinzufügen oder wieder entlassen, wenn dies für die Erfüllung seiner Hauptaufgaben als ratsam erachtet wird. Der Vorstand prüft weiterhin die regelmäßige Rotation von Mitgliedern und Vorsitzenden der Ausschüsse unter Berücksichtigung der Vorteile von Kontinuität und Erfahrung sowie der geltenden rechtlichen Vorgaben, Bestimmungen und Anforderungen, um an der Börse notiert zu sein. Darüber hinaus führt jeder Ausschuss alljährlich eine Überprüfung und Bewertung der eigenen Leistung und seiner Mitglieder durch, wobei auch die Einhaltung der Satzungen des jeweiligen Ausschusses beurteilt wird. Das Unternehmen veröffentlicht die Satzungen des Vorstands auf seiner Website. V. Tätigkeiten des Vorstands und der Ausschüsse. A. Vorstandssitzungen und Anwesenheit der Mitglieder. Der Vorstand des Unternehmens kommt mindestens viermal im Jahr zu regelmäßigen Sitzungen zusammen; wenn nötig, noch häufiger. Der Chairman of the Board leitet die Sitzungen des Vorstands und wird im Falle von Abwesenheit durch den Lead Independent Director vertreten. Die Vorstandsmitglieder müssen sowohl an regelmäßigen als auch an gesonderten Sitzungen teilnehmen, es sei denn die Teilnahme wird durch außergewöhnliche Umstände verhindert. B. Strategische Planung. Jedes Jahr nehmen der Vorstand und die Unternehmensspitze an einem Meeting teil, um die strategische Planung und die Ziele des Unternehmens zu besprechen. C. Tagesordnung von Vorstandssitzungen. Für jede Sitzung des Vorstands bestimmt der Chairman eine vorläufige Tagesordnung. Dieser Tagesordnung kann jedes Mitglied weitere zu besprechende Punkte hinzufügen. Der Lead Independent Director genehmigt den endgültigen Entwurf der Tagesordnung vor jeder Quartalssitzung. Obwohl der Vorstand der Ansicht ist, dass eine sorgfältig geplante Tagesordnung wichtig für eine effektive Vorstandssitzung ist, ist die Tagesordnung flexibel genug, um auch neue Punkte aufnehmen zu können. Für jede Vorstandssitzung wird ausreichend Zeit für die offene Diskussion wichtiger Themen eingeplant. Auf der Tagesordnung stehen neben Geschäfts- und Zwischenberichten auch weitere Themen wie z. B. aktuelle Probleme, die die kurz- und langfristigen Strategien und Geschäfte des Unternehmens beeinträchtigen könnten, wichtige Maßnahmen und Gegenüberstellungen sowie weitere Präsentationen, die den Mitgliedern einen besseren Überblick über die unterschiedlichen Themen ermöglichen. Die Präsentationen der Unternehmensspitze in den Vorstandssitzungen werden so eingerichtet, dass anschließend noch ausreichend Raum für Diskussionen und Kommentare zur Verfügung steht. D. Sitzungen der Geschäftsführung. Zur Förderung freier und offener Diskussionen und Gespräche zwischen den unabhängigen Direktoren räumt ihnen der Vorstand in jeder regelmäßigen Sitzung etwas Zeit ein, in der sie sich ohne Anwesenheit der Unternehmensspitze austauschen können. Wenn der Chairman of the Board kein unabhängiges Vorstandsmitglied ist, werden die Sitzungen der Geschäftsführung vom Lead Independent Director geleitet. E. Informationsfluss zum Vorstand. Die Vorstandsmitglieder erhalten die Tagesordnung und weitere Informationen vor der Sitzung des Vorstands, damit sie sich auf die einzelnen Themen vorbereiten können, die in der Sitzung besprochen werden, es sei denn, es ist aus Zeitgründen oder aufgrund der Problematik eines Themas erforderlich, dass dieses erst in der Vorstandssitzung angesprochen wird. Alle Mitglieder müssen sich mit diesen Informationen im Vorfeld der Sitzung auseinandersetzen, um eine effiziente Nutzung der Tageszeit zu ermöglichen. Bei der Zusammenstellung der Informationen achtet die Unternehmensspitze darauf, dass das zur Verfügung gestellte Material einerseits so kurz und präzise wie möglich ist, den Mitgliedern jedoch auch eine gute Basis für kompetente Entscheidungen liefert. Die Informationen stammen aus verschiedenen Quellen wie z. B. Berichten der Unternehmensführung, Gegenüberstellungen von Leistung einerseits und Betriebs- und Finanzplänen andererseits, von Dritten erstellten Berichten zum Bestand und den Abläufen des Unternehmens sowie Artikeln aus verschiedenen Geschäftspublikationen. Über besonders wichtige Punkte, die der Zustimmung des Vorstands bedürfen, kann bei Bedarf in einer oder mehreren Sitzungen beraten und in Folgesitzungen abgestimmt werden, wobei die Zwischenzeit zur Klärung und Diskussion relevanter Themen genutzt wird. F. Regelmäßige Teilnahme von Nicht-Mitgliedern an Vorstandssitzungen. In jeder Sitzung erstatten die Führungskräfte des Unternehmens dem Vorstand Bericht über ihre jeweiligen Zuständigkeitsbereiche. Hin und wieder werden auch andere Mitarbeiter des Unternehmens aufgefordert, dem Vorstand bestimmte Sachverhalte zu präsentieren. G. Orientierung für neue Direktoren. Neue Direktoren des Unternehmens sind verpflichtet, an einem Orientierungsgespräch teilzunehmen. Dabei erhalten Sie umfangreiche Informationsmaterialien zum Geschäftsbetrieb des Unternehmens, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Finanzberichte und Struktur und Leitung des Unternehmens. Amtierende Direktoren werden zu solchen Orientierungsgesprächen eingeladen. Um sich mit den Herstellungsverfahren des Unternehmens vertraut zu machen, sollten neue Vorstandsmitglieder nach ihrem Beitritt ein unternehmenseigenes Design-Zentrum und eine Produktionsanlage besichtigen, wenn es ihnen möglich ist. Das Unternehmen erstattet neuen Direktoren die Reisekosten, die ihnen im Rahmen der Orientierung entstehen. H. Weiterbildung für Direktoren. Das Unternehmen unterstützt die Teilnahme seiner Direktoren an externen Fortbildungsprogrammen für Direktoren und erstattet ihnen bei Zustimmung des Chairman of the Nominating and Corporate Governance Committee die Kosten, die ihnen für entsprechende Programme entstehen. I. Beurteilungen. Über das Nominating and Corporate Governance Committee kontrolliert der Vorstand jedes Jahr das Verfahren zur Bewertung des Vorstands und des CEO. Die Ausschüsse des Vorstands führen jährlich Selbstbeurteilungen durch und lassen die Ergebnisse durch das Nominating and Corporate Governance Committee und den Vorstand überprüfen. Das Nominating and Corporate Governance Committee prüft außerdem in regelmäßigen Abständen die Fähigkeiten und die Erfahrung, die die Direktoren zum Vorstand beitragen, und beurteilt, ob der Vorstand über die notwendigen Werkzeuge verfügt, um seiner Aufsichtsfunktion effektiv nachzukommen. J. Weitere Qualifikationen der Ausschussmitglieder. Die Qualifikationen der einzelnen Ausschussmitglieder werden jährlich auf Übereinstimmung mit den regulatorischen Anforderungen geprüft, die für die Mitglieder jedes einzelnen Ausschusses vorgeschrieben sind. Das Nominating and Corporate Governance Committee empfiehlt die Ausschussmitglieder dem Vorstand. K. Tagesordnung der Ausschüsse. Der Ausschusssekretär erstellt die Tagesordnung für den Ausschuss in Zusammenarbeit mit dem Ausschussvorsitzenden. Jährlich wiederkehrende Ereignisse werden in den Ausschüssen jedes Jahr wieder aufgegriffen und als vorläufige Tagesordnungspunkte verwendet. Jedes Ausschussmitglied kann der Tagesordnung weitere Punkte hinzufügen. L. Externe Berater und Zugang zur Unternehmensleitung. Der Vorstand und seine Ausschüsse können sich jederzeit externe Beratung zu Finanzen, Rechtsfragen, Buchhaltung und anderen Gebieten einholen. Vorstandsmitglieder können sich außerdem bei Bedarf kostenlos an alle Mitglieder der Unternehmensleitung und Mitarbeiter des Unternehmens wenden. M. Austausch mit Direktoren. In der Jahreshauptversammlung der Aktionäre haben diese jedes Jahr die Möglichkeit, den Vorstandsmitgliedern Fragen zu stellen oder sich mit ihnen über für das Unternehmen wichtige Themen zu unterhalten. Darüber hinaus können Aktionäre und andere Interessengruppen mit unseren Direktoren, einschließlich des Lead Independent Director bzw. den nicht der Unternehmensleitung angehörenden oder unabhängigen Direktoren, Kontakt aufnehmen, indem Sie eine E-Mail oder ein Fax an folgende Kontaktdaten senden:
Der Corporate Secretary ist verpflichtet, die Anfragen so schnell wie möglich an den bzw. die jeweiligen Direktoren weiterzuleiten, außer es bestehen seiner Auffassung nach juristische oder andere Bedenken, die gegen eine Weiterleitung sprechen. In diesem werden bestimmte Dokumente, die nichts mit den Pflichten und Aufgaben des Vorstands zu tun haben, vom Corporate Secretary nicht weitergeleitet. Dazu gehören:
Des Weiteren ausgeschlossen werden Materialien, die als feindselig, bedrohlich, illegal oder unpassend angesehen werden, unter dem Vorbehalt, dass der Vorstand oder einzelne seiner Mitglieder, an die diese Materialien gerichtet waren, hiervon in Kenntnis gesetzt werden. N. Berichterstattung von Bedenken hinsichtlich Bilanzierung, innerbetrieblicher Kontrollen oder Prüfungsangelegenheiten. Das Audit Committee verfügt über Verfahren zur Regelung des Eingangs, der Erfassung und der Bearbeitung von Beschwerden hinsichtlich Bilanzierung, innerbetrieblicher Kontrollen oder Prüfungsangelegenheiten sowie zur vertraulichen, anonymen Annahme von Beschwerden in Bezug auf fragwürdige Bilanzierungs- oder Prüfungsangelegenheiten. Diese Verfahren sowie die Nummern der zuständigen Auskunftsstelle sind auf der Website des Unternehmens verfügbar: http://www.seagate.com/www/en-us/about/investor_relations/corporate_governance/ethics_helpline. VI. Vergütungsprogramm des Vorstands. Das Unternehmen ist bemüht, ein faires und einfaches Vergütungsprogramm auf Vorstandsebene aufrechtzuerhalten, das mit den Vergütungsprogrammen vergleichbarer Unternehmen konkurrenzfähig ist. A. Vergütung von Vorstandsmitgliedern Das Compensation Committee ist der Ansicht, dass ein erheblicher Teil der Gesamtvergütung der Mitglieder in Form von unternehmenseigenen Stammaktien und Aktienwerten erfolgen sollte, um die Interessen der Vorstandsmitglieder des Unternehmens besser auf die langfristigen Interessen seiner Aktionäre auszurichten. B. Anforderungen hinsichtlich Aktienbesitz. Direktoren. Leitende Angestellte. VII. Verfügbarkeit von Dokumenten der Unternehmensführung. Die aktuelle Version dieser Corporate-Governance-Richtlinien sowie des Verhaltens- und Ethikkodex des Unternehmens und die Satzungen sämtlicher ständigen Ausschüsse des Vorstands sind auf der Website des Unternehmens veröffentlicht. Klicken Sie hier, um eine schriftliche Kopie dieser Dokumente anzufordern. Geändert durch den Vorstand am 27. Januar 2011. L |
![]() |
||
|
©2012
Seagate Technology LLC | Site-Index | Über | Partner | Investor-Relations
| Kontakt | Datenschutz
|
|||