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![]() DiscWizard Softwarelizenz DAS VORLIEGENDE DOKUMENT STELLT EIN ABKOMMEN („LIZENZABKOMMEN“) ZWISCHEN DEM BENUTZER UND SEAGATE TECHNOLOGY LLC UND ACRONIS INC. (GEMEINSAM „LIZENZGEBER“) DAR. BITTE LESEN SIE DAS VORLIEGENDE LIZENZABKOMMEN SORGFÄLTIG DURCH. DURCH DAS KLICKEN AUF DIE SCHALTFLÄCHE „ICH BIN EINVERSTANDEN“ SOWIE DAS HERUNTERLADEN, EINRICHTEN, INSTALLIEREN UND BENUTZEN DIESER SOFTWARE ERKLÄREN SIE BZW. IHRE FIRMA, FALLS DIE SOFTWARE FÜR KOMMERZIELLE ZWECKE GENUTZT WIRD (GEMEINSAM „LIZENZNEHMER“), IHR EINVERSTÄNDNIS MIT DEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN DES VORLIEGENDEN LIZENZABKOMMENS. SOLLTEN SIE DEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN NICHT ZUSTIMMEN, KLICKEN SIE „NICHT EINVERSTANDEN“. SIE HABEN DARAUFHIN KEIN RECHT, DIE SOFTWARE HERUNTERZULADEN ODER MÜSSEN DIE SOFTWARE AN DEN LIZENZGEBER ZURÜCKSCHICKEN, FALLS SIE DIESE AUF EINER CD-ROM ERHALTEN HABEN. 1. Lizenzvergabe. Der Lizenzgeber gesteht dem Lizenznehmer hiermit eine weltweite, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, kostenlose Lizenz zur Verwendung der Software DiscWizard (die „Software“), ausschließlich im Zusammenhang mit beschrifteten CD-Laufwerken der Marken Seagate und Maxtor, zu. Der Lizenznehmer ist berechtigt, eine einzige Kopie der Software für Sicherungszwecke anzufertigen. Soweit nicht ausdrücklich im obigen Text angegeben oder gesetzlich zugelassen, ist der Lizenznehmer nicht berechtigt, die Software und die zugehörige Dokumentation in Teilen oder ganz zu kopieren, die Software zu modifizieren, umzuwandeln, zurückzuentwickeln, zu zerlegen oder jeglichen Teil der Software neu zusammenzusetzen. Des Weiteren ist es untersagt, die Software zu vermieten, entgeltlich zu verleihen, zu lizenzieren oder unterzulizenzieren, zu verteilen oder an Dritte zu übertragen oder zu verkaufen sowie auf der Software basierende Bearbeitungen zu erstellen. Der Lizenznehmer erwirbt lediglich die Rechte an der Software, die in dieser beschränkten Lizenz angegeben sind. 2. Besitzrecht. Die Software, deren zugehörige Dokumentation sowie alle gewerblichen Schutzrechte sind das alleinige Besitztum des Lizenzgebers und dessen zugehöriger Firmen und/oder Lieferanten. Der Benutzer erwirbt lediglich eine Lizenz zur Verwendung der Software. Ein käuflicher Erwerb ist ausgeschlossen. Die Software unterliegt den Bestimmungen des internationalen Urheberrechts sowie anderen Gesetzen und Abkommen zum Schutz von geistigem Eigentum. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Copyrightinformationen, proprietäre oder vertrauliche Informationen aus der Software und der zugehörigen Dokumentation zu entfernen. Der Lizenznehmer erkennt an, dass bestimmte Aspekte der Software, einschließlich Design und Strukturen einzelner Programme Geschäftsgeheimnisse und/oder urheberrechtlich oder patentrechtlich geschütztes Eigentum des Lizenzgebers und dessen zugehöriger Firmen und/oder Lieferanten darstellen. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, diese Geschäftsgeheimnisse oder Materialien nicht ohne die ausdrückliche schriftliche Erlaubnis des Lizenzgebers an Dritte weiterzugeben oder Dritten zugänglich zu machen. Der Lizenzgeber verpflichtet sich, vertretbare Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, um diese Geschäftsgeheimnisse und Materialien wirksam zu schützen. 3. GARANTIEAUSSCHLUSS. SOWEIT GESETZLICH ZUGELASSEN UND GEMÄSS DER GELTENDEN GESETZLICHEN GARANTIEVORSCHRIFTEN WIRD DIE SOFTWARE UND DIE ZUGEHÖRIGE DOKUMENTATION DEM LIZENZNEHMER OHNE MÄNGELGEWÄHR ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. SOWEIT GESETZLICH ZUGELASSEN ÜBERNIMMT DER LIZENZGEBER KEINERLEI AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE HAFTUNG FÜR JEGLICHE MÜNDLICHE ODER SCHRIFTLICHE AUSSAGE, BEDINGUNGEN UND GARANTIEN, EINSCHLIESSLICH STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTFÄHIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, ZUFRIEDENSTELLENDE QUALITÄT ODER NICHTVERLETZUNG VON PATENTRECHTEN. OHNE EINSCHRÄNKUNGEN DER OBIGEN AUSFÜHRUNGEN ERKENNT DER LIZENZNEHMER AN, DASS DIE SOFTWARE EVTL. NICHT DEN ANFORDERUNGEN DES LIZENZNEHMERS ENTSPRICHT, NICHT OHNE FEHLER BETRIEBEN WERDEN KANN UND NICHT ODER NUR AUF UNGENAUE WEISE ALLE FEHLER ODER TECHNISCHEN PROBLEME ERKENNEN KANN. DER LIZENZNEHMER VERWENDET DIE SOFTWARE AUF EIGENES RISIKO. Die vorliegende Lizenz wirkt sich in keiner Weise auf die gesetzlichen Verbraucherrechte des Lizenznehmers aus. 4. HAFTUNGSAUSSCHLUSS FÜR DIREKTE UND INDIREKTE SCHÄDEN. SOWEIT GESETZLICH ZUGELASSEN ÜBERNIMMT DER LIZENZGEBER, DESSEN ZUGEHÖRIGE FIRMEN ODER LIEFERANTEN KEINERLEI HAFTUNG GEGENÜBER DEM LIZENZNEHMER, DESSEN KUNDEN ODER ANDEREN BENUTZERN FÜR SCHÄDEN JEGLICHER ART, EINSCHLIESSLICH DIREKTE SCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN, SOWIE SPEZIELLE, ZUFÄLLIGE UND INDIREKTE SCHÄDEN, DIE SICH AUS DER LIZENZ, DER BENUTZUNG ODER UNMÖGLICHKEIT DER BENUTZUNG DER SOFTWARE ERGEBEN (U.A. OHNE EINSCHRÄNKUNG DATENVERLUST ODER DATENSTÖRUNG, WIRTSCHAFTLICHE VERLUSTE, VERLUST VON TATSÄCHLICHEN ODER ERWARTETEN EINNAHMEN, VERLUST VON VERTRAULICHEN INFORMATIONEN, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN, VERLUST DER PERSÖNLICHEN DATEN, NICHTEINHALTUNG VON VERPFLICHTUNGEN ODER FAHRLÄSSIGKEIT). DIES GILT SELBST DANN, WENN EIN FEHLER, DELIKT, HAFTUNGSFALL, VERTRAGSBRUCH, VERNACHLÄSSIGUNG GESETZLICHER PFLICHTEN ODER GARANTIEVERLETZUNG DES LIZENZGEBERS ODER DESSEN ZUGEHÖRIGER FIRMEN VORLIEGEN UND SELBST DANN, WENN DER LIZENZGEBER, DESSEN ZUGEHÖRIGE FIRMEN UND LIEFERANTEN VON DER MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN UNTERRICHTET WURDEN ODER SOLCHE SCHÄDEN ABZUSEHEN WAREN. IN EINIGEN GESETZGEBUNGEN IST DER AUSSCHLUSS ODER DIE EINSCHRÄNKUNG VON ZUFÄLLIGEN ODER FOLGESCHÄDEN NICHT ZULÄSSIG. IN DIESEN FÄLLEN GELTEN DIE OBIGEN AUSSCHLÜSSE ODER EINSCHRÄNKUNGEN NICHT. 5. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. SOWEIT GESETZLICH ZUGELASSEN ÜBERNIMMT DER LIZENZGEBER AUF KEINEN FALL EINE HÖHERE HAFTUNGSSUMME ALS DIE BEZAHLTE LIZENZGEBÜHR ODER 5 US-DOLLAR, JE NACHDEM, WELCHE SUMME GRÖSSER IST. DIESE HAFTUNGSBEGRENZUNG UND DIESES RISIKO IST IM PREIS DER SOFTWARE EINKALKULIERT. TROTZ DER OBIGEN ANGABEN SCHLIESST KEINE ANGABE IN DIESEM LIZENZABKOMMEN DIE HAFTUNG DES LIZENZGEBERS AUS ODER SCHRÄNKT DIESE EIN, WENN DIESE HAFTUNG NICHT UNTER GELTENDEM RECHT AUSGESCHLOSSEN ODER EINGESCHRÄNKT WERDEN KANN. 6. FREISTELLUNG. MIT DER ANNAHME DER VERTRAGSBEDINGUNGEN VERPFLICHTET SICH DER LIZENZNEHMER AUSDRÜCKLICH, DEN LIZENZGEBER, DESSEN LEITER, ANGESTELLTE, VERTRETER, TOCHTERGESELLSCHAFTEN, ZUGEHÖRIGE FIRMEN, LIEFERANTEN UND ANDERE PARTNER AUSDRÜCKLICH VON ALLER HAFTUNG FÜR JEGLICHEN DIREKTEN, INDIREKTEN, ZUFÄLLIGEN, SPEZIELLEN, NACHFOLGENDEN ODER BEISPIELHAFTEN SCHÄDEN FREIZUSTELLEN, DIE ALS FOLGE ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER BENUTZUNG DER SOFTWARE DURCH DEN LIZENZNEHMER ODER IN JEGLICHEM ANDEREN ZUSAMMENHANG MIT DER SOFTWARE AUFTRETEN. 7. Kündigung. Der Lizenzgeber ist berechtigt, das vorliegende Lizenzabkommen und die entsprechende Lizenz ohne Vorankündigung aufzuheben, wenn der Lizenznehmer sich nicht an die Bedingungen des Lizenzabkommens hält. Im Falle einer solchen Kündigung hat der Lizenznehmer unverzüglich die Benutzung der Software einzustellen, alle Kopien der Software zu vernichten oder zu löschen und dem Lizenzgeber die Vernichtung oder Löschung der Software auf dessen Anfrage schriftlich zu bestätigen. Der Lizenznehmer kann das Lizenzabkommen und die entsprechende Lizenz jederzeit durch Vernichtung und Löschen aller Kopien der Software aufheben. JEGLICHE(R) HAFTUNGSAUSSCHLUSS, HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG UND ALLE WEITEREN BEDINGUNGEN, DIE ÜBER EINE KÜNDIGUNG HINAUS GELTEN, BLEIBEN BEI EINER VERTRAGSBEENDIGUNG IN VOLLEM MASSE GÜLTIG. 8. Einhaltung von internationalen Handelsbestimmungen. Die vorliegende Software und alle zugehörigen technischen Daten unterliegen den Zollrechts- und Exportkontrollgesetzen und Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika (USA). Zusätzlich gelten ggf. die Zollrechts- und Exportkontrollgesetze und Vorschriften des Lands, in dem die Software heruntergeladen werden soll oder wo die CD mit der Software erworben wird. Des Weiteren darf die Software und alle verbundenen technischen Daten gemäß den Gesetzen der USA nicht an Länder mit Einfuhrbeschränkungen verkauft, geleast oder auf andere Weise übertragen werden. Dabei ist die Benutzung durch einen eingeschränkt berechtigten Endbenutzer oder durch einen Endbenutzer, dessen Tätigkeiten im Zusammenhang mit Massenvernichtungswaffen stehen, einschließlich u.a. Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Planung, Entwicklung, Herstellung oder Verwendung von Nuklearwaffen, -materialien oder -tätigkeiten, Raketen oder Raketenprojekten sowie chemischen und biologischen Waffen stehen, ausdrücklich untersagt. Der Lizenznehmer gibt ausdrücklich an, dass er kein Staatsbürger oder Einwohner der Staaten Kuba, Iran, Nordkorea, Sudan oder Syrien ist und nicht unter der Kontrolle der Regierungen dieser Länder steht. Der Benutzer sichert zu, dass er die Software weder indirekt oder direkt für diese Länder oder für Staatsbürger oder Einwohner dieser Länder herunterladen, exportieren oder technische Daten weitergeben wird. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, alle anwendbaren Export-, Wiederimport- und Außenhandelskontrollen und Einschränkungen der Vereinigten Staaten einzuhalten und die notwendigen Schritte und Maßnahmen zu ergreifen, um die entsprechenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten. 9. Materielles Recht. Das vorliegende Lizenzabkommen unterliegt den Gesetzen des U.S.-Bundesstaats Kalifornien unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Sollten sich die Parteien aus Gründen der anwendbaren Gesetze nicht auf ein materielles Recht einigen können, so treffen die Gesetze desjenigen Lands, in dem der Lizenznehmer die Software herunterlädt oder erwirbt, auf das Lizenzabkommen zu. Soweit gesetzlich zugelassen haben die Parteien jegliche Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Lizenzabkommen oder der vorliegenden Software ergeben, vor dem zuständigen Gericht im Landkreis Santa Clara, Kalifornien, USA beizulegen. Der Lizenznehmer und Lizenzgeber verpflichten sich hiermit ausdrücklich, sich an die Rechtsprechung dieser Gerichte zu halten und verzichten auf die Geltendmachung von Einwänden gegen diesen Gerichtsstand unter anwendbarem Recht. Ohne Einschränkung der obigen Festlegungen sind Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Lizenzabkommen oder der vorliegenden Software ergeben, wenn die Software in der Volksrepublik China heruntergeladen oder erworben wurde, durch einen bindenden Schiedsspruch beizulegen. Dabei erfolgt der Schiedsspruch im Landkreis Santa Clara, Kalifornien, USA gemäß der internationalen Schiedsgerichtsregeln zur gerichtlichen Schiedsgerichtsbarkeit und Schlichtung (JAMS). 10. Rechtsgültigkeit. Dieses Lizenzabkommen beschreibt bestimmte gesetzliche Rechte. Der Lizenznehmer hat ggf. unter geltendem Gesetz noch weitere Rechte. Das vorliegende Lizenzabkommen schränkt die bestehenden Rechte des Lizenznehmers unter den anwendbaren Gesetzen auf keinerlei Weise ein, wenn dies nicht gesetzlich zulässig ist. 11. Sonstige Vereinbarungen. Die vorliegende Vereinbarung stellt das gesamte Abkommen zwischen dem Lizenzgeber und dem Lizenznehmer dar und regelt die Benutzung der Software durch den Lizenznehmer. Sie ersetzt dabei jegliche vorhergehende Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und Lizenznehmer im Bezug auf den Vertragsgegenstand. Änderungen oder Zusätze zum vorliegenden Lizenzabkommen bedürfen grundsätzlich der Schriftform und müssen vom Lizenzgeber und Lizenznehmer unterzeichnet werden. Die Nichtbeanspruchung bestimmter Rechte unter dem vorliegenden Lizenzabkommen durch eine der Parteien stellt keinen Verzicht auf dieses Recht oder jegliche anderen vertraglichen Rechte dar. Die Anwendung der Konvention der Vereinigten Nationen zu Verträgen für den internationalen Verkauf von Gütern wird ausgeschlossen. Die Bedingungen dieses Lizenzabkommens sind trennbar. Sollte eine Bedingung aus irgendeinem Grund nicht durchsetzbar sein, wird dieser im größtmöglichen Umfang durchgesetzt und das Lizenzabkommen bleibt bestehen. Die Software und die entsprechenden technischen Daten werden mit beschränkten Rechten zur Verfügung gestellt. Verwendung, Vervielfältigung oder Offenlegung durch die US-Regierung unterliegt den Beschränkungen der Unterabschnitte (c)(1)(iii) DFARS 252.227-7013 (Rechte an technischen Daten und Computerprodukten) oder Unterabschnitten (c)(1) und (2) in 48 CFR 52.227-19 (Gewerbliche Computerprodukte – Beschränkte Rechte), je nach Anwendbarkeit. Soweit gesetzlich zugelassen darf der Lizenzgeber dieses Lizenzabkommen nicht an Dritte abtreten und jeder Abtretungsversuch ist null und nichtig. Seagate, das Seagate-Logo sowie andere Handelsbezeichnungen und Logos von Seagate und Maxtor sind Warenzeichen von Seagate Technology LLC oder deren zugehörigen Firmen. 12. Kontaktinformation. Anfragen beim Lizenzgeber zu diesem Lizenzabkommen bzw. zur Software bitte an folgende Adresse richten: 920 Disc Drive, Scotts Valley, California, USA, 95066, oder www.Seagate.com. Revised 04-06-2007 ![]() |
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